Präzedenzfall aus Bad Mitterndorf: Wenn Interessenvertretung konkret wird

Fleischerei Diechtl erhält vor dem Bundesverwaltungsgericht Recht. Was mit einem abgelehnten Antrag für einen Saisonkoch begann, entwickelte sich zu einer Rechtsfrage mit Bedeutung für zahlreiche Mischbetriebe. Der Fall zeigt zugleich, wie das Zusammenspiel von Wirtschaftsbund und Wirtschaftskammer in der Praxis funktionieren kann.

BAD MITTERNDORF. Was ist eine Fleischerei, die gleichzeitig ein Restaurant betreibt? Für die Gäste ist die Antwort einfach: beides. Im österreichischen Saisonbeschäftigungsrecht wurde genau diese Frage für die Fleischerei Diechtl in Bad Mitterndorf jedoch zu einer rechtlichen Herausforderung.

Der traditionsreiche Familienbetrieb ist seit vielen Jahren als Fleischerei bekannt, betreibt gleichzeitig aber auch ein Selbstbedienungsrestaurant. Rund 70 Prozent der betrieblichen Tätigkeit entfallen nach Angaben des Unternehmens auf die Fleischerei, etwa 30 Prozent auf den gastronomischen Bereich.

Als der Betrieb für sein Restaurant einen Koch als Saisonarbeitskraft beschäftigen wollte, wurde der entsprechende Antrag vom Arbeitsmarktservice zunächst abgelehnt.

Der Knackpunkt: Obwohl der Koch ausschließlich im gastronomischen Bereich eingesetzt werden sollte, wurde das Unternehmen aufgrund seiner überwiegenden Tätigkeit als Fleischerei beurteilt.

Damit stellte sich eine grundsätzliche Frage: Wie sind Unternehmen zu behandeln, die mehrere Gewerbe und unterschiedliche Betriebsbereiche unter einem Dach vereinen?

Vom Unternehmeranliegen zur gemeinsamen Lösung

Mit diesem Problem wandte sich Unternehmer Erich Diechtl an Egon Hierzegger, Bezirksobmann des Wirtschaftsbundes Ennstal-Salzkammergut.

Hierzegger griff das Anliegen auf und brachte es gemeinsam mit der WKO-Regionalstelle Liezen zur weiteren fachlichen Prüfung. Dabei zeigte sich, dass die Fragestellung über den Einzelfall hinaus Bedeutung haben könnte.

Die Wirtschaftskammer stellte daraufhin die rechtliche Unterstützung für den Betrieb zur Verfügung. Mit Rechtsanwalt Dr. Michael Axmann wurde die Angelegenheit schließlich vor das Bundesverwaltungsgericht gebracht.

Ein Beispiel dafür, wie regionale Interessenvertretung funktionieren kann: Ein Unternehmer spricht ein konkretes Problem an, der Wirtschaftsbund greift das Anliegen auf und die Wirtschaftskammer unterstützt mit ihrer fachlichen und rechtlichen Kompetenz.

Bundesverwaltungsgericht gibt Diechtl recht

Am 3. September 2026 wurde der Fall vor dem Bundesverwaltungsgericht in Graz verhandelt. Das Ergebnis: Der Beschwerde der Fleischerei Diechtl wurde stattgegeben.

Entscheidend war unter anderem die tatsächliche Organisation des Unternehmens. Fleischerei und Gastronomie sind räumlich beziehungsweise organisatorisch voneinander abgegrenzt. Küche und Produktionsbereich sind getrennt, auch die Öffnungszeiten unterscheiden sich. Die beantragte Saisonarbeitskraft sollte ausschließlich im Gastronomiebereich eingesetzt werden.

Das Gericht hielt fest, dass Fleischerei und Gastronomie in ausreichendem Maße voneinander getrennt seien. Gleichzeitig berücksichtigte es eine zwischenzeitlich eingetretene Änderung der Rechtslage für die Bewilligung von Saisonarbeitskräften in Mischbetrieben.

Bedeutung weit über Bad Mitterndorf hinaus

Gerade in ländlichen Regionen haben sich viele Familienunternehmen über Jahrzehnte weiterentwickelt. Eine Bäckerei betreibt zusätzlich ein Café, ein Handelsunternehmen bietet Gastronomie an oder ein Lebensmittelproduzent führt einen eigenen Bewirtungsbereich.

Die inzwischen präzisierte Rechtslage trägt dieser wirtschaftlichen Realität Rechnung. Bei Unternehmen mit mehreren Gewerbeberechtigungen können auch einzelne, entsprechend zuordenbare Betriebsbereiche vom touristischen Saisonkontingent erfasst werden. Die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beschäftigungsbewilligung bleiben dabei aufrecht.

Für das Ennstal-Salzkammergut mit seinen zahlreichen gewachsenen Familien- und Mischbetrieben ist diese Klarstellung von besonderer Bedeutung.

„Interessenvertretung beginnt beim Zuhören“

Für Wirtschaftsbund-Bezirksobmann Egon Hierzegger unterstreicht der Fall, wie wichtig der unmittelbare Kontakt zu den regionalen Unternehmerinnen und Unternehmern ist.

„Unsere Unternehmerinnen und Unternehmer sollen wissen, dass sie sich mit ihren Anliegen an uns wenden können. Gerade kleine und mittlere Betriebe haben keine eigene Rechtsabteilung. Interessenvertretung bedeutet für mich deshalb: zuhören, ein Problem aufnehmen, die richtigen Stellen zusammenbringen und gemeinsam an einer Lösung arbeiten“, so Hierzegger.

Dabei gehe es nicht darum, behördliche Entscheidungen grundsätzlich infrage zu stellen. Vielmehr müsse dort genauer hingesehen werden, wo rechtliche Regelungen und die tatsächliche unternehmerische Praxis möglicherweise nicht ausreichend zusammenpassen.

Wenn aus einem Einzelfall ein Beispiel für viele wird

Für die Fleischerei Diechtl endete der Weg vor das Bundesverwaltungsgericht erfolgreich. Für andere Mischbetriebe verdeutlicht der Fall, welche Bedeutung die tatsächliche Organisation verschiedener Betriebsbereiche bei der Beschäftigung von Saisonarbeitskräften haben kann.

Gleichzeitig zeigt er eine Seite der Interessenvertretung, die in der öffentlichen Diskussion oft zu wenig Beachtung findet: Neben wirtschaftspolitischen Forderungen geht es vor allem auch darum, Unternehmerinnen und Unternehmer bei konkreten Herausforderungen zu begleiten und Lösungen zu ermöglichen.

Denn erfolgreiche Interessenvertretung zeigt sich nicht allein in großen politischen Forderungen, sondern vor allem dort, wo sie beim einzelnen Unternehmen tatsächlich ankommt.

Familie Diechtl und Egon Hierzegger
Foto: Wirtschaftsbund Ennstal-Salzkammergut

Über den Autor

Markus Raich
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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