Der monatelange Einsatz von Präsident Andreas Steinegger als Vorsitzender des Forstausschusses, Landesrätin und Vorsitzende der Landesagrarreferentenkonferenz (LARK) Simone Schmiedtbauer sowie Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig und EU-Abgeordneten Alexander Bernhuber hat sich ausgezahlt.
Der Steirische Bauernbund begrüßt die heutige Entscheidung des Europäischen Parlaments, die Umsetzung der Entwaldungsverordnung (EUDR) zu verschieben und überbordende Vorgaben zu entschärfen. Damit folgt das Parlament der vorgeschlagenen Linie von Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig und schafft die Grundlage für einen praxistauglichen Kompromiss.
Mit der Verschiebung gelten die EUDR-Regeln für mittlere und große Unternehmen ab 30. Dezember 2026, für Kleinst- und Kleinbetriebe ab 30. Juni 2027. Besonders positiv wirkt sich aus, dass überzogene Vorgaben deutlich abgeschwächt wurden. So wird die ursprünglich geplante Pflicht, jede Holzlieferung mit eigenen Referenznummern zu erfassen, nicht kommen. Auch die Dokumentationspflichten für Kleinst- und Kleinbetriebe werden erheblich reduziert.
„Diese Änderungen bedeuten eine spürbare Entlastung. Unsere Waldbesitzer und Betriebe hätten die ursprünglichen Vorgaben kaum bewältigen können. Es ist wichtig, dass die EU anerkennt, dass in Österreich keine Entwaldung stattfindet und unsere streng geregelte, nachhaltige Forstwirtschaft nicht mit unnötiger Bürokratie belastet werden darf“, betont Direktor Bernd Brodtrager.
Das Europäische Parlament hat zudem festgelegt, dass die Europäische Kommission bis April 2026 weitere Vereinfachungen prüfen und Vorschläge zur Entbürokratisierung vorlegen muss. Der Steirische Bauernbund sieht darin eine wichtige Chance, die Verordnung dauerhaft praxistauglich zu gestalten.
„Jetzt müssen die anstehenden Trilog-Verhandlungen dieses Ergebnis bestätigen. Für uns ist es ein wichtiger Teilerfolg, weil der Steirische Bauernbund weiter dafür kämpft, dass für jene Länder wie Österreich die Entwaldungsverordnung, in denen keine Entwaldung stattfindet, nicht zur Anwendung kommt“, so Brodtrager und weiter: „Diese Entscheidung ist eine von vielen, die zeigt, wie stark der Bauernbund auf allen Ebenen vernetzt ist und Hand in Hand für unsere Bäuerinnen und Bauern arbeitet.“







