Einsatzbilanz nach Fußballspiel. Aktuelle steirische Polizeimeldungen

Steiermark, Graz. – Donnerstagabend, 15. Februar 2024, fand das UEFA Conference League Play-off SK Sturm Graz gegen Slovan Bratislava statt. Ganz ruhig verlief der Einsatz zwar nicht, die Polizei konnte aber viele Problemstellungen im Vorhinein verhindern. In Anbetracht eines High-Risk-Spieles fällt die Bilanz im Verhältnis jedoch nüchtern aus.

Das Einsatzkonzept der Polizei, im inneren Stadtgebiet stark präsent zu sein, zeigte Wirkung. Die steirischen Polizisten erhielten dafür auch Unterstützung aus anderen Bundesländern. So konnten entstehende Probleme früh genug erkannt, und rasch beendet werden. „In Anbetracht eines solchen Großeinsatzes möchte ich durchaus von einem guten Einsatzverlauf sprechen“, so der Einsatzkommandant Willibald Gutschi.

Vorkommnisse

Gegen 15.00 Uhr versammelten sich in der Conrad-von-Hötzendorf-Straße rund 100 Personen. Diese Personen bewegten sich, teilweise vermummt und zu Fuß, in Richtung Hauptplatz. Aufgrund ihres Verhaltens und vor allem der Vermummung, hielten Kräfte der Einsatzeinheit diese Personen an. Es folgten mehr als 100 Identitätsfeststellungen. Dabei konnten die Polizisten auch eine verbotene Waffe (ein als Kreditkarte getarntes Messer) sicherstellen. Zu weiteren nennenswerten Vorkommnissen kam es hier nicht. Kurze Zeit darauf verhielten sich mehrere Kleingruppen im Bereich des Grazer Hauptplatzes teilweise aggressiv. Auch hier führte die Polizei Identitätsfeststellungen sowie diverse Anzeigen durch. Gegen 17.00 Uhr fand schließlich ein Fanmarsch, beginnend vom Hauptplatz in Richtung Merkur Arena, statt. Daran nahmen rund 1000 Personen teil. Bis auf einige gezündete pyrotechnische Gegenstände verlief der Marsch jedoch grundsätzlich friedlich.

Sachbeschädigungen nach Spielende

Nach dem Spiel verhielten sich die abströmenden Fans anfangs zufriedenstellend ruhig. Im Stadionbereich des Gästesektors kam es jedoch zu Sachbeschädigungen. Ein Mülleimer wurde von unbekannten gewaltbereiten slowakischen Fans in Brand gesetzt. Zudem weitere Gegenstände beschädigt. Die Security Bediensteten des Veranstalters konnten den Brand rasch löschen. Unterstützt wurden sie dabei von der Einsatzeinheit der Polizei, welche zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes auch Pfefferspray anwenden musste. Die Erhebungen zu den Sachbeschädigungen laufen.

In weitere Folge kam es zu einigen weiteren Amtshandlungen wegen Körperverletzungen, Diebstahls oder Brandstiftung. Auch hier laufen die Ermittlungen. Zu außergewöhnlichen Vorfällen kam es jedoch nicht mehr

Anzeigen nach dem Verbotsgesetz

Am späten Abend langten bei der Einsatzleitung der Polizei Hinweise, sowie eine Anzeige nach dem Verbotsgesetz ein. Demnach soll es im Zuge des Fanmarsches zu eindeutig strafrechtlich verbotenen Gesten, sowie diversen verbotenen Wortlauten gekommen sein. Diese Anzeige konnte auch mit Fotomaterial bekräftigt werden. Die Verdächtigen dürften dieses Verhalten im Schutze der Menschenmenge getätigt und deswegen vorerst unerkannt geblieben sein. Die Ermittlungen dahingehend wurden umgehend aufgenommen.

Vorläufiges Resümee – Ermittlungen noch nicht abgeschlossen

116 Identitätsfeststellungen

1 Anzeigen nach dem Suchtmittelgesetz

1 Anzeige nach dem Waffengesetz

Mehrere Anzeigen nach dem Verbotsgesetz

Mehrere Anzeigen wegen Sachbeschädigung, Körperverletzungen, Brandstiftung

Mehrere Anzeigen aufgrund diverser Verwaltungsübertretungen

Worte des Einsatzkommandanten

„Ich bedanke mich bei allen eingesetzten Kräften für ihr besonderes Engagement. Gemeinsam beenden wir den heutigen Einsatz. Der nächste Einsatz steht aber bereits vor der Tür. Am kommenden Sonntag, 18. Februar 2024, trifft Sturm Graz ja auf Rapid Wien. Die nächsten Aufgaben gilt es somit bereits zu meistern“, so Oberstleutnant Gutschi.

Rauchentwicklung durch Kabelbrand

Söding, Bezirk Voitsberg.- Donnerstagabend, 15. Februar 2024, geriet in St. Johann ob Hohenburg ein Pkw in Brand. Die Feuerwehr konnte den Brand löschen. Verletzt wurde niemand.

Der Vorfall ereignete sich gegen 18.00 Uhr. Die 22-jährige Voitsbergerin fuhr mit ihrem Pkw auf der B70. Plötzlich stieg Rauch aus dem Fahrzeuginneren auf. Sie stellte den Pkw ab und setzte einen Notruf ab. Die Feuerwehr Köppling konnte den Brand rasch lösen. Ein Polizei-Bezirskbrandermittler erhob mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Kabelbrand.

Österreichische Fußball-Bundesliga: SK Sturm Graz gegen SK Rapid Wien

Graz, Steiermark.- Am Sonntag, 18. Februar 2024, findet um 17.00 Uhr das Fußballspiel, SK Puntigamer Sturm Graz gegen SK Rapid Wien statt. Die Landespolizeidirektion Steiermark, Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung, verordnet gemäß § 49a Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz einen Sicherheitsbereich rund um die Merkur Arena. Die Verordnung gilt für den Zeitraum vom 18. Februar 2024, 13.00 Uhr bis 21.00 Uhr.

Die Landespolizeidirektion Steiermark, Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung, verordnet gemäß § 49a Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz einen Sicherheitsbereich am 18.02.2024, von 13.00 bis 21.00 Uhr, um die Merkur Arena. Der Sicherheitsbereich umfasst das Gebiet innerhalb der folgenden Straßenzüge: Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151 – Evangelimanngasse – über Münzgrabenstraße – Harmsdorfgasse bis Nr. 12 (Krzg. Weinholdstraße) – Weinholdstraße bis Nr. 31 – Dr. Lister-Gasse bis zur Krzg. Lortzinggasse – Lortzinggasse bis Krzg. Paul-Ernst-Gasse – Richtung Süden bis Karl-Huber-Gasse Nr. 11 – Richtung Westen bis Raiffeisenstraße Nr. 198 – Raiffeisenstraße Richtung Norden bis Haus Nr. 166 (Kirche) – Richtung Nordwesten bis Krzg. Lisztgasse – Kollowitzgasse – Kollowitzgasse bis Eduard-Keil-Gasse – Richtung Westen bis Kasernstraße – Kasernstraße Richtung Norden bis Senefeldergasse – schräg über Dauerkleingartenanlage bis Raiffeisenstraße Nr. 61 – Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151.

Aus diesem Sicherheitsbereich können Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes Personen wegweisen, die gefährliche Angriffe gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum im Zusammenhang mit einer Sportgroßveranstaltung begehen bzw. begangen haben. Gleichzeitig ist ihnen das Betreten des Sicherheitsbereiches verboten. Personen, die trotz eines Betretungsverbotes den Sicherheitsbereich bei dieser Sportgroßveranstaltung betreten, begehen eine Verwaltungsübertretung und können mit einer Geldstrafe bis zu € 1.000,00, im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu 4 Wochen, bestraft werden. Verharren die Personen trotz erfolgter Abmahnung weiter in der Fortsetzung ihrer strafbaren Handlung, können sie festgenommen werden.

Bildhinweis (© basemap.at)

Über den Autor

Dr. Rainer Hilbrand
Medieninhaber u. Geschäftsführer

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

error: (c) arf.at