Sich mitzuteilen ist nicht nur eine Frage von Worten, denn Sprache ist mehr als das – darauf macht die Lebenshilfe Steiermark zum Europäischen Tag der Sprachen am 26. September aufmerksam. Während es auf viele Assistenz-Technologien wie Rollstühle oder Hörgeräte einen Rechtsanspruch gibt, fehlt dieser bei Kommunikationshilfen bis heute.
Morgenbesprechung in der Postpartner-Stelle St. Peter am Ottersbach: Zur Begrüßung drückt jemand einen Taster, eine Stimme wünscht daraufhin „Guten Morgen!“. Danach werden der Tagesablauf und der Menüplan besprochen. Das Mittagessen wählen die Teilnehmenden mittels Bildern aus oder lassen sich von einem Taster vorlesen, was es zu essen gibt.
Die Kund*innen der LNW Lebenshilfe NetzWerk GmbH entscheiden mittels assistierender Technologien selbst, was sie essen möchten. Was für viele Menschen selbstverständlich wirkt, ist für die Teilnehmenden der Morgenrunde ein wichtiger Schritt zur selbstbestimmten Teilhabe am Alltag.
Unterstützte Kommunikation als Recht
Unter dem Überbegriff Unterstützte Kommunikation (UK) läuft alles zusammen, was Menschen mit Einschränkung der Lautsprache die Kommunikation erleichtert: angefangen von einfachen Bildkarten über Vorlesefunktionen bis hin zu Sprach-Tastern wie in St. Peter am Ottersbach. „Schätzungen zufolge sind in Österreich rund 63.000 Menschen beim Sprechen beeinträchtigt“, so Sandra Walla-Trippl, Generalsekretärin der Lebenshilfe Steiermark, „Unterstützte Kommunikation eröffnet für sie Teilhabe, Selbstbestimmung und echte Mitsprache.“
Das Problem: Während in Österreich auf Hilfsmittel wie Rollstühle oder Hörgeräte ein Rechtsanspruch besteht, gilt das nicht für Unterstützte Kommunikation. In der Praxis müssen Hilfsmittel oft selbst finanziert werden. Die Selbstvertretung der Lebenshilfe Steiermark macht schon seit Jahren auf diese Lücke aufmerksam. Der erfolgreiche Einsatz von Unterstützter Kommunikation – wie in der LNW Lebenshilfe NetzWerk GmbH – zeigt, welch entscheidenden Beitrag sie zur Inklusion leisten kann.
„Sprache ist der Schlüssel zur Selbstbestimmung“, betont Sandra Walla-Trippl, „Unterstützte Kommunikation muss deshalb mit einem Rechtsanspruch abgesichert werden.“

Jakob Schantl drückt den „Guten Morgen“-Taster – so redet er mit.

Selbst mitentscheiden können: Florian Gutmann wählt aus dem Menüplan.


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