Neues Kapitel in der Causa „Schottergrube Bad Aussee“: Rechtsstreit um Kammerhof-Parkplatz geht weiter

Die Rechtsstreitigkeiten um das Areal des Kammerhofplatzes in Bad Aussee schienen so gut wie erledigt. Durch eine Anfang Mai ergangene Entscheidung des Landesgerichts Leoben hat sich die Situation nun wieder verändert.

Der sich jahrelang ziehende Rechtsstreit zwischen der Narzissen Bad Aussee Betriebs GmbH und der MB BA Hotel Errichtungs GmbH ist um ein Kapitel reicher. Bereits im Jahr 2022 war in der Causa ein Schiedsspruch ergangen, mit dem die MB BA Hotel Errichtungs GmbH zur Einwilligung in die Übertragung des Eigentums an den Liegenschaften am Areal des ehemaligen Vital Bad Aussee, nun besser bekannt als „Schottergrube“, an die Narzissen Bad Aussee Betriebs GmbH und zur Zahlung der Verfahrenskosten in der Höhe von € 232.245 Zug um Zug gegen Zahlung von € 704.152 durch die Narzissen Bad Aussee Betriebs GmbH verpflichtet worden war. Die Narzissen Bad Aussee Betriebs GmbH rechnete die von ihr zu zahlende Summe von € 704.152 mit den von der MB BA Hotel Errichtungs GmbH zu ersetzenden Verfahrenskosten in der Höhe von € 232.245 auf und hinterlegte € 471.906 bei Gericht, nachdem die MB BA Hotel Errichtungs GmbH die Annahme der Zahlung verweigert hatte. Die hinterlegte Summe sollte Zug um Zug gegen Übertragung des Eigentums an den Liegenschaften an die MB BA Hotel Errichtungs GmbH ausgefolgt werden – allerdings unter der Bedingung, dass die Liegenschaften lastenfrei zu übertragen sind.

Auf Grundlage des Schiedsspruches aus dem Jahr 2022 stellte die Narzissen Bad Aussee Betriebs GmbH eine Exekutionsantrag bei Gericht. Im September 2024 gab das Bezirksgericht Liezen dem Antrag statt und bewilligte sowohl die Eigentumseinverleibung als auch die Räumung der Liegenschaften. Damit schien in dieser Causa nun endlich Ruhe einzukehren – doch weit gefehlt: Gegen den Beschluss des Bezirksgerichts Liezen erhob die MB BA Hotel Errichtungs GmbH Rekurs.

Das Landesgericht Leoben gab dem Rekurs der MB BA Hotel Errichtungs GmbH Anfang Mai 2025 statt und änderte die Entscheidung des Bezirksgerichts Liezen dahingehend ab, dass der Exekutionsantrag der Narzissen Bad Aussee Betriebs GmbH abgewiesen wurde. Nach Ansicht des Rekursgerichts war der Narzissen Bad Aussee Betriebs GmbH der Nachweis der Zahlung von € 471.906 nicht gelungen. Nicht der Betrag, sondern die Art der Leistung war fehlerhaft. Die Zahlung wurde seitens der Narzissen Bad Aussee Betriebs GmbH von der Lastenfreiheit der Liegenschaften abhängig gemacht. Diese Bedingung war nach Ansicht des Gerichts allerdings nicht Gegenstand des Schiedsspruches, auf den sich der Exekutionsantrag stützte, sondern wurde von der Narzissen Bad Aussee Betriebs GmbH einseitig festgelegt. Das Gericht hielt fest, dass der Schuldner (in diesem Fall die Narzissen Bad Aussee Betriebs GmbH) bei einer gerichtlichen Hinterlegung die Ausfolgung nicht an Bedingungen knüpfen dürfe, die aus dem Schuldverhältnis (in diesem Fall aus dem 2022 ergangenen Schiedsspruch) nicht abgeleitet werden können, wenn er von seiner Verbindlichkeit befreit werden will. Die gerichtliche Hinterlegung von € 471.906 durch die Narzissen Bad Aussee Betriebs GmbH hätte nach Ansicht des Gerichts also nur dann schuldbefreiend gewirkt, wenn die Ausfolgung nicht an die Lastenfreiheit der Liegenschaften geknüpft worden wäre. Das Gericht führte weiters aus, dass die Frage, ob der Hinterlegung tatsächlich schuldbefreiende Wirkung zukommt und ob sie rechtmäßig erfolgte, in einem eigenen Verfahren zu klären sei und nicht in den Aufgabenkreis des Exekutionsrichters falle.

Damit ist die MB BA Hotel Errichtungs GmbH weiterhin Eigentümerin der beiden Liegenschaften am Areal des ehemaligen Vital Bad Aussee, auch die „Autoleichen“ am Kammerhof-Parkplatz müssen sich zumindest in den nächsten Monaten nicht vor einer Delogierung fürchten. Das letzte Wort in der Causa „Schottergrube“ dürfte allerdings noch nicht gesprochen sein.

Über den Autor

Markus Raich
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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