LRH Steiermark fordert nach Überprüfung der steirischen Bezirkshauptmannschaften mehr Exaktheit beim Brandschutz

Der Großbrand in einem Grazer Szene-Lokal zum Jahreswechsel 2023/24 ist vielen noch in schrecklicher Erinnerung. Nun untersuchten Prüfer des Landesrechnungshofes unter der Leitung von Direktor Heinz Drobesch, wie es das Land Steiermark mit dem Brandschutz in seinen Amtsgebäuden hält. An den zwölf Bezirkshauptmannschaften wurde die konkrete Umsetzung des Brandschutzes überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass es in Detailbereichen durchaus noch mehr Exaktheit braucht.

Die steirische Landesverwaltung ist im Wesentlichen in 96 Amtsgebäuden untergebracht, die auf 38 Orte in 13 Bezirken verteilt sind. Diese Liegenschaften befinden sich im Eigentum des Landes Steiermark selbst oder sie sind angemietet. Für die Sicherheit der darin befindlichen Personen – seien es Mitarbeiter oder auch Parteien, aber natürlich auch für darin verwahrte Gegenstände, etwa Verwaltungsdokumente, ist ein funktionierender Brandschutz von essenzieller Bedeutung.

Die konkrete Umsetzung des Brandschutzes, insbesondere die Brandschutzordnung, Brandschutzorgane und Brandschutzpläne, wurde nun seitens des Landesrechnungshofes in zwölf ausgewählten Objekten einer Prüfung unterzogen. Überall fanden die Prüfer zwar eine Brandschutzordnung vor, deren Vorgaben jedoch in keiner der Liegenschaften vollständig erfüllt wurden. Ebenso wenig zufriedenstellend zeigte sich das Bild bei den Brandschutzorganen, die bei allen Objekten definiert waren. Deren Bestellung allerdings wie auch die erforderlichen Ausbildungen erfolgten auch nicht vollständig. Waren mehrere Dienststellen in einem Objekt angesiedelt, wurden Abstimmungsmängel festgestellt. Schließlich waren nur in der Hälfte der geprüften Gebäude Brandschutzpläne den Vorgaben entsprechend vorhanden.

Der Landesrechnungshof erteilt daher an das Land Steiermark die Empfehlung, die Meldungen hinsichtlich der personellen Besetzung samt den dazu gehörigen Aus- und Fortbildungen der Brandschutzorgane einzufordern. Des Weiteren werden eine zentrale systematische Erfassung, Messung und Beobachtung, in Fachkreisen als „Monitoring“ bezeichnet, zur Umsetzung der Vorgaben angeraten.

Über den Autor

Markus Raich
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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