Die Schäden durch den Biber nehmen in der steirischen Land-, Forst- und Teichwirtschaft sowie in den Gemeinden sukzessiv zu. Überschwemmte Felder, eingebrochene Mähdrescher während der Ernte, verstopfte Abwasserschächte, angenagte Bäume, Unterspülung von Straßen und drohende Dammbrüche bei Fischteichen treffen die Bäuerinnen und Bauern sowie Bürgermeister und Teichbesitzer aktuell mit voller Wucht. Die Steirischen Jungbauern fordern daher die Umsetzung einer landesweiten Biber-Verordnung, wie es bereits in Kärnten und Oberösterreich der Fall ist. „Der Biber vermehrt sich rasant und verursacht zunehmend massive Schäden in vielen Wirtschaftsbereichen. Mittlerweile sind diese Schäden sind vielfach dokumentiert und treffen unsere Bäuerinnen und Bauern mit voller Wucht“, so Jungbauernobmann David Tischler. In Kärnten dürfen bis zu 148 Biber pro Jahr entnommen werden, in Oberösterreich bis zu 158. Diese Maßnahmen zeigen, dass ein geordneter Schutz der Tiere mit dem Schutz der Land- und Forstwirtschaft vereinbar ist.
Laut dem aktuellen Bibermonitoring des Landes Steiermark hat sich die Zahl der Biberreviere seit 2019 um 85 Prozent auf 314 erhöht, die Population wuchs um mehr als die Hälfte. Besonders betroffen sind die Bezirke Leibnitz, Südoststeiermark, Weiz und Hartberg-Fürstenfeld. „Die Zahlen bestätigen die Notwendigkeit: Unsere Bäuerinnen und Bauern brauchen endlich Rechtssicherheit und Handlungsspielraum. Niemand verlangt eine Biberjagd, aber gezielte Entnahmen bei Schäden und zeitlich begrenzte Entfernungen von problematischen Biberburgen bei verlegten Fischteichen oder Abwassergräben müssen in Zukunft ermöglicht werden“, betont Tischler. Ansonsten drohe noch mehr Teichwirten das Aus und einigen Ackerbauern weitere vernässte Felder ohne Anbau- oder Erntemöglichkeit.
Vorschlag der Grünen „unbrauchbar“
Aktuell sind den Bewirtschaftern von Grund und Boden aufgrund fehlender gesetzlicher Rahmenbedingungen in der Steiermark die Hände gebunden. Lediglich Biberbeauftragte des Landes können Empfehlungen abgegeben, die bis dato kein Problem in der Bewirtschaftung von Flächen und der Koexistenz von Bibern lösen konnten. Daher erteilt Jungbauernobmann in Richtung des Vorschlags der Grünen, ein eigenes „Gewässerbudget“ für Ausgleichszahlungen einzurichten, eine Absage: „Als Bauern wollen wir nicht von Schadensgeldern leben, sondern vom Verkauf unserer Produkte. Die Jungbauern sehen daher den Vorschlag als unbrauchbar und aufgrund der budgetären Lage und der zu hohen Kosten an Steuergeld als ineffizient an. Nur eine Biber-Verordnung sorgt für rechtliche Klarheit, einer geregelten Koexistenz und einen sparsamen Umgang mit Landesgeldern.“
Biber-Verordnung als klare Forderung an zuständigen Landesrat
„Der für den Biber zuständige Landesrat Hannes Amesbauer hat bereits im Sommer angekündigt, hier aktiv zu werden – passiert ist bisher jedoch nichts“, kritisiert Tischler. Die Steirischen Jungbauern fordern daher eine landesweite Biber-Verordnung, die verbindliche Regelungen zum Umgang mit Schäden durch Biber sowie eine rechtliche Grundlage für gezielte Entnahmen und das zeitlich befristete Entfernen von Problem-Biberburgen enthält, um Schäden kontrolliert reduzieren zu können. „Es wäre wünschenswert, wenn die politischen Verantwortungsträger die Betroffenheit wirtschaftender Landwirte und Teichbesitzer in ihre Entscheidungen miteinfließen lassen. Die Steiermark darf kein Nachzügler sein“, so Tischler abschließend. „Was Kärnten und Oberösterreich vormachen, ist auch bei uns dringend notwendig – zum Schutz unserer Kulturlandschaft, unseres Lebensraums und unserer Jungbäuerinnen und Jungbauern.“
Hinweis für Betroffene: Bäuerinnen und Bauern, die durch Biber Schäden erlitten haben, sollten diese unbedingt unter https://www.stbb.at/schadens-dokumentation/ melden.













