Motorrad gegen Quad – Beide Lenker alkoholisiert. Aktuelle steirische Polizeimeldungen

St. Anna am Aigen, Bezirk Südoststeiermark.- Am Donnerstagnachmittag, 24. Juli 2025 kollidierten ein Motorradlenker und ein Quadlenker miteinander. Der 63-jährige Motorradlenker wurde unbestimmten Grades verletzt und ins Krankenhaus verbracht.

Aus bislang ungeklärter Ursache kam es gegen 16 Uhr im Gemeindegebiet von St. Anna am Aigen zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Motorrad und einem Quad. Beim Eintreffen der Polizeistreife wurde der verletzte Motorradlenker aus dem Bezirk Südoststeiermark bereits durch Ersthelfer versorgt. Der zweitbeteiligte, 66-jährige Quadlenker war nicht mehr an der Unfallstelle, konnte jedoch schnell ausgeforscht und angetroffen werden. Mit beiden Lenkern wurde ein Alkotest durchgeführt. Dabei wurde bei beiden Männern eine Alkoholisierung festgestellt. Der 63-jährige Motorradlenker wurde nach der weiteren Versorgung durch die Rettung ins LKH Feldbach verbracht.  

Dreister Sozialleistungsbetrug

Graz. – Steirische Betrugsermittler forschten einen 61-Jährigen aus. Er steht im Verdacht, durch dreisten Betrug über Jahre hinweg unrechtmäßig Sozialleistungen im Rahmen der Behindertenhilfe bezogen zu haben. Der Schaden: Rund 300.000 Euro. Mehr als 500 solcher Straftaten wurden im Vorjahr allein in der Steiermark verzeichnet – ein Höchstwert.

Bereits seit dem Jahr 2024 laufen die Ermittlungen in Bezug auf den 61-jährigen Grazer, nachdem anonyme Hinweise aus dem persönlichen Umfeld des Mannes über die Stadt Graz bei der Polizei eingelangt waren. Betrugsermittler der „Task Force SOLBE“ (Sozialleistungsbetrug) im LKA Steiermark übernahmen daraufhin die Ermittlungen. Dabei bestätigte sich der Verdacht, dass sich der angeblich körperlich schwer beeinträchtigte Grazer sein rechtmäßiges Einkommen durch Betrugshandlungen auf ein Gesamteinkommen von insgesamt rund 6.000 Euro pro Monat aufbesserte. Möglich wurde dies unter anderem, indem er das Sozialamt der Stadt Graz seit 2018 bei der Auszahlung einer Hilfeleistung im Rahmen der Behindertenhilfe täuschte.

Über Schein-Honorarnoten & Co

Konkret geht es um die Hilfeleistung des sogenannten „Persönlichen Budgets“, welches erheblich bewegungsbehinderten Menschen gewährt wird, um ihnen ein möglichst selbstbestimmtes Leben außerhalb von Pflegeheimen zu ermöglichen. Dabei täuschte der 61-Jährige das Sozialamt über die zweckmäßige Verwendung dieser Gelder, indem er sich Schein-Honorarnoten und Verwendungsnachweise gefälligkeitshalber von nahestehenden Personen ausstellen ließ. Tatsächlich bezahlt hatte er diese Personen für die angegebene Betreuungsleistung jedoch nicht. Allein dadurch entstand der Stadt Graz ein finanzieller Schaden in der Höhe von rund 265.000 Euro. Ein Antrag auf Fortführung dieser Hilfeleistung in der Höhe von weiteren 85.000 Euro in Zusammenhang mit einer angeblichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes, wurde aufgrund der Verdachtslage noch rechtzeitig abgewendet.

Urlaube, Partys und ein Porsche

Darüber hinaus steht der 61-Jährige im Verdacht, seine erheblichen Bewegungsbeeinträchtigungen zum Teil lediglich vorgetäuscht zu haben. Ermittler fanden heraus, dass der Mann zumindest seit 2019 nicht mehr auf einen Rollator oder Rollstuhl angewiesen war. So war dem Grazer beispielsweise das Gehen weiterer Strecken über zehn Kilometer ohne jegliche Hilfestellung, oder auch das Eisstockschießen ohne Einschränkungen möglich. Zudem pflegte der Steirer mit dem betrügerisch herausgelockten Geldern offenbar einen ausschweifenden Lebensstil mit Partys, längeren (nicht ordnungsgemäß gemeldeten) Thailand-Urlauben oder mehreren teuren Fahrzeugen (z.B. Porsche). Der 61-Jährige dürfte also auch Mitarbeitende der Sozialversicherungsanstalt (SVS) sowie medizinische Sachverständige über seinen Gesundheitszustand getäuscht haben, nachdem er über die vergangenen sechs Jahre hinweg Pflegegeld der „Stufe 4“ bezogen hatte, obwohl ihm gemäß der Verdachtslage lediglich „Stufe 1“ zugestanden wäre. Allein dadurch entstand der SVS ein finanzieller Schaden in der Höhe von rund 36.000 Euro.

Trotz Videos: Nicht geständig

Die nun vorliegenden Tatvorwürfe stellten Betrugsermittler durch zahlreiche Einvernahmen im Umfeld des Mannes sowie sichergestellte Beweisvideos fest. Der 61-Jährige zeigt sich jedoch zu alldem nicht geständig. Er wird wegen des mehrfachen und schweren, gewerbsmäßigen Betrugsverdachts an die Staatsanwaltschaft Graz angezeigt. Bereits seit Jahren setzt die Polizei durch eine verstärkte Vernetzung sowie zeitintensive Ermittlungsarbeit vermehrt auf die Bekämpfung von Betrügereien im Bereich der Sozialleistungen (=Sozialleistungsbetrug). Allein in der Steiermark waren laut polizeilicher Anzeigenstatistik im Vorjahr (2024) 515 derartiger Straftaten mit einer beinahe 100-prozentigen Aufklärungsrate festzustellen (2023: 371). Dieser Höchststand an Delikten mit einer Verfünffachung innerhalb von zehn Jahren (2015: 104) ist insbesondere auf die verstärkte Ermittlungsarbeit bei dieser Deliktsform zurückzuführen.

Verfolgungsfahrt

Lebring-Sankt Margarethen. – Donnerstagnacht, 24. Juli 2025, entzog sich eine alkoholisierte 47-jährige Pkw-Lenkerin einer Verkehrsanhaltung. Sie wird angezeigt.

Gegen 22:15 Uhr führte eine Polizeistreife in Lebring Verkehrskontrollen durch. Nachdem eine 47-jährige Pkw-Lenkerin aus dem Bezirk Leibnitz das Anhaltezeichen missachtet hatte und auf der B 67 in Richtung Norden flüchtete, nahm die Streife die Verfolgung auf. Weitere Anhalteversuche mittels Folgetonhorn und Blauchlicht missachtete sie. Unbeirrt fuhr sie in Richtung Norden weiter. Dabei konnte die Streife das Fahrzeug mehrmals überholen. Eine Anhaltung blieb jedoch mehrmals erfolglos, da die Lenkerin immer wieder den Streifenwagen überholte. Während der Verfolgungsfahrt setzte die Lenkerin unzählige Verwaltungsübertretungen. Mehrere Streifenwägen konnten sie schließlich im Ortsgebiet von Werndorf anhalten. Trotz mehrfacher Aufforderungen weigerte sie sich aus dem Fahrzeug auszusteigen. Da sie in der strafbaren Handlung verharrte, wurde sie aus dem Fahrzeug verbracht.

Sie wurde festgenommen und zur Polizeiinspektion Lebring überstellt. Ein mit ihr durchgeführter Alkotest ergab eine mittelgradige Alkoholisierung. Ihr wurde der Führerschein vorläufig abgenommen und die Weiterfahrt untersagt. Sie wird angezeigt.

Über den Autor

Markus Raich
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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