WKO und SVS starten Hilfsaktion für von Überschwemmungen betroffene Betriebe

Bis zu 20.000 Euro Soforthilfe gewähren Wirtschaftskammer und SVS in einer gemeinsamen Hilfsaktion jenen Unternehmern, die durch die Unwetter der letzten Tage schweren Schaden genommen haben.

Sintflutartige Regenfälle haben in den vergangenen Tagen eine Spur der Verwüstung durch die Steiermark gezogen: In großen Teilen des Landes sind immense Schäden entstanden – auch viele Unternehmerinnen und Unternehmer sind mit ihren Betrieben unmittelbar betroffen. Deshalb haben die Wirtschaftskammer und die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) erneut eine Soforthilfe-Aktion für unverschuldet durch Unwetter und Hochwasser in Not geratene Unternehmen ins Leben gerufen.  

„Auch wenn das ganze Schadensausmaß derzeit noch gar nicht überschaubar ist, möchten wir unsere Mitgliedsbetrieben bei der Bewältigung der massiven Unwetter- und Überflutungsschäden rasch und unbürokratisch unterstützen“, so WKO-Steiermark-Präsident Josef Herk und Direktor Karl-Heinz Dernoscheg gemeinsam mit SVS-Obmann Johann Lampl. 

Abgewickelt wird die gemeinsame Unwetter-Hilfsaktion in bewährter Art und Weise: Die finanzielle Unterstützung für einen Betrieb beträgt pro Schadensfall 10 Prozent des entstandenen Schadens, maximal werden 20.000 Euro gewährt. Die finanziellen Mittel werden von den Wirtschaftskammern Steiermark und Österreich sowie der SVS zur Verfügung gestellt. „Für eine rasche Abwicklung empfehlen wir, Schäden möglichst umfassend zu dokumentieren und etwaige Rechnungen von beschädigten Gütern vorzulegen“, so Dernoscheg. Ansprechpartner für sämtliche Unwetter-Schadensfälle ist die jeweils zuständige Regionalstelle vor Ort: https://www.wko.at/stmk/regionalstellen

Hinweis

Details zum Unternehmer-Soforthilfefonds

• Die Soforthilfe pro Schadensfall beträgt 10 Prozent des entstandenen Sachschadens (Elementarschaden), maximal jedoch 20.000 Euro. 
• Ersetzt wird der unmittelbare Schaden. Entgangener Gewinn wird im Rahmen der Soforthilfeaktion nicht ersetzt. 

Der Schaden ist durch folgende Urkunden nachzuweisen:

• Privatschadensausweis des Landes Steiermark
• eventuell eine Bestätigung des Gemeindeamtes
• Schätzgutachten von Privatversicherungen (gilt für Fälle mit einer Schadenshöhe bis zu 7.000 Euro)
• Kostenvoranschläge bzw. Rechnungen 

Hinweis

Der Katastrophenfonds des Landes Steiermark bietet Hilfe ab einem Schaden von 1.000 Euro: Die Entschädigungssätze betragen bei 

• Gebäudeschäden sowie Maßnahmen zur Sicherung von Gebäuden nach Erdrutsch: 50 Prozent
• Behebung von Erdrutsch-Schäden durch Sicherung von Tiefendrainagen, wenn keine Gebäude betroffen sind: 40 Prozent
• sämtliche sonstige Schäden: 30 Prozent

Über den Autor

Dr. Rainer Hilbrand
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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