Erstickungs-, Strangulations- und Unfallrisiko: Welche Produktgruppen besondere Risiken bergen
Wer Baby- und Kinderprodukte kauft, erwartet zu Recht, dass diese sicher sind. Doch die Realität sieht oft anders aus: Nicht jedes Produkt, das im Handel erhältlich ist, ist automatisch sicher und selbst bei speziell für Kinder entwickelten Produkten zeigen sich immer wieder Mängel. Das kann gefährliche Folgen haben: Zu große Gitterabstände bei Kinderbetten, lange Kordeln an Kinderkleidung oder zugängliche Knopfzellenbatterien können beispielsweise zu Strangulation, Ersticken oder schweren Unfällen führen. Verbraucherorganisationen haben nun gemeinsam mit Expert:innen der ANEC – einer europäischen Organisation, die die Interessen der Konsument:innen in der Normung vertritt – zehn Produktgruppen mit besonderen Sicherheitsrisiken identifiziert. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) gibt einen Überblick:
- Selbstfütterungskissen: Sie sollen Babys das selbständige Trinken ermöglichen. Da Milch aber auch dann weiterfließen kann, wenn das Baby nicht schluckt, besteht Erstickungsgefahr. Modelle, die um den Hals gelegt werden, bergen zusätzlich ein Strangulationsrisiko. In Kanada, Australien und Irland sind sie verboten.
- Baby-Badesitze: Sie können umkippen oder dazu führen, dass das Kind mit dem Kopf unter Wasser gerät. Zudem vermitteln sie ein trügerisches Sicherheitsgefühl und können dazu verleiten, ein Baby kurz unbeaufsichtigt zu lassen.
- Baby-Nackenschwimmringe: Die um den Hals getragenen Ringe sollen Babys im Wasser aufrecht halten. Sie bergen jedoch die Gefahr des Ertrinkens oder Erstickens und können den empfindlichen Nacken belasten oder verletzen.
- Schlafpositionierer: Sie sollen Babys in einer bestimmten Schlafposition halten. Verrutschen sie oder dreht sich das Baby, können sie die Atmung behindern und Erstickungsgefahr droht. Medizinisch notwendige Lagerungshilfen, die unter fachlicher Anleitung eingesetzt werden, sind hier nicht gemeint.
- Sensorische Schaukeln: Die meist an einem Punkt aufgehängten Schaukeln aus weichen Materialien können dazu führen, dass sich Kopf oder Hals des Kindes beim Drehen oder Schaukeln im Stoff oder in der Öffnung verfangen. Das kann im schlimmsten Fall zu Bewusstlosigkeit oder zum Tod führen.
- Beißketten: Ob aus Bernstein, Holz, Marmor oder Silikon – Beißketten bergen Strangulations- und Erstickungsgefahr. Reißt die Kette, können zudem einzelne Perlen verschluckt werden. Das Risiko gilt grundsätzlich für Ketten, die von Kindern getragen werden.
- Lauflernhilfen: Sie ermöglichen Babys, sich schnell fortzubewegen – auch in Richtung Treppen oder anderer Gefahrenstellen. Stürze können schwere Verletzungen verursachen. Zudem können Lauflernhilfen die natürliche motorische Entwicklung beeinträchtigen. In Kanada sind sie verboten.
- Gewichtete Schlafsäcke: Sie sollen Babys durch zusätzlichen Druck zu einem besseren Schlaf verhelfen. Das Gewicht kann jedoch die Atmung und die Herzfunktion beeinträchtigen. Verrutscht es und bedeckt Mund oder Nase, besteht Erstickungsgefahr.
- Pucksäcke: Sie schränken die Armbewegungen von Babys ein. Dreht sich das Baby auf den Bauch, kann es sich dadurch möglicherweise nicht zurückdrehen. Auch ein Herunterrutschen im Pucksack kann zur Erstickungsgefahr führen.
- Haarbänder (mit Schleifen): Elastische Bänder, die um den Kopf von Babys gelegt werden, um Haare zurückzuhalten oder die als Accessoire dienen. Verrutschen sie, können sie Mund oder Nase bedecken und die Atmung behindern – insbesondere, wenn das Baby unbeaufsichtigt ist. Schleifen, Perlen oder andere Verzierungen können sich lösen und verschluckt werden.
Fazit: Nicht jedes Produkt, das speziell für Babys und Kinder angeboten wird, ist auch unbedenklich. Eltern sollten daher mögliche Risiken kennen und sich informieren, ob ein Produkt tatsächlich notwendig ist und seinen vorgesehenen Zweck erfüllt. Bei Produkten, die aufgrund ihrer Konstruktion besondere Sicherheitsrisiken bergen, sollte auf die Verwendung verzichtet werden.
Über ANEC:
ANEC ist die “European Association for the Coordination of Consumer Representation in Standardisation”. Dabei handelt es sich um eine 1995 gegründete Organisation, die in den europäischen Normungsgremien die Interessen der Konsument:innen vertritt.
SERVICE: Weiterführende Informationen zum Thema gibt es auf www.vki.at/babyprodukte-2026. Aktuelle Produktrückrufe und -warnungen veröffentlicht der VKI auf seiner Website sowie über Facebook, Instagram und den eigenen WhatsApp-Kanal. Weitere Infos: www.vki.at/produktrueckrufe.








