VCÖ begrüßt StVO-Novelle: Gemeinden und Städten Umsetzung von Tempo 30 zu erleichtern, erhöht Verkehrssicherheit

Tempo 30 statt 50 halbiert Anhalteweg, reduziert zudem Verkehrslärm

VCÖ (Wien, 17. Jänner 2024) – Die Mobilitätsorganisation VCÖ begrüßt die von der Bundesregierung geplante Novelle der Straßenverkehrsordnung, die es Gemeinden und Städten erleichtern soll, Tempo 30 im Ort umzusetzen. Im Vorjahr kamen in der Steiermark 19 Menschen bei Verkehrsunfällen im Ortsgebiet ums Leben. Der VCÖ weist darauf hin, dass Tempo 30 statt 50 den Anhalteweg halbiert, den Verkehrslärm reduziert und die Lebensqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner erhöht. Die StVO-Novelle ermöglicht Gemeinden und Städten auch die Durchführung von Verkehrskontrollen, aber nur, wenn das jeweilige Bundesland dieses Recht der Gemeinde oder Stadt überträgt.

“Die Anzahl schwerer Verkehrsunfälle ist im Ortsgebiet nach wie vor hoch. Das Tempo ist ein zentraler Hebel, um Unfälle zu vermeiden oder die Unfallschwere zu reduzieren. Dass nun den Gemeinden und Städten die Umsetzung von Tempo 30 erleichtert wird, ist ein wichtiger Schritt, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen”, stellt VCÖ-Expertin Lina Mosshammer zur heute von der Bundesregierung präsentierten StVO-Novelle fest.

Wie wichtig verstärkte Maßnahmen sind, zeigt die Unfallbilanz: Im Vorjahr starben in Österreich 95 Menschen bei Verkehrsunfällen im Ortsgebiet. 46 Todesopfer waren Seniorinnen und Senioren, davon mit 22 fast die Hälfte als Fußgängerin oder Fußgänger, wie eine aktuelle VCÖ-Analyse zeigt. In der Steiermark kamen im Vorjahr 19 Menschen bei Verkehrsunfällen im Ortsgebiet ums Leben. Neun Todesopfer waren Seniorinnen und Senioren, vier davon wurden als Fußgängerin oder Fußgänger bei einem Verkehrsunfall tödlich verletzt.

“Unser Verkehrssystem muss auf die Schwächsten im Verkehr mehr Rücksicht nehmen, vor allem im Ortsgebiet. Die Gemeinden und Städte wissen gut, wo es niedrigeres Tempo braucht. Deshalb ist es wichtig, dass es ihnen erleichtert wird, Tempo 30 umzusetzen”, stellt VCÖ-Expertin Lina Mosshammer fest. Wesentlich ist, dass Kinder beispielsweise den gesamten Schulweg, von zu Hause weg sicher unterwegs sind, ebenso ältere Menschen, wenn sie beispielsweise im Ort einkaufen gehen.

Tempo 30 statt 50 halbiert den Anhalteweg. Während bei Tempo 30 ein Pkw auf trockener Fahrbahn und normaler Reaktionszeit nach elf Metern steht, hat ein Pkw mit Tempo 50 nach elf Meter noch eine Geschwindigkeit von über 40 km/h. Wird ein Fußgänger mit dieser Geschwindigkeit angefahren sind schwerste Verletzungen die Folge.

Damit das Tempolimit eingehalten wird, sind auch Kontrollen wichtig. Bisher konnten nur Gemeinden und Städte mit eigenem Wachkörper Tempokontrollen durchführen. Der VCÖ begrüßt es, dass die StVO-Novelle vorsieht, dass künftig Gemeinden und Städte beim jeweiligen Bundesland eine Kontrollerlaubnis beantragen können.

Zuletzt haben parteiübergreifend österreichweit mehr als 280 Gemeinden und Städte sowie der Österreichische Städtebund eine VCÖ-Initiative für eine leichtere Umsetzung von Tempo 30 im Ortsgebiet unterstützt. Unter den Unterstützenden waren auch 36 steirische Gemeinden und Städte, wie beispielsweise Bad Aussee, Bruck an der Mur, Frohnleiten, Gleisdorf, Leoben, Lieboch, Liezen, Semriach und Weiz.

Über den Autor

Dr. Rainer Hilbrand
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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