Mit dem Digital Austria Act 2.0 setzt die österreichische Bundesregierung einen strategischen Rahmen zur koordinierten Weiterentwicklung der digitalen Verwaltung. Ziel ist es, bestehende Instrumente zu modernisieren, neue Technologien verantwortungsvoll einzusetzen und die digitale Souveränität Österreichs nachhaltig zu stärken.
Strategische Richtschnur für digitale Souveränität und Resilienz
Der Digital Austria Act 2.0 legt den Grundstein für eine bundesweit abgestimmte, interoperable und rechtssichere Digitalisierungsstrategie. Kritische digitale Dienste sollen künftig verstärkt auf europäischen Technologien und offenen Standards basieren. Damit verfolgt die Bundesregierung eine klare Linie: Abhängigkeiten reduzieren, Sicherheit erhöhen und digitale Eigenständigkeit stärken.
Europa als Leitbild: Digitalisierung für Menschen und Demokratie
“Österreichs Digitalisierungspolitik orientiert sich am Rahmen der Europäischen Digitalen Dekade und verfolgt ein klares Leitbild: Digitalisierung soll den Menschen dienen, Innovation ermöglichen und auf digitaler Souveränität basieren. Diese ist die Voraussetzung für einen unabhängigen, sicheren und resilienten Staat. Daher engagieren wir uns auch auf europäischer Ebene für eine gemeinsame Kraftanstrengung zur Stärkung digitaler Unabhängigkeit”, betont Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll.
“Wir haben uns als Bundesregierung vorgenommen, Österreich als Forschungs- und Innovationsstandort für Künstliche Intelligenz zu positionieren. Mit der erfolgreichen Ansiedlung der AI Factory Austria ist uns hier bereits ein wichtiger Meilenstein geglückt. Der neue, hochmoderne Supercomputer wird nicht nur Forschenden und Unternehmen zur Verfügung stehen, sondern auch der öffentlichen Verwaltung. So entsteht ein KI-Hub der einen niederschwelligen Zugang zu KI-Infrastruktur und Schulungsangeboten bietet. Gekoppelt mit einer klaren digitalen Strategie, schaffen wir ein tragfähiges, effizientes und souveränes KI-Ökosystem für den Bundesbereich, das auf Vertrauen, Verantwortung und Zusammenarbeit aufbaut”, ergänzt Innovations- und Infrastrukturminister Peter Hanke.
KI in der Verwaltung: Europäisch, offen und nachvollziehbar
Ein Schwerpunkt liegt auf dem verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) in der Verwaltung. Der Aufbau einer eigenen verwaltungsspezifischen KI-Plattform für die Nutzung von Sprachmodellen sowie die Umsetzung transparenter, offener KI-Anwendungen sind zentrale Vorhaben. Der Fokus liegt auf europäischen Open-Source-Komponenten, flexiblen Architekturen und der Verankerung im europäischen Rechtsrahmen.
Zugleich hilft KI, auf die demografische Entwicklung zu reagieren: Ein Drittel der Bundesbediensteten ist über 50, bis 2030 steht eine Pensionierungswelle bevor. KI-gestützte Lösungen sichern die Leistungsfähigkeit der Verwaltung, entlasten organisatorisch und schaffen Raum für Innovation – bei gleichzeitig gezieltem Ressourceneinsatz und nachhaltiger Personalplanung.
“Der Digital Austria Act 2.0 sorgt dafür, dass unsere Verwaltung moderner, sicherer und fit für die Zukunft wird. Wir setzen auf den Einsatz von Künstlicher Intelligenz, digital gedachte Prozesse und klare Zuständigkeiten. Unser Ziel ist eine Digitalisierung, die den Menschen nützt, verständlich ist und Vertrauen schafft – nach europäischen Standards und mit einem klaren Fokus auf das Gemeinwohl”, so Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll.
Digi-Ready-Check: Neue Gesetze auf Digitalisierungstauglichkeit prüfen
Mit dem “Digi-Ready-Check” wird im Zuge der Wirkungsorientierten Folgenabschätzung (WFA) analysiert, ob neue gesetzliche Regelungen für eine vollständig digitale Umsetzung geeignet sind. Dabei erfolgt auch die Interoperabilitätsprüfung nach Maßgabe des EU Interoperable Europe Act – ein wesentlicher Beitrag zur rechtskonformen und bürgerfreundlichen Digitalisierung von Verwaltungsverfahren.
“Die Bundesregierung sieht Digitalisierung als große Chance für Entbürokratisierung und Deregulierung, damit künftig wesentlich weniger Zeit für nicht zwingend notwendige Zettelwirtschaft draufgeht. Mit dem “Digi-Ready-Check” werden Gesetze und Verordnungen auf ihre Digitalisierungstauglichkeit geprüft. Unser Ziel sind serviceorientierte Gemeinden und Behörden, die durch den Einsatz digitaler Lösungen nicht nur schneller und kostengünstiger arbeiten, sondern auch ihre Ressourcen besser darauf konzentrieren können, individuelle Unterstützung für jene zu bieten, die sie am meisten benötigen”, so Staatssekretär Sepp Schellhorn dazu.
Fortschritt mit Verantwortung: KI, Transparenz und Kompetenz im Fokus
Der Digital Austria Act 2.0 setzt gezielt auf zukunftsweisende Maßnahmen im Bereich Künstliche Intelligenz. Jedes Ressort ist aufgerufen dazu ein Leuchtturmprojekt einzubringen, flankiert von einem gesamtstaatlichen KI-Rahmen mit klarer Governance und Kennzeichnungspflicht für KI-Systeme in der Verwaltung. Eine neue “KI-Landkarte der Verwaltung” schafft Transparenz über laufende und geplante Projekte. Geprüft wird die Entwicklung eines verwaltungsspezifischen, rechtssicheren und digital souveränen Bundessprachmodells (LLM) als offener Shared Service – in enger Abstimmung mit Wissenschaft und Wirtschaft und unter sorgfältiger Abwägung von Potenzialen, Risiken und Kosten.
Verbindliche ethische Leitlinien, wie der europäische AI Act und der Schutz der Rechte der Bürgerinnen und Bürger bilden den Rahmen für Innovationen. Digitale Verfahren sollen rechtlich abgesichert, Verwaltungsprozesse durchgängig digitalisiert werden. Gezielte Kompetenzförderung im Rahmen der Digitalen Kompetenzoffensive – von Basisschulungen bis zu Expertenwissen – stellt sicher, dass die Verwaltung fit für die Zukunft ist.
Governance und Umsetzung: Generalsekretärs- und Präsidialkonferenz sowie CDO-Taskforce als Steuerungsorgan
Verschiedene Stakeholdergruppen aus den Verwaltungsebenen sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft werden in den Prozess eingebunden. Die ressortübergreifende Umsetzung wird durch die CDO-Taskforce unter der CDO-Leitung koordiniert. Das bewährte Gremium der Präsidialleiterinnen und -leiter sowie Generalsekretärinnen und -sekretäre wird regelmäßig eingebunden, informiert und kann gezielt Impulse setzen. Mit Bezug auf das Regierungsprogramm werden konkrete Maßnahmen in den jeweiligen Ressorts umgesetzt – abgestimmt und im Sinne des Digital Austria Acts 2.0.