E-Scooter fahren – aber richtig! Aktuelle steirische Polizeimeldungen

Graz. – Zahlreiche Anzeigen hat ein 18-Jähriger aus Graz zu erwarten. Er war Sonntagnacht, 31. März 2024, ohne die dafür erforderlichen Dokumente und Zulassungen mit einem bis zu 100 km/h schnellen E-Scooter im Straßenverkehr unterwegs. Die Polizei rät zur Vorsicht.

Gegen 23.45 Uhr trafen Polizisten am Ostersonntag in der Münzgrabenstraße auf den 18-jährigen E-Scooter-Lenker. Dabei stellten die Verkehrspolizisten fest, dass der junge Mann vorschriftswidrig gemeinsam mit einer zweiten Person auf dem E-Scooter stand und in Richtung stadteinwärts fuhr. Bei einer Nachfahrt mit dem Streifenwagen zum Zwecke einer Kontrolle bemerkten die Beamten schnell, dass die beiden Personen augenscheinlich mit rasanter Geschwindigkeit unterwegs waren. Wie sich nach der kurz darauf folgenden Anhaltung herausstellte, war der 18-Jährige mit einem stark dimensionierten E-Scooter unterwegs. Dieser war mit einem sogenannten „Dualmotosystem” (2x 1.500 Watt) ausgestattet, wobei der Scooter eine kurzzeitige Motoleistung von elf PS bzw. eine maximale Fahrgeschwindigkeit von etwa 100 km/h erzielen kann.

Weiterfahrt untersagt

Eine in diesem Fall erforderliche Lenkberechtigung (zumindest Klasse A1) besaß der 18-Jährige für einen derart leistungsstarken E-Scooter nicht. Auch eine dementsprechende Zulassung für diese Fahrzeugbauart oder eine dafür erforderliche Haftpflichtversicherung waren nicht vorhanden. Polizisten untersagten dem jungen Mann deshalb die Weiterfahrt. Nun erwarten den 18-Jährigen gleich mehrere Anzeigen wegen unterschiedlicher Übertretungen.

Vorsicht geboten

Die Polizei warnt ausdrücklich davor, derart leistungsstarke E-Scooter ohne die notwendigen Dokumente bzw. Zulassungen im Straßenverkehr zu verwenden. Sogenannte „Klein- und Miniroller” (§ 88b StVO) dürfen eine Maximalleistung von 600 Watt und eine Bauartgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten. Beim Lenken von derartigen E-Scootern gelten die Verhaltensbestimmungen von Fahrrädern im Sinne der StVO. Die Benützung von Gehsteigen, Gehwegen und Schutzwegen ist also verboten. Bei Zuwiderhandeln drohen im Falle einer Kontrolle Anzeigen und dementsprechend hohe Strafen.

Weitere Infos dazu finden Sie hier: Elektro-Scooter (oesterreich.gv.at)

Kollision zwischen Pkw und Radfahrer

Fehring, Bezirk Südoststeiermark. – Bei einer Kollision zwischen einem Pkw und einem 26-jährigen Radfahrer Montagnacht, 1. April 2024, wurde der Radfahrer schwer verletzt.

Gegen 20:30 Uhr war der 26-Jährige aus dem Bezirk Südoststeiermark mit seinem Fahrrad (ohne Beleuchtung und Fahrradhelm) auf einer Gemeindestraße von Unterhatzendorf kommend in Richtung Hatzendorf unterwegs. Ohne anzuhalten bog er an der Kreuzung mit der L 207 nach links in diese ein. Dabei wurde er von einem auf der L 207 in Fahrtrichtung Fürstenfeld fahrenden Pkw, gelenkt von einer 71-Jährigen aus dem Bezirk Hartberg-Fürstenfeld, erfasst. 

Nach der Erstversorgung wurde der 26-Jährige mit einer schweren Kopfverletzung ins LKH Feldbach eingeliefert. Da bei dem 26-Jährigen Alkoholgeruch wahrgenommen wurde und aufgrund der Verletzung ein Alkotest nicht möglich war, wurde eine Blutabnahme veranlasst.

Ein Alkotest mit der Pkw-Lenkerin verlief negativ.

Über den Autor

Dr. Rainer Hilbrand
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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