Wichtige Informationen zur Europawahl am 9. Juni 2024

Graz (22. Mai 2024).- Bei der bevorstehenden Europawahl am 9. Juni 2024 sind in der Steiermark 951.674 Personen wahlberechtigt.

Wahlberechtigt sind

Inländerinnen und Inländer, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und in der Europa‑Wählerevidenz einer Gemeinde geführt werden,
Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher, die auf Antrag in die Europa-Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen wurden (insgesamt 6.518 in der Steiermark) und
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich, die auf Antrag in einer Gemeinde in die Europa-Wählerevidenz eingetragen wurden (insgesamt 2.996 in der Steiermark)
Insgesamt stellen sich sieben wahlwerbende Parteien der Wahl:

ÖVP Österreichische Volkspartei
SPÖ Sozialdemokratische Partei Österreichs
FPÖ Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) – Die Freiheitlichen
GRÜNE Die Grünen – Die Grüne Alternative
NEOS NEOS – Das Neue Europa
DNA DNA – Demokratisch – Neutral – Authentisch
KPÖ Kommunistische Partei Österreichs – KPÖ Plus

Gleichzeitig besteht für die Wählerin oder den Wähler bei der Stimmabgabe die Möglichkeit, für eine Bewerberin oder einen Bewerber eine Vorzugsstimme zu vergeben, in dem sie oder er in dem auf dem amtlichen Stimmzettel hierfür vorgesehenen freien Raum den Namen und/oder die Reihungsnummer einer Bewerberin oder eines Bewerbers bei der von ihr oder ihm gewählten Partei einträgt. Die Wahlvorschläge mit der Liste der Bewerberinnen und Bewerber werden in jeder Wahlzelle vorhanden sein.

Die Zeiten, zu denen eine Stimmabgabe im Wahllokal möglich ist, werden von den Gemeindewahlbehörden festgelegt. Am Wahltag öffnen in der Steiermark die meisten Wahllokale zwischen 7:00 Uhr und 8:00 Uhr und schließen zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr. In der Stadt Graz werden die Wahllokale generell von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr geöffnet sein.

Die Ausstellung einer Wahlkarte kann bei der Hauptwohnsitz-Gemeinde durch die wahlberechtigte Person selbst (keine Stellvertretung – auch nicht durch eine Erwachsenenvertreterin oder einen Erwachsenenvertreter – möglich) folgendermaßen beantragt werden:

Schriftlich bis zum 4. Tag vor dem Wahltag (5. Juni 2024) oder bis zum 2. Tag vor dem Wahltag (7. Juni 2024), 12:00 Uhr, wenn eine Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin oder vom Antragsteller bevollmächtigten Person möglich ist.
Mündlich (persönlich) bis zum 2. Tag vor dem Wahltag (7. Juni 2024), 12:00 Uhr. Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig.
Beim mündlichen Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte für die Europawahl 2024 ist die Identität jedenfalls durch ein Dokument glaubhaft zu machen.

Beim schriftlichen Antrag kann die Identität – sofern der Antrag nicht mittels einer mit Antrags-Code der Gemeinde versehenen Anforderungskarte gestellt wurde oder nicht mittels qualifizierter elektronischer Signatur versehen ist – auch auf andere Weise insbesondere durch Angabe der Passnummer, der Nummer des Personalausweises, durch Vorlage der Ablichtung eines amtlichen Lichtbildausweises etc., glaubhaft gemacht werden.

Für eine Stimmabgabe mittels Wahlkarte bestehen sodann verschiedene Möglichkeiten:

Sofortige Stimmabgabe im zuständigen Gemeindeamt, bei mündlicher (persönlicher) Beantragung der Wahlkarte und sofortiger Ausfolgung derselben
Für diesen Fall ist von der Gemeinde vorort eine Wahlzelle oder ein abgetrennter Raum oder Bereich, wo die wahlberechtigte Person unbeobachtet den amtlichen Stimmzettel ausfüllen kann, bereitgestellt. Nach erfolgter Stimmabgabe ist die verschlossene und mit der eidesstattlichen Erklärung versehene Wahlkarte im Gemeindeamt zur Weiterleitung an die zuständige Wahlbehörde abzugeben.

Stimmabgabe mittels Briefwahl
Neben der Übermittlung der verschlossenen und unterschriebenen Wahlkarte per Post kann diese auch in jeder Bezirkswahlbehörde oder in jedem Wahllokal in Österreich abgegeben werden.

Stimmabgabe mittels Wahlkarte vor einer Wahlbehörde
Sofern die Wahlkarte noch nicht verschlossen und/oder unterschrieben wurde, kann die wahlberechtigte Person nach Vorlage der Wahlkarte in jedem Wahllokal in Österreich ihre oder seine Stimme abgeben.
Der größte Teil der Briefwahl-Wahlkarten wird auf Gemeindeebene bereits am Wahltag ausgezählt. Der verbleibende Rest wird am Montag, dem 10. Juni 2024, ab 9:00 Uhr, durch die Bezirkswahlbehörden ausgezählt.

Informationssperre
Die EU-Kommission hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Wähler durch Ergebnisse in anderen Mitgliedsstaaten, in denen die Wahl bereits abgeschlossen ist, nicht beeinflusst werden sollen.

Über den Autor

Dr. Rainer Hilbrand
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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