Reform des Prädatorenmanagements trifft auf Praxistauglichkeit: Krähe, Fischotter und Co. zukünftig in Bauernhand

Der Steirische Bauernbund begrüßt die präsentierte Reform des Prädatorenmanagements durch das Land Steiermark ausdrücklich und sieht darin einen längst notwendigen und richtigen Schritt in Richtung einer praxistauglichen Umsetzung der Verordnungen.
Besonders positiv bewertet wird, dass künftig zentrale Zuständigkeiten in der Abteilung für Land- und Forstwirtschaft geregelt werden. Damit werden Kompetenzen gebündelt, Zuständigkeiten klar geregelt und ein effizientes Management aus einer Hand ermöglicht. Arten wie Wolf, Fischotter, Aaskrähe, Luchs oder Braunbär wandern aus dem Naturschutzbereich von Landesrat Hannes Amesbauer in die Zuständigkeit der Land- und Forstwirtschaft unter Landesrätin Simone Schmiedtbauer. Damit werden Entscheidungen dorthin verlagert, wo das Verständnis für die praktische Umsetzung und die Herausforderungen im ländlichen Raum vorhanden ist. Bernd Brodtrager, Direktor des Steirischen Bauernbundes, betont: „Die Überführung der genannten Arten in das Jagdrecht bringt aus unserer Sicht mehr Klarheit, einen Abbau von Doppelzuständigkeiten in der Verwaltung und praxistauglichere Zugänge zu Entscheidungen. Gerade für landwirtschaftliche Betriebe, für die Almwirtschaft und die Fischerei ist es entscheidend, dass Probleme nicht länger verwaltet, sondern aus der Betroffenheit heraus aktiv gelöst werden können.“
Konkrete Maßnahmen zur Novellierung des Jagdgesetzes:

  • Krähen-Verordnung: Entnahme von 7700 Aaskrähen, um massive Schäden bei
    Jungpflanzen von Kürbis, Mais und Co. in der Landwirtschaft zu reduzieren.
  • Wolfs-Verordnung: Erarbeitung neuer praxistauglicherer Umsetzungsmaßnahmen seitens der Abteilung 10 (Land- und Forstwirtschaft), um den jährlichen Bestandzuwachs von 30% unter Kontrolle zu bringen, die Alm- und Tourismuswirtschaft zu schützen und
    schnelleres Eingreifen im Bedarfsfall zu ermöglichen.
  • Fischotter-Verordnung: Neue Verordnung für strengere Regelungen, um ökologische
    und wirtschaftliche Schäden von rund 17,5 Millionen Euro in der Fisch- und Teichwirtschaft
    zukünftig zu verhindern.
  • Weitere Maßnahmen: Erweiterung der Nachtzieltechnik auf Haarraubwild wie Fuchs oder
    Waschbär zur Seuchenprävention und Schutz vor bodenbrütenden Vögeln; Ausweitung der rotwildfreien Zonen auf Damwild; Vereinheitlichung von Meldefristen bei Abschüssen.
    „Diese Reform ist ein klares Signal an unsere bäuerlichen Familienbetriebe, an Jägerinnen und Jäger, an Fischerinnen und Fischern und auch an Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, dass ihre Anliegen und Sorgen ernst genommen werden. Die Interessen der Betroffenen stehen nun im Mittelpunkt. Ein Dank gilt an unsere Landesrätin und Bauernbund-Obfrau Simone Schmiedtbauer, die nun Rechtssicherheit für Betroffene und rasches Handeln im Anlassfall ermöglichen wird“, so Direktor Bernd Brodtrager abschließend.

Foto: Arthur

Über den Autor

Markus Raich
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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