Bundesregierung einigt sich auf Reform der Trinkgeldregelung: Einheitliche Pauschalen bringen Rechtssicherheit für Beschäftigte und Betriebe

Die Bundesregierung hat sich auf eine umfassende Neuregelung der Trinkgeldpauschale geeinigt, die sowohl Beschäftigten als auch Betrieben im Tourismus Sicherheit bringt. Die neue Regelung erfüllt das im Regierungsprogramm festgehaltene Ziel einer praxistauglichen und unbürokratischen Ausgestaltung der bestehenden Vorschriften zur Trinkgeldpauschale inklusive TRONC-Systemen.

Herzstück der Reform ist die Einführung bundesweit einheitlicher Pauschalbeträge für Trinkgelder in der Sozialversicherung, abgestuft nach Tätigkeitsart (mit oder ohne Inkasso). Diese Beträge gelten künftig als bindende Obergrenzen. Nachzahlungen aufgrund nachträglicher Prüfungen durch Sozialversicherungsträger, ein bislang oft existenzielles Risiko für viele Betriebe, werden damit ausgeschlossen.

Die Pauschalen werden erstmals 2029 valorisiert. Die Festsetzung erfolgt für Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, die üblicherweise Trinkgelder erhalten. Gleichgestellt sind auch Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, die über betriebliche Verteilsysteme an Trinkgeldern beteiligt werden. Für das Hotel- und Gastgewerbe gelten folgende bundesweite Werte: Mit Inkasso: € 65 (ab 2026), € 85 (2027), € 100 (2028) Ohne Inkasso: € 45 (2026/2027), € 50 (2028)
Tourismus-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner “Die Unsicherheit rund ums Trinkgeld hat ein Ende. Die neue Regelung bietet beiden Seiten verlässliche Rahmenbedingungen – für Beschäftigte ebenso wie für Betriebe. Und das war mein Anspruch von Anfang an: eine tragfähige, einfache und unbürokratische Lösung. Ein zentraler Punkt war die Beseitigung unvorhersehbarer Nachzahlungen durch rückwirkende Prüfungen der SV-Träger. Dieses Damoklesschwert fällt nun weg: Die neuen Pauschalen sind verbindliche Maximalbeträge, das bringt Rechtssicherheit und Planbarkeit. Wichtig war mir auch: Für all jene, die bereits Rückforderungen erhalten haben, gilt: Es wird eine Generalamnestie geben. Das sorgt für Gerechtigkeit und sendet ein deutliches Signal der Entlastung an die gesamte Branche. Unsere Lösung schafft einen fairen Ausgleich zwischen Vorsorge und Entlastung. Sie stärkt das Vertrauen in die Trinkgeldregelung und damit auch in die Tourismusbranche als verlässliche Arbeitgeberin.”
Entbürokratisierungs- und Deregulierungs-Staatssekretär Sepp Schellhorn “Trinkgeld ist ein Geschenk. Ein Zeichen der Wertschätzung des Gastes. Und das wird es auch bleiben. Wir haben in den vergangenen Wochen sehr intensiv verhandelt, um zu einer guten, einheitlichen und unbürokratischen Lösung in der Trinkgeld-Frage zu kommen. Die ist uns jetzt gemeinsam gelungen. Damit ist sichergestellt, dass sich die Unternehmerinnen und Unternehmer und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht über unnötige Bürokratie und drohende Nachzahlungen ärgern oder sogar um ihre Existenz fürchten müssen – sondern sich für das Zeit nehmen können, worum es in der Gastronomie wirklich geht: die Gäste. Wir NEOS haben unseren Standpunkt immer klipp und klar gesagt: Wir stehen für Entlastung – nicht für Belastung. Deshalb haben wir durchgesetzt, dass das Trinkgeld steuerfrei bleibt. Es gibt jetzt endlich Rechtssicherheit für die Betriebe und für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Vorteile kommen beiden Seiten – also Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern – gleichermaßen zugute. Wir schaffen eine echte und bundeseinheitliche Pauschale und machen Schluss mit dem regionalen Fleckerlteppich.”
SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch “Wir sind die Partei der Arbeit und wir wollen, dass man von der Arbeit gut leben kann. Zuerst vom Lohn, dann von der Pension. Das Trinkgeld war, ist und bleibt steuerfrei. Mit dieser Einigung gelingt uns eine bundesweit einheitliche Lösung, die Rechtssicherheit für alle Seiten bringt und die Spekulationen und Gerüchte der letzten Wochen beendet.”

Über den Autor

Markus Raich
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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