Ergebnisse der Arbeitsklausur der Bundesregierung

Inflationsbekämpfung

Die Bundesregierung hat die Bekämpfung der Teuerung zur Priorität erklärt. Die bereits gesetzten Maßnahmen zeigen zwar ihre Wirkung, die Teuerung bleibt aber – auch im europäischen Vergleich – weiterhin hoch. Die anhaltende Teuerung belastet die Österreicherinnen und Österreicher nicht nur in ihrem täglichen Leben, sondern schadet auch dem Wirtschaftsstandort Österreich und seiner Wettbewerbsfähigkeit und sorgt für Verunsicherung im Hinblick auf die Zukunft.

Daher beschließt die Bundesregierung folgende Maßnahmen und betraut die zuständigen Regierungsmitglieder mit der Umsetzung:

Die Mehrwertsteuer soll ab 1. Juli 2026 auf ausgewählte Grundnahrungsmittel auf unter 5 Prozent halbiert werden.
Zur vollständigen Gegenfinanzierung soll unter anderem eine gemeinschaftliche Plastikabgabe für nicht recyclebares Plastik und eine gemeinschaftliche Paketabgabe für Drittstaatspakete zum Schutz des stationären Handels eingeführt werden.
Durch verstärkte Kontrolltätigkeiten und enge Zusammenarbeit mit der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) wird sichergestellt, dass die Abgabensenkung, wie gesetzlich vorgesehen, an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergegeben wird.
Parallel dazu sollen folgende Verschärfungen zur Stärkung des Wettbewerbs im Lebensmittelbereich beitragen und faire Preise sicherstellen:
Margentransparenz entlang der Wertschöpfungskette durch verpflichtende und vertrauliche Einmeldung an die BWB
Bekämpfung unlauterer Geschäftspraktiken
Erhöhung der Strafen bei Verstößen gegen die Preisauszeichnung analog zu den Strafhöhen im Anti-Mogelpackungsgesetz
Verhängung von Auflagen nach Branchenuntersuchungen
Die regulatorischen Rahmenbedingungen für Einkaufs- und Verkaufsgenossenschaften werden reformiert, damit unter anderem der Direktvertrieb von hochwertigen bäuerlichen Produkten erleichtert wird.
Die Regierung setzt nach dem Günstiger-Strom-Gesetz und der Senkung der Elektrizitätsabgabe den Weg hin zu leistbaren Energiepreisen fort:
Die Regierung geht mit ihren strategischen Beteiligungen voran und begrüßt ausdrücklich den vom Verbund angekündigten “Österreich-Tarif”. Mit einem Netto-Arbeitspreis von 9,5 Cent pro kWh wird österreichweit ein günstiger Strompreis für Kundinnen und Kunden des Verbunds angeboten. Ein durchschnittlicher Haushalt wird sich damit rund 200 Euro pro Jahr ersparen.
Die konkrete Ausgestaltung des Energiekrisenmechanismus wird aktuell erarbeitet und budgetneutral beziehungsweise wenn modellbedingt notwendig auch durch zusätzliche Beiträge der Energiebranche ausgestaltet. In anhaltenden Preiskrisen soll dieser den Arbeitspreis von Strom für Haushalte und KMU auf 10 Cent pro kWh festsetzen.
Zur Gewährleistung von angemessenen Spritpreisen wird ein Maßnahmenbündel umgesetzt:
Es wird ein Kontrollschwerpunkt der Preisauszeichnung von Tankstellen durchgeführt.
Die Preiskommission wird einberufen, um ungerechtfertigte Preispolitiken und gegebenenfalls angemessene Maßnahmen zu empfehlen, damit sinkende Ölpreise auch an die Endkunden weitergegeben werden. Dazu soll unverzüglich eine Sonderprüfung eingeleitet werden, um die Gründe für die Entwicklungen von Rohölpreisen und Spritpreisen in Österreich bis Ende des 1. Quartals 2026 zu identifizieren.
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit – Rechtssicherheit für Unternehmen

In den letzten Jahren haben unvorhersehbare globale Herausforderungen auch Auswirkungen auf den österreichischen Standort gehabt. Der russische Aggressionskrieg gegen die Ukraine, die damit einhergehenden steigenden Energiepreise, die weltweite geopolitische Unsicherheit sowie deren nationale Implikationen stellen eine offene, exportorientierte Volkswirtschaft wie Österreich vor standortpolitische Herausforderungen.

Um die nachhaltige und strukturelle Wettbewerbsfähigkeit des Standortes und damit auch die Arbeitsplätze zu sichern, hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, auch strukturell die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Standortes zu verbessern. Daher beschließt die Bundesregierung folgende Maßnahmen und betraut die zuständigen Regierungsmitglieder mit der Umsetzung:

Für die weitere positive konjunkturelle Entwicklung ist günstiger Strom von zentraler Notwendigkeit. Österreich wird damit als Industriestandort abgesichert und weiterentwickelt. Deshalb wird eine Industriestromabsicherung von 2026 bis 2029 umgesetzt. Dies führt zu mehr Planungssicherheit für Industrieunternehmen. Konkret läuft das Standortabsicherungsgesetz für energieintensive Betriebe von 2026 bis 2029. Gleichzeitig soll ab 1. Jänner 2027 ein Industriestrompreis in Höhe von 5 Cent pro kWh eingeführt werden. Die Vergünstigungen in Höhe von rund 250 Millionen Euro pro Jahr werden vollständig durch einen zusätzlichen Budgetbeitrag der Energiewirtschaft finanziert. Die Details werden zeitnahe zwischen BMF und BMWET ausgearbeitet.
Um neben der Nutzung von CO2 als Rohstoff durch Carbon-Capture-Utilization eine zusätzliche Möglichkeit zur Vermeidung von Emissionen zu schaffen, heben wir das gesetzliche Carbon-Capture-Storage (CCS)-Verbot auf.
Die Bundesregierung bekennt sich zur Nutzung heimischer Energieressourcen wie Windkraft, Geothermie und Wasserkraft. Daher wird unter anderem eine Potenzialerhebung für zusätzliche Erzeugungskapazitäten aus Wasserkraft und von Pumpspeicherkraftwerken durchgeführt.
Die Gesetze zur Verfahrensbeschleunigung (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz inklusive Vollkonzentration 3. Abschnitt (B-VG) und Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz) werden bis Ende Februar finalisiert.
Bis zur Mitte der Regierungsperiode werden – abhängig von der konjunkturellen und budgetären Entwicklung – die Lohnnebenkosten in einem ersten Schritt gesenkt. Ziel ist dann eine weitere stufenweise Entlastung ausschließlich im Rahmen des Familienlastenausgleichsfonds (3,7 Prozent). Dies erfolgt bei budgetärer Sicherstellung des Erhalts der FLAF-Leistungen.
Ab 2027 sollen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen des Güter- und Personenverkehrs auf der Schiene die Energiekosten für den Bahnstrom gesenkt werden.
Im nächsten Bürokratieabbaupaket, das bis zum Sommer 2026 umgesetzt werden soll, wird die Bundesregierung die nationalen Berichtspflichten durchforsten und reduzieren.
Österreichs Schlüsseltechnologien für den Standort der Zukunft
Erstmals werden Schlüsseltechnologien in Österreich definiert:
Künstliche Intelligenz und Dateninnovation
Chips, Elektronische Komponenten und Systeme
Fortgeschrittene Produktionstechnologien und Robotik
Quantentechnologie und Photonik
Fortgeschrittene Werkstoffe (Advanced Materials)
Life-Sciences & Biotech
Energie- und Umwelttechnologien
Mobilitätstechnologien
Weltraum- und Luftfahrttechnologien
Für gezielte Investitionen in diese Bereiche werden insgesamt rund 2,6 Milliarden Euro aus dem FTI-Pakt für 2026-2029 vorgesehen.
Es werden vereinfachte Genehmigungsverfahren (Schlüsseltechnologie-Beschleunigungsgesetz) in diesen Bereichen eingeführt.
Es werden neue Ausbildungsberufe (Lehre) sowie Anpassungen in den Schullehrplänen in diesen Schlüsseltechnologien geschaffen, etwa durch eine Stärkung der Kompetenzen in Informatik und Künstlicher Intelligenz oder die Einführung konkreter Fächer im Bereich Wirtschaft und Innovation.
Investitionen in die genannten Schlüsseltechnologien werden durch Garantien und Haftungen im Rahmen eines Standort- und Transformationsfonds zusätzlich unterstützt.
Ab 2027 werden bestehende Investitionsanreize verlängert und weiterentwickelt sowie gegebenenfalls auf Schlüsseltechnologien fokussiert.
Dabei soll speziell ein Investitionsbooster für F&E Personal in Schlüsseltechnologien implementiert werden.
Um das bestehende Fachkräftepersonal in Österreich bestmöglich zu entwickeln, setzen wir gezielte Maßnahmen im Bereich der Weiterbildung. Die konkrete Finanzierung wird im Rahmen des Budgets abgebildet.
Österreich als Forschungs- und Innovationsland Nummer 1
Um den Weg der Attraktivierung Österreichs für Spitzenforscherinnen und -forscher aus dem Ausland fortzusetzen, werden die Erleichterungen für US-Forscherinnen und -Forscher gestärkt beziehungsweise auf andere Drittstaaten ausgeweitet.
Studierende aus Drittstaaten, welche an einer österreichischen Hochschule graduieren, erhalten durch die Rot-Weiß-Rot-Karte erleichterten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt im Bereich ihrer formalen Ausbildung.
Damit die Forschungserkenntnisse auch für die Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger konkret angewandt werden, wird eine Spin-off Offensive gestartet. Dazu wird der Technologietransfer konkret in den Leistungsvereinbarungen verankert. Die TU München gilt hier unter anderem als Vorbild.
Zur Gewährleistung der Finanzierung von innovativen Spin-offs und Scale-ups wird der “Scale-up Fonds”, welcher Teil des Standortfonds ist, operativ aufgesetzt. Anfang 2027 wird dieser operativ tätig sein.
Um Österreich als Forschungsstandort weiter zu positionieren, wird die Forschungsprämie als Standortfaktor zielgerichtet weiterentwickelt. Gleichzeitig wird die Bürokratie im Zusammenhang mit der Forschungsprämie reduziert und auf moderne Entwicklungszyklen angepasst.
Damit Unternehmen die rechtlichen Möglichkeiten haben, neue Forschungsergebnisse unbürokratisch, aber in einem festen Rechtsrahmen zu erproben, werden regulatorische Experimentierräume (“Regulatory Sandbox”) etabliert.
Österreichweit werden noch im heurigen Jahr gesetzliche Anpassungen vorgenommen, um autonome Mobilität, wie zum Beispiel selbstfahrende Autos, zu ermöglichen. Dabei wird der Fokus nicht nur auf dem Personenverkehr liegen, sondern auch auf dem Güterverkehr.
“Europe First” – Stärkung der österreichischen und europäischen Wertschöpfung
Die Bundesregierung wird ein “Made in EU and Partnercountries”-Prinzip bei öffentlichen Beschaffungen und Förderungen sicherstellen. Damit wird festgelegt, dass das österreichische Steuergeld nicht in Produkte aus Drittstaaten, sondern bevorzugt für Produkte von Unternehmen aus Österreich sowie europäischen und internationalen Partnern eingesetzt wird.
Das System der Exportkontrolle wird gesamthaft überarbeitet und vereinheitlicht. Der Rechtsrahmen wird dazu überarbeitet, sodass er modernisiert und die Verfahren digitalisiert, entbürokratisiert und beschleunigt werden. Ziel ist die Optimierung des Prüf- und Bewilligungsprozesses. Zusätzlich wird das Investitionskontrollgesetz reformiert, um Österreichs kritische Infrastruktur im veränderten geopolitischen Umfeld gezielter zu schützen.
Asyl, Migration und Integration

Wer zu uns kommt, tritt in eine Gesellschaft ein, die ihre Freiheit und ihren Wohlstand hart erarbeitet hat und ihren Rechtsstaat entschlossen schützt. Diese Ordnung wird durch radikale Strömungen immer wieder herausgefordert. Österreich reagiert dabei konsequent mit Klarheit und Entschlossenheit.

Die Verantwortung Österreichs gilt in erster Linie den Menschen, die hier leben und arbeiten. Gleichzeitig steht Österreich weiter jenen bei, die schutzberechtigt sind. Menschlichkeit und die Durchsetzung von Regeln sind dabei zwei Seiten derselben gesamtgesellschaftlichen Verantwortung. Österreich schützt, was es stark gemacht hat, und gestaltet seine Zukunft selbstbewusst. Daher beschließt die Bundesregierung folgende Maßnahmen und betraut die zuständigen Regierungsmitglieder mit der Umsetzung:

Werte-Charta für Asylberechtigte – Weiterentwicklung der Integrationserklärung
Jede und jeder Asylberechtigte unterschreibt künftig die Werte-Charta als “Hausordnung” verpflichtend und erklärt damit den österreichischen Rechtsstaat (und dessen (verwaltungs-)strafrechtlichen Rahmen), die Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern, den Schutz von Kindern und Jugendlichen und das gesellschaftliche Zusammenleben zu respektieren und anzunehmen.
Die Charta ist eine Weiterentwicklung der Integrationserklärung und stellt damit einen wesentlichen Bestandteil des Integrationsprogramms dar.
Anknüpfend an das Integrationsprogramm führt mangelnde oder unzureichende Mitwirkung beziehungsweise Einhaltung zu Niveaukürzungen bei gewissen Leistungen sowie der Kürzung von Sozialleistungen.
Verbot der Anwendung demokratiegefährdender Rechtsordnungen
In Österreich gilt nur ein Recht: die demokratische Rechtsordnung der Republik auf Grundlage der Bundesverfassung. Sie ist für alle verbindlich und regelt das Zusammenleben gleichermaßen.
Die Anwendung demokratiegefährdender Rechtsordnungen soll daher in Österreich in Personenstands- und Ehefragen künftig klar unterbunden werden. Im Kontext von Integration und Migration betrifft das beispielsweise die Scharia. Dazu tagt bereits eine Arbeitsgruppe im BMJ.
Darüberhinausgehende gesetzliche Änderungen zur Sicherstellung der zentralen Prinzipien unserer Rechtsordnung werden geprüft.
Null Toleranz für straffällige Asylwerber und Asylberechtigte
Österreich schützt jene, die Anspruch auf Schutz haben und nicht jene, die straffällig werden und durch Gewalttaten oder organisierte Kriminalität ein Sicherheitsrisiko für unser Land darstellen.
Österreich wird sich für die Möglichkeit zur Verbüßung von Haftstrafen in Herkunfts- und Drittstaaten fokussiert einsetzen. Entsprechende Abkommen werden im Jahr 2026 mit dem Ziel einer Entlastung der österreichischen Justizanstalten und damit des Budgets verstärkt forciert.
Künftig soll nach internationalen Vorbildern bei Personen ohne aufrechtem Aufenthaltsrecht nach Verbüßung der gesetzlich festgelegten Mindesthaft die Ausreise nicht mehr von der Zustimmung des Inhaftierten abhängig sein (nach aktuellem Recht nur bei freiwilliger Ausreisebereitschaft – Prüfung des deutschen Vorbilds).
Konsequente Rückführungen in die Heimatregionen
Mit dem Inkrafttreten des Asylpakts im Juni 2026 werden Asylverfahren an den europäischen Außengrenzen durchgeführt.
Die Verordnung über ein gemeinsames europäisches Rückkehrsystem schafft den unionsrechtlichen Rahmen für Rückkehrzentren (Return Hubs) im Ausland. Solche Rückkehrzentren im Ausland werden künftig für die Rückführung von Personen ohne Aufenthaltsrecht eingerichtet, um Rückkehrentscheidungen konsequent und effizient umzusetzen. Österreich wird sich dafür mit Partnern auf EU absprechen.
Österreich plant dementsprechende Rückkehrzentren in Drittstaaten. Diese sollen in relevanten Nachbarregionen der Herkunftsländer vereinbart und umgesetzt werden und die Rahmenbedingungen unter Einhaltung der menschenrechtlichen Grundlagen schaffen. Der Innenminister und die Außenministerin werden diesbezüglich unverzügliche Gespräche starten.
Rebuild Syria – Forcierung der freiwilligen Rückkehr nach Syrien und Hilfe vor Ort
Es soll ein Anreizsystem für syrische Staatsbürger geschaffen werden, welche in Österreich Schutz gesucht haben und freiwillig vor einer Rückkehrentscheidung in ihr Heimatland zurückkehren. Dabei werden die regionalen Unterschiede der Sicherheitsqualität in Syrien Berücksichtigung finden.
Das Modell soll unter Zusammenarbeit von BMI, BMASGPK und BMEIA erarbeitet werden. Dabei sollen Vorteile für eine frühzeitige Rückkehr mit den Vorteilen für die Systeme in Österreich (weniger Sozialleistungen) als auch für den Wiederaufbau in Syrien vereint werden.
Die Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe in und für Syrien werden dazu verstärkt mit dem Ziel der Schaffung von Stabilität umgesetzt. Neben der Erleichterung der Rückkehr geht es vor allem darum, ein stabiles Umfeld für die langfristige Entwicklung des Landes zu schaffen.
Maßnahmen gegen islamistische Radikalisierung
Formen des politischen, salafistischen und gewaltbereiten Islam, die gezielt extremistisches Gedankengut vermitteln, muss aktiv entgegengewirkt werden.
Das Vereinsgesetz wird daher verschärft und angepasst, um sicherzustellen, dass Vereinsstrukturen nicht für die Verbreitung dieser oder anderer extremistischer Ideologien missbraucht werden, vor allem dann, wenn der Verein nur ein Deckmantel für radikale Moscheen ist:
§29 wird erweitert, um die behördliche Auflösung bestehender Vereine bei Verstößen gegen die Grundprinzipien eines europäischen, demokratischen (zum Beispiel Aufrufe zum Verfassungsbruch, Delegitimierung der Verfassung in ihrer Gesamtheit, Aufbau von Paralleljustiz, Delegitimierung demokratischer Ordnung, antisemitische oder antifeministische Haltung) zu ermöglichen.
§12 wird strenger vollzogen, um Vereinsgründungen zu untersagen, wenn der Vereinszweck oder die Organisation schwerwiegend den Grundprinzipien eines europäisch demokratischen Staates widerspricht, um Front-/Tarnvereinen, Rekrutierungs-, Propaganda- oder Parallelstruktur-Projekte zu stoppen, bevor Straftaten begangen werden.
Das Vereins- und Kultusrecht wird bei Moschee-Schließungen verstärkt verschränkt.
Möglichkeit des Ausschlusses von aufschiebender Wirkung durch Rechtsmittel im Verfahren gemäß § 27 Islamgesetz (Untersagung von Veranstaltungen), um rascher und effektiver auf akute Radikalisierungsrisiken zu reagieren und weitere ideologische Verbreitung zu verhindern.
Die unerlaubte Finanzierung des politischen, salafistischen oder gewaltbereiten Islam aus dem Ausland wird weiter bekämpft. Es wird dazu verstärkte Kooperationen zur Vollziehung geben (Auslandsfinanzierung), um illegale Moscheen-Finanzierungen (Finanzströme, Gebarung, Gemeinnützigkeit, etc.) aus dem Ausland zu verfolgen.
Bundeskanzler Christian Stocker:

„Wir haben uns im Rahmen der Klausur jenen Themen gewidmet, die zentral dafür sind, dass 2026 das Jahr des Aufschwungs für Österreich wird. Mit der Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel, dem Österreich-Tarif für private Haushalte und dem Industriestrompreis schaffen wir echte Entlastung. Zugleich machen wir klar, dass es in Österreich null Toleranz gegenüber jenen gibt, die unsere freie Gesellschaft gefährden. Mit Rückkehrzentren in Drittstaaten werden Rückführungen von Personen ohne Aufenthaltsrecht konsequenter, schneller und effizienter möglich sein. Ich bin überzeugt, dass wir mit diesen Beschlüssen das Richtige für die Menschen in Österreich tun.“
Vizekanzler Andreas Babler:

„Die Teuerung ist das Problem: Sie belastet die Österreicher:innen täglich und schwächt unseren Standort. Heute können wir einen großen Wurf verkünden. Wir schaffen es, in zentralen Bereichen die Inflation nicht nur zu bremsen, sondern dafür zu sorgen, dass die Preise tatsächlich sinken – bei Energie und bei den wichtigsten Grundnahrungsmitteln. Mit dem Österreich-Tarif des Verbunds sichern wir leistbare Energie. Mit der Halbierung der Mehrwertsteuer auf die wichtigsten Grundnahrungsmittel sorgen wir für Leistbarkeit beim täglichen Einkauf. Das bringt Österreich wieder auf Kurs!“
Außenministerin Beate Meinl-Reisinger:

„Wir schaffen echte Entlastung für alle Menschen in Österreich und bringen Österreichs Industrie wieder nach vorne. Wir halbieren die Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel, damit jeder Haushalt in Österreich an der Kassa spürt, dass es leichter wird. Die Bundeswettbewerbsbehörde wird kontrollieren, dass die Abgabensenkung tatsächlich an die Kunden weitergegeben wird. Wir schaffen eine schlagkräftige Wettbewerbsbehörde und Bedingungen für mehr Wettbewerb im Lebensmittelhandel, damit die Preise langfristig sinken. Gleichzeitig investieren wir gezielt in unseren Standort: in Schlüsseltechnologien, in leistbare Energie für die Industrie und in weniger Bürokratie.
Unser Anspruch ist klar: Wir wollen die Inflation weiter senken, die Kaufkraft stärken und Österreich zurück an die Spitze führen. Wir haben ein Wohlstandsversprechen für alle gegeben – und das lösen wir jetzt ein.“

Über den Autor

Markus Raich
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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