Impressum

Das Ausseer Regionalfernsehen stellt auf seinen Internetseiten Filmberichte und Nachrichten aus der Region bereit. Nachrichten und Videofilme des Ausseer Regionalfernsehens werden über Kabel-TV und Internet ausgestrahlt. Im Kabel sind die ARF-Programme in den Gemeinden des Steirischen Salzkammergute  sowie in Weißenbach/Liezen, in der Bezirkshauptstadt Liezen, Weng, Admont und Liezen zu sehen, die technische Reichweite liegt bei 17.000 Menschen. Programmwechsel ist jeweils Mittwoch 18 Uhr, in Weißenbach und in Liezen Samstag 10 Uhr, die Sendungsdauer beträgt 45 bis 55 Minuten. Im Internet werden die Inhalte des ARF täglich bis zu 10.000 Mal abgerufen. 

Das Ausseer Regionalfernsehen finanziert sich ausschließlich durch Werbung und externe Arbeiten, z.B. für die Industrie, Handel  und Gewerbe sowie Tourismus.

Medieninhaber u. Geschäftsführer:
Dr. Rainer Hilbrand

Sekretariat:
Gudrun Grafl

Adresse:
Ausseer Regionalfernsehen
Bahnhofstraße 122,
A-8990 Bad Aussee

Fax:  +43 (0)3622/52247

Telefon:  +43 (0)3622/52600

E-Mail:  office@arf.at

Zuständige Regulierungsbehörde nach § 29 absatz 2 AMD-G
ist die KommAustria (Kommunikationsbehörde Austria)
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH)
A-1060 Wien, Mariahilfer Straße 77-79.

Jugendschutz-Richtlinien für Fernsehveranstalter und Abrufdienste ab 1. September 2021
Für die Erstellung der neuen Jugendschutz-Richtlinien und die Überprüfung ihrer
Einhaltung ist der „Verein zur Selbstkontrolle audiovisueller
Medienangebote zum Schutz von Minderjährigen“ verantwortlich (kurz
„Verein Jugendmedienschutz“ – „JMS“), der als Träger der
Selbstkontrolle im Juni 2021 gemeinsam vom Fachverband der
Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen (WKÖ), dem
Österreichischen Rundfunk (ORF) und dem Verein Österreichischer
Privatsender (VÖP) gegründet wurde.
Die Fernsehveranstalter und Abrufdienstanbieter sind grundsätzlich ab
1. September 2021 dazu verpflichtet, über die jeweils konkreten
Richtlinien zu informieren, mittels derer Sie den gesetzlich gebotenen
Jugendmedienschutz im Rahmen ihrer Dienste gewährleisten (siehe § 39
Abs. 4 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz
(AMD-G).

Kabelbetreiber:
Salzburg-AG, Kabelnetz Ausseerland

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