Worauf ist bei Messeeinkäufen zu achten?

Frühlingszeit ist Messezeit: Viele Messebesucher:innen werden oft mit vermeintlich billigen Angeboten zu Vertragsabschlüssen überredet, die sie im Nachhinein bereuen. Aber Achtung: Wer auf der Messe einen Vertrag unterzeichnet, kann davon nicht zurücktreten. Bei einem Kauf auf einer Messe gibt es kein Rücktrittsrecht. Es ist, als ob man einen Vertrag im Geschäft unterzeichnet. Das bedeutet, ein abgeschlossener Vertrag ist einzuhalten, auch wenn man danach günstigere Angebote bei anderen Unternehmen entdeckt.

Angebote vergleichen, Druck zu kaufen widerstehen
Vermeintlich billige Angebote sollen einen spontanen Kauf unterstützen. Es werden immer Sonderangebote, zum Beispiel ein Laufmeter Küche zum Preis von X Euro angepriesen. „Es gibt aber keine Vergleichsmöglichkeit, daher wissen Konsument:innen oft nicht, ob das Angebot tatsächlich so günstig ist,
wie behauptet wird“, sagt Bettina Schrittwieser, Leiterin des AKKonsumentenschutzes. Wer sich daher teure Waren oder Möbel auf einer Messe kaufen möchte, sollte unbedingt vor dem Messebesuch Angebote von anderen Anbieter:innen einholen. Man sollte sich nicht unter Druck setzen lassen und in
Ruhe vergleichen – auch außerhalb der Messe. Schrittwieser: „Viele Messen laufen über mehrere Tage, so dass man über die Entscheidung schlafen kann.“
Es ist auch genau darauf zu achten, was im Angebot enthalten ist. Ein „Laufmeter Küche“ kann Sockel, Beleuchtung, Abschlussleisten, Hochschränke, Beschläge, Griffe usw. enthalten oder aber auch nur die Küchenunterschränke.

Über Unternehmen informieren
Wer sich ein Rücktrittsrecht von einem Messekauf offenhalten möchte, kann dies mit der bzw. dem Verkäufer:in vertraglich vereinbaren. Außerdem sollte vorher der Unternehmenssitz kontrolliert werden. Ausländische Firmen könnten hohe Anreise- und Servicekosten verrechnen und die Abwicklung etwaiger
Gewährleistungsansprüche könnte Schwierigkeiten bereiten. Alle Informationen finden Sie auch unter www.akstmk.at/presse

Über den Autor

Dr. Rainer Hilbrand
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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