Die Bundesregierung hat sich auf ein umfassendes Standortpaket geeinigt. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Österreich zu stärken, Unternehmen bei hohen Energiekosten zu unterstützen, Investitionen zu erleichtern und verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Das heute vereinbarte Paket umfasst folgende Maßnahmen:
Industriestrompreis und SAG+: 750 Millionen Euro für wettbewerbsfähige Energiekosten – Förderung wird von 60 auf über 500 Betriebe erweitert
Für Industriestrompreis und SAG+ stehen von 2027 bis 2029 insgesamt 750 Millionen Euro – 250 Millionen Euro pro Jahr – zur Verfügung.
Mit dem Industriestrompreis sollen energieintensive Betriebe und deren Zulieferer unterstützt werden. Für bis zu 50 Prozent ihres Stromverbrauchs können die Kosten bis an die europarechtlich mögliche Grenze auf bis zu 5 Cent je Kilowattstunde reduziert werden.
Mit SAG+ wird gleichzeitig der Ausgleich jener Stromkosten ausgeweitet, die durch den europäischen CO2-Preis entstehen. Der Kreis der erfassten Unternehmen steigt um das Doppelte.
Für beide Förderinstrumente wurden folgende Eckpunkte vereinbart:
- Reinvestitionsverpflichtung: Um den Standort zusätzlich zu stärken, müssen 50 Prozent der Förderung reinvestiert werden.
- Arbeitsplatzregelung ab zwei Millionen Euro Förderung pro Jahr: Während des jährlichen Förderzeitraums müssen für die vollständige Fördersumme grundsätzlich 90 Prozent des Personalstandes erhalten bleiben.
- Reinvestitionsverpflichtung: Um den Standort zusätzlich zu stärken, müssen 50 Prozent der Förderung reinvestiert werden.
- Arbeitsplatzregelung ab zwei Millionen Euro Förderung pro Jahr: Während des jährlichen Förderzeitraums müssen für die vollständige Fördersumme grundsätzlich 90 Prozent des Personalstandes erhalten bleiben.
- Klare Ausnahmen: Etwa Kündigungen durch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Pensionierungen oder das Auslaufen bestimmter befristeter Arbeitsverhältnisse werden nicht als Personalabbau eingerechnet.
- Aliquote Kürzung: Wird die 90-Prozent-Schwelle unterschritten, reduziert sich die Förderung im Ausmaß der Unterschreitung.
Ökonomisch begründete Ausnahmen: Bei einem darüber hinausgehenden, wirtschaftlich gerechtfertigten Beschäftigungsabbau kann die Förderung dennoch zu 100 Prozent ausbezahlt werden, wenn Wirtschaftskammer und Gewerkschaft dies gemeinsam bestätigen.
Energiepreis-Krisenmechanismus deckelt Strompreis für Haushalte
Mit dem Energiepreis-Krisenmechanismus (“10-Cent-Deckel”) werden vorab klare Kriterien festgelegt, wann bei außergewöhnlich hohen Strompreiskrisen eine Entlastung für Haushalte und Betriebe greift. Bei der nächsten dauerhaften und strukturellen Energiekrise (wie 2022/2023) müssen Entlastungsmaßnahmen nicht erst nachträglich entwickelt werden. Der Mechanismus ist vorbereitet und kann rasch greifen. Das schützt die Bevölkerung, Unternehmen und sonstige Nicht-Haushaltskunden vor Preisexplosionen, stärkt die Planbarkeit und wirkt energiepreisbedingter Inflation entgegen.
Der Mechanismus wird aktiviert, wenn gleichzeitig zwei Schwellen überschritten werden:
- Der Großhandelspreis liegt im Sechsmonatsdurchschnitt drei Monate in Folge über 165 Euro/MWh und der durchschnittliche Energiepreis für Haushalte über 16,5 Cent je Kilowattstunde netto, ohne Netzkosten und Abgaben.
Der Strompreis für Haushalte wird im Fall einer Aktivierung auf 10 Cent/kWh netto für ein festgesetztes Kontingent (2.900 Kilowattstunden pro Jahr) begrenzt. Die Entlastung erfolgt dabei direkt über die Stromrechnung und ohne Antrag.
Der Strompreis für Haushalte wird im Fall einer Aktivierung auf 10 Cent/kWh netto für ein festgesetztes Kontingent (2.900 Kilowattstunden pro Jahr) begrenzt. Die Entlastung erfolgt dabei direkt über die Stromrechnung und ohne Antrag.
- Betriebe und andere Nicht-Haushaltskunden (bspw. Schulen und Krankenhäuser) erhalten einen variablen Zuschuss je bezogener Kilowattstunde Strom, ebenfalls direkt über die Stromrechnung und ohne eigenen Antrag.
- Die Entlastung wird budgetneutral über einen Beitrag der Stromproduzenten finanziert.
Österreich hat beim Strom eine besonders gute Ausgangslage: Ein Großteil des österreichischen Stromverbrauchs wird im Inland aus erneuerbaren Quellen erzeugt, zu annähernd gleichbleibenden Kosten. Durch den europäischen Strommarkt und das Merit-Order-Prinzip setzt aber oft der Gaspreis den Strompreis. Der Energiepreis-Krisenmechanismus sorgt dafür, dass die Haushalte in einer strukturellen Krise auch von der günstigen heimischen Energieproduktion profitieren.






