Brand in Hallenbad // Geisterfahrer verursachte Unfall. Aktuelle steirische Polizeimeldungen

Murau. – Aus bislang ungeklärter Ursache kam es Dienstagnachmittag, 13. Februar 2024, zu einem Brand in einem öffentlichen Hallenbad. Verletzt wurde niemand. Das Hallenbad war geschlossen.

Gegen 15.30 Uhr wurde der Gastwirt des örtlichen Lokals im Hallenbad auf den Brand aufmerksam, nachdem er Brandgeruch im geöffneten Restaurant wahrnahm. Bei einer Nachschau stellte der Mann schließlich Rauch aus dem Keller unterhalb des Gastlokals fest. Der alarmierte Haustechniker konnte die stark verrauchten Kellerräumlichkeiten zu diesem Zeitpunkt nicht mehr gefahrlos betreten, woraufhin er die Feuerwehr alarmierte. Knapp 30 Einsatzkräfte der Feuerwehren Murau und St. Georgen ob Murau konnten den Brand in der Folge rasch löschen.

Keine Verletzten

Das Hallenbad hatte zu diesem Zeitpunkt geschlossen (Faschingsdienstag), weshalb keine Badegäste anwesend waren. Die insgesamt 13 Personen im Lokal konnten sich rechtzeitig in Sicherheit bringen. Offenbar dürfte der Brand im Bereich der Sauna seinen Ausgang genommen haben. Die näheren Umstände bzw. die Brandursachen sind jedoch noch unklar und Gegenstand von Ermittlungen eines „Bezirksbrandermittlers“. Die Höhe des entstandenen Sachschadens steht noch nicht fest. Verletzt wurde niemand. 

Brand in Hallenbad: Brandursache ermittelt

Nachtrag zur Presseaussendung Nr. 5 vom 13. Februar 2024

Murau. – Wie berichtet, kam es Dienstagnachmittag, 13. Februar 2024, zu einem Brand in einem Hallenbad. Verletzt wurde dabei niemand. Nun konnte die Brandursache ermittelt werden.

Ein Bezirksbrandermittler der Polizeiinspektion Neumarkt in Steiermark führte in Zusammenarbeit mit einem Brandsachverständigen der Landesstelle für Brandverhütung Steiermark Ermittlungen zur Brandursache.

Aufgrund der Spurenlage kann davon ausgegangen werden, dass der Brand auf einen technischen Defekt im Bereich eines Saunaofens zurückzuführen ist. Holzteile im Nahbereich fingen daraufhin zu brennen an.

Das Schadensausmaß dürfte sich auf einen sechsstelligen Betrag belaufen.

Geisterfahrer verursachte Unfall

St. Michael i.O., Bezirk Leoben. – In der Nacht auf Mittwoch, 14. Februar 2024, ereignete sich auf der S6, Fahrtrichtung Wien, ein Verkehrsunfall mit Personenschaden. Die Rettung transportierte die beiden Unfallbeteiligten in das LKH Bruck an der Mur.

Ein 24-jähriger Mann aus dem Bezirk Graz-Umgebung lenkte als Geisterfahrer seinen Pkw vom Knoten St. Michael in Richtung Wien. Gegen 03.10 Uhr stieß er dabei frontal gegen den Pkw einer 19-jährigen Kroatin. Der 24-Jährige und die im Murtal wohnhafte Frau erlitten Verletzungen unbestimmten Grades. Ein Alkoholtest ergab, dass der 24-Jährige Alkohol konsumierte. Der Sachverhalt wird der Staatsanwaltschaft Leoben sowie der Bezirkshauptmannschaft Leoben angezeigt.

UEFA Conference League: SK Puntigamer Sturm Graz – SK Slovan Bratislava

Steiermark, Graz. – Am kommenden Donnerstag, 15. Februar 2024, findet das Fußballspiel SK Punitgamer Sturm Graz gegen SK Slovan Bratislava statt. Die steirische Polizei bereitet sich auf diesen Großeinsatz entsprechend vor.

Oberstleutnant Willibald Gutschi wird am kommenden Donnerstag den Polizeieinsatz leiten. „Einsatzkonzepte können wir nicht bekannt geben. Natürlich gibt es im Vorfeld diverse Lagebeurteilungen. Solche Vorfeldbeurteilungen dienen unserer Einsatzplanung, können sich aber tagesaktuell auch schnell ändern. Deswegen sollte man im Vorfeld stets besonnen agieren und sich mit Informationen zurückhalten. Der von der Behörde verordnete Sicherheitsbereich erlaubt der Exekutive zusätzliche polizeiliche Maßnahmen. Für solche Großeinsätze kann dies hilfreich sein”, so der Leiter des Grazer Einsatzreferates. Der erfahrene Polizeioffizier rechnet, so wie bei internationalen Fußballspielen üblich, mit Fanbewegungen, vor allem zwischen der Innenstadt (Hauptplatz) bis hin zum Stadion. „Dabei gilt es einerseits Verkehrsbehinderungen unter den vorliegenden Voraussetzungen so gering wie möglich zu halten, sowie andererseits die Sicherung eines möglichen Fanmarsches durchzuführen”, so Willibald Gutschi.

Errichtung Sicherheitsbereich

Die Landespolizeidirektion Steiermark, Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung, verordnet gemäß § 49a Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz einen Sicherheitsbereich am 15.02.2024, 15.00 Uhr, bis 16.02.2024, 01.00 Uhr, um die Merkur Arena. Der Sicherheitsbereich umfasst das Gebiet innerhalb der folgenden Straßenzüge: Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151 – Evangelimanngasse – über Münzgrabenstraße – Harmsdorfgasse bis Nr. 12 (Krzg. Weinholdstraße) – Weinholdstraße bis Nr. 31 – Dr. Lister-Gasse bis zur Krzg. Lortzinggasse – Lortzinggasse bis Krzg. Paul-Ernst-Gasse – Richtung Süden bis Karl-Huber-Gasse Nr. 11 – Richtung Westen bis Raiffeisenstraße Nr. 198 – Raiffeisenstraße Richtung Norden bis Haus Nr. 166 (Kirche) – Richtung Nordwesten bis Krzg. Lisztgasse – Kollowitzgasse – Kollowitzgasse bis Eduard-Keil-Gasse – Richtung Westen bis Kasernstraße – Kasernstraße Richtung Norden bis Senefeldergasse – schräg über Dauerkleingartenanlage bis Raiffeisenstraße Nr. 61 – Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151.

Polizeiliche Befugnisse im zeitlich begrenzten Sicherheitsbereich

Aus diesem Sicherheitsbereich können Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes Personen wegweisen, die gefährliche Angriffe gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum im Zusammenhang mit einer Sportgroßveranstaltung begehen bzw. begangen haben. Gleichzeitig ist ihnen das Betreten des Sicherheitsbereiches verboten. Personen, die trotz eines Betretungsverbotes den Sicherheitsbereich bei dieser Sportgroßveranstaltung betreten, begehen eine Verwaltungsübertretung und können mit einer Geldstrafe bis zu € 1.000,–, im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Freiheitsstrafe bis zu 4 Wochen, bestraft werden. Verharren die Personen trotz erfolgter Abmahnung weiter in der Fortsetzung ihrer strafbaren Handlung, können sie festgenommen werden.

Bildhinweis (LPD Stmk)

Über den Autor

Dr. Rainer Hilbrand
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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