Lebensretter geehrt. Aktuelle steirische Polizeimeldungen.

Steiermark/Wien. – Zwei steirische Polizisten wurden Freitagvormittag, 7. Juni 2024, vom Bundesminister für Inneres mit der so genannten  „Lebensrettermedaille“ ausgezeichnet.

Es war am späten Nachmittag des 22. Feber 2024 als Stefan Strohmaier und Anita Blauensteiner der Landesverkehrsabteilung im Rahmen einer Schwerverkehrsstreife auf der Südautobahn (A2) auf den Verkehrsunfall eines Pkws mit einem Reisebus aufmerksam wurden. Die beiden Beamten kamen zufällig zur Unfallstelle. Der Pkw stand bereits in Flammen. Sie hielten den Streifenkraftwagen an, und während Stefan Strohmaier den mitgeführten Feuerlöscher holte, forderte Anita Blauensteiner per Funk über die Landesleitzentrale weitere Einsatzkräfte an.

Mit Unterstützung eines ungarischen Fahrgastes des Reisebusses gelang es Strohmaier, den Brand am Pkw etwas einzudämmen. Strohmaier und Blauensteiner sahen trotz starker Rauchentwicklung im Pkw eine männliche bewusstlose Person. Sie zogen die Person unter erheblicher eigener Lebensgefahr aus dem brennenden Fahrzeug, überprüften die Vitalfunktionen und brachten ihn in die stabile Seitenlage. Der Verunfallte wurde in der Folge vom Rettungsdienst ins Landeskrankenhaus Graz gebracht und stationär aufgenommen. Durch das mutige, rasche und beherzte Einschreiten von Strohmaier und Blauensteiner unter Einsatz ihres eigenen Lebens konnte das Leben eines Menschen aus höchster Gefahr gerettet werden.

Bundesminister Gerhard Karner zeichnete die steirische Polizistin und ihren Kollegen sowie andere Personen am 7. Juni 2024 im Rahmen eines Festaktes im Bundesministerium für Inneres mit der „Goldene Medaille am roten Bande für Verdienste um die Republik Österreich (Lebensrettermedaille)“ aus. Diese Auszeichnung wird an Personen vergeben, die eine lebensrettende Tat unter Einsatz des eigenen Lebens gesetzt haben.

Bundesminister Karner bedankte sich in seiner Ansprache bei den Geehrten: „Ein derart selbstloser Einsatz – auch unter Gefährdung der eigenen körperlichen Sicherheit – ist alles andere als selbstverständlich. Sie haben dadurch den betroffenen Menschen einen zweiten Geburtstag geschenkt. Dafür darf ich meinen Dank und tief empfundenen Respekt zum Ausdruck bringen.“

Die Landespolizeidirektion Steiermark gratuliert der Polizistin und dem Polizisten zu der Auszeichnung.

Mietbetrug: Zahlreiche Geschädigte

Steiermark/Graz. – In den letzten Wochen häuft sich eine neue Betrugsmasche mit Mietwohnungen. Zurzeit sind 12 Fälle bekannt, der Schaden beläuft sich auf über 30.000 Euro. Die Polizei mahnt zur Vorsicht.

In letzter Zeit häufen sich die Anzeigen aus Graz hinsichtlich von Betrugshandlungen im Zusammenhang mit der Vermietung von Wohnungen. Ein bislang unbekannter Täter mietet über eine amerikanische Plattform zur Buchung und Vermietung von privaten Unterkünften temporär Wohnungen an und tritt in diesem Zeitraum – vermutlich mit gefälschter Identität – als Immobilienmakler auf.

Der Unbekannte inseriert daraufhin diese Wohnungen auf einer Verkaufsplattform als freie Mietwohnung und vereinbart mit den Interessenten Besichtigungstermine – in dem von ihm gemieteten – Zeitraum. Bislang ließ sich der vermeintliche Wohnungsanbieter bzw. Makler bei den Besichtigungen durch eine vermeintliche Putzfrau oder einen Mitarbeiter vertreten, wobei es meist trotzdem zu Vertragsabschlüssen und in weiterer Folge zu Überweisungen auf vom Täter angegebene österreichische Konten kam.

„Money Mules“ (deutsch: „Geldesel“)

Vermutlich bedient sich der Täter so genannter „Money Mules“. Das sind an der eigentlichen Betrugshandlung Unbeteiligte, die ihre Konten für Überweisungen zur Verfügung stellen und das eingegangene Geld an den eigentlichen Täter – gegen eine geringe „Provision“ – weiterleiten. Derartige Tätigkeiten fallen unter Umständen unter die Strafbarkeit von „Geldwäsche“.

Professionelle Exposés

Da über einen Messenger-Dienst ständiger Kontakt mit dem „Makler“ herrschte und auch professionelle Exposés der Wohnungen sowie Designs von bestehenden Immobilienfirmen bei den Verträgen zur Anwendung kamen, realisierten die Geschädigten meist erst bei der Wohnungs- bzw. Schlüsselübergabe, dass es sich um einen Betrug handelt.

Tipps der Kriminalpolizei

  • Betrüger agieren intelligent und nützen Schwächen bzw. Notsituationen der Opfer eiskalt aus. Seien Sie bei allen Anmietungen aufmerksam und überprüfen Sie Ihren Geschäftspartner.
  • Nehmen Sie auf jeden Fall persönlichen Kontakt mit dem Vermieter oder dessen Makler auf. Begnügen Sie sich nicht mit „Putzfrauen“ oder „Mitarbeitern“ bzw. Kontakten über Messenger-Dienste.
  • Bestehen Sie auf eine Besichtigung der Immobilie vor Abschluss eines Mietvertrages bzw. vor einer Bezahlung einer Kaution und überprüfen Sie die Berechtigung der Vermietung. Konzessionierte Immobilienmakler in Österreich sind von Gesetzes wegen zu einer derartigen Prüfung verpflichtet.
  • Seien Sie besonders vorsichtig bei Überweisungen an Vermieter oder Makler, die angeben, ihren Sitz im Ausland zu haben (die Verwendung eines Geldtransfer-Dienstleisters stellt möglicherweise ein noch größeres Indiz für eine Betrugshandlung dar!).
  • Falls Ihnen ein Vermieter unseriös vorkommt und Sie das Gefühl haben an einen Betrüger geraten zu sein, brechen Sie den Kontakt sofort ab.
  • Sollten Sie betrogen worden sein, so erstatten Sie Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle.

Über den Autor

Dr. Rainer Hilbrand
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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