Der EuGH stellt in seinem soeben veröffentlichten Urteil zum günstigen Erhaltungszustand von Wölfen unmissverständlich fest, dass die Gesamtpopulation, auch über die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union hinaus, für die Feststellung des günstigen Erhaltungszustandes maßgeblich ist und nicht die isolierte kleinräumige Betrachtung von einzelnen Mitgliedsstaaten.
Weiters stellt der EuGH klar, dass für die Feststellung des günstigen Erhaltungszustandes, Wölfe nicht zuerst in sämtlichen geeigneten Lebensräumen vorkommen müssen.
In der von Wolfstop im Mai 2024 im Rahmen eines interdisziplinären und transnationalen Prozesses erstellte und auf internationaler Basis getragenen „Ausseer Deklaration“ wird auch auf Grundlage einer europäischen Studie zum günstigen Erhaltungszustand vom Betrachtungsgebiet Kontinentaleuropa ausgegangen. Weiters werden darin wolfsfreie Zonen und Zonen, in denen Wölfe leben sollten, beschrieben.
„Wolfstop Europe“-Präsident Gerhard Fallent ist hocherfreut: „Unsere „Ausseer Deklaration“ ist ein einzigartiges Dokument und ein faktenbasierter Vorschlag für Europa. Mit der inhaltlichen Bestätigung durch den EuGH gewinnt sie noch mehr an Bedeutung und Gewicht!“