Mit dem Impfen in Apotheken wird der Zugang zu wichtigen Schutzimpfungen in Österreich künftig einfacher. Die gesetzlichen Grundlagen und die dazugehörigen Verordnungen gehen nun in Begutachtung. Damit wird ein Auftrag der Regierungsspitze umgesetzt. Speziell ausgebildete Apothekerinnen und Apotheker sollen künftig bestimmte Impfungen direkt in der Apotheke durchführen dürfen.
Ziel ist es, organisatorische Hürden abzubauen und mehr Menschen den Zugang zu empfohlenen Impfungen zu erleichtern. Wer beispielsweise einen FSME- oder Hepatitis-B-Impfstoff bisher in der Apotheke bezogen hat, musste anschließend noch einen Termin für die Verabreichung organisieren. Künftig soll beides an einem Ort möglich sein.
Apotheken sind in Städten ebenso wie in vielen ländlichen Regionen eine vertraute Anlaufstelle im Gesundheitssystem. Sie können damit einen zusätzlichen Beitrag zur Impfversorgung leisten. Dieser Beitrag wird auch vom nationalen Impfgremium empfohlen, das in den Prozess von Beginn an eingebunden war.
Klare Qualitätsstandards und definierter Umfang
Impfungen dürfen künftig ausschließlich speziell ausgebildete Apothekerinnen und Apotheker durchführen, die eine entsprechende Ausbildung einschließlich Prüfung absolviert haben. Diese wird von der Apothekerkammer nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft organisiert und mit dem Gesundheitsministerium abgestimmt. Sie umfasst auch praktische Übungen und Notfallmaßnahmen. Spätestens alle 4 Jahre ist eine Auffrischung erforderlich. Nicht-pharmazeutisches Personal darf ausdrücklich nicht impfen.
Geimpft werden dürfen Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr. Ausgenommen sind Schwangere, Personen mit Verdacht auf eine akute Erkrankung sowie Personen, für die eine Impfung im Einzelfall ein erhöhtes Risiko darstellt. In der Apotheke möglich sein sollen Impfungen gegen FSME, Hepatitis B sowie Diphtherie-Tetanus-Keuchhusten und die entsprechende Kombination mit Polio. Dabei handelt es sich um Impfungen, deren Impfstoffe bereits heute privat bezahlt und in der Apotheke bezogen werden können.
Die Impfungen erfolgen in einem abgetrennten Bereich unter Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften. Jede Impfung muss dokumentiert werden. Vorgesehen ist auch die Anbindung an den elektronischen Impfpass. Eine öffentliche Liste der entsprechend ausgebildeten Apothekerinnen und Apotheker wird von der Apothekerkammer geführt.
Das Impfen in Apotheken soll Ärztinnen und Ärzte nicht ersetzen, sondern eine zusätzliche Möglichkeit schaffen, mehr Menschen zu erreichen. Ärztinnen und Ärzte bleiben ein unverzichtbarer Bestandteil der Gesundheitsversorgung.
Ziel ist, dass die ersten Impfungen in Apotheken rechtzeitig zum Beginn der Zeckensaison im Frühjahr 2027 möglich sind. Geimpft werden kann, sobald die ersten Apothekerinnen und Apotheker ihre Ausbildung abgeschlossen haben. Die Rückmeldungen aus der nun startenden Begutachtung werden sorgfältig geprüft und in die weitere Arbeit einbezogen.
Korinna Schumann, Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz:
“Verantwortungsvolle Gesundheitspolitik bedeutet nicht nur, Krankheiten zu behandeln. Sie bedeutet auch, Krankheiten möglichst zu verhindern. Prävention ist eine zentrale Säule einer guten Gesundheitsversorgung. Wir müssen die Menschen besser erreichen – nicht mit erhobenem Zeigefinger, sondern indem wir den Zugang erleichtern. Mit dem Impfen in Apotheken bauen wir organisatorische Hürden ab und nutzen vorhandene Kompetenzen in unserem Gesundheitssystem. Dabei gelten klare Qualitätsstandards und hohe Anforderungen an die Sicherheit. Unser Ziel ist, den Impfschutz näher zu den Menschen zu bringen.”
Barbara Eibinger-Miedl, Finanzstaatsekretärin:
“Wir haben uns zum Ziel gesetzt, Reformen umzusetzen, Betriebe zu entlasten und den Alltag der Österreicherinnen und Österreicher einfacher zu machen. Die Möglichkeit für Apotheken, künftig ausgewählte Impfungen durchzuführen, schafft genau diesen Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger. In einem nächsten Schritt reduzieren wir die Aufzeichnungspflichten für das in Apotheken verwendete Ethanol. Damit reduzieren wir den Verwaltungsaufwand für die Apothekerinnen und Apotheker deutlich. Nach der Einführung des E-Rezepts und des Digitalen Belegs ist dies die nächste erleichternde Maßnahme, die direkt im betrieblichen Alltag ankommt.”
Sepp Schellhorn, Deregulierungsstaatssekretär:
“Rund jede siebente Eingabe bei unserer Servicestelle für Entbürokratisierung betrifft das Gesundheitswesen – darunter auch der wiederkehrende Vorschlag, Impfungen in Apotheken zu ermöglichen. Mit der heutigen Initiative greifen wir diesen Wunsch auf und schaffen endlich die Voraussetzungen, um eine langjährige Forderung umzusetzen. Denn die Menschen sollen sich um ihre Gesundheit kümmern können – und nicht vor lauter Bürokratie krank werden.”







