Ob als erster Schritt ins Berufsleben, als Karenzvertretung oder für ein zeitlich begrenztes Projekt, befristete Arbeitsverhältnisse sind in vielen Branchen gang und gäbe. Doch was bedeutet das konkret für Arbeitnehmer:innen? Welche Rechte haben sie, wo lauern Risiken und welche Schutzmechanismen gibt es? Die AK Oberösterreich informiert über die wichtigsten Regelungen.
Befristete Arbeitsverhältnisse bieten Beschäftigten oftmals die Chance auf einen (Wieder-)Einstieg in den Beruf, sind aber häufig mit Unsicherheit verbunden. Grundsätzlich enden befristete Arbeitsverhältnisse mit dem vereinbarten Ablaufdatum. In bestimmten Fällen kann ein befristetes Arbeitsverhältnis verlängert werden, allerdings nur, wenn beide Seiten dem zustimmen. Ohne eine solche Vereinbarung endet das Arbeitsverhältnis automatisch mit Fristablauf.
Vorsicht bei Kettenverträgen: Wann aus befristet unbefristet wird
Immer wieder kommt es vor, dass Arbeitgeber befristete Verträge ohne sachliche Begründung mehrfach verlängern oder aneinanderreihen. In solchen Fällen spricht man von Kettenarbeitsverhältnissen. Gibt es keinen sachlichen Grund für die Aneinanderreihung befristeter Arbeitsverhältnisse, gilt der Vertrag rechtlich als unbefristet. Dadurch erhalten die Beschäftigten sämtliche damit verbundenen Schutzrechte.
Besonderer Schutz für werdende Mütter
Ein wichtiger Sonderfall betrifft schwangere Arbeitnehmerinnen. Läuft ein befristeter Arbeitsvertrag kurz vor Beginn des Mutterschutzes aus, verlängert er sich bis zum gesetzlichen Beschäftigungsverbot. Diese Schutzregelung soll verhindern, dass werdende Mütter durch eine Vertragsbefristung benachteiligt werden. Allerdings gilt diese Verlängerung nicht, wenn die Befristung sachlich gerechtfertigt oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
AK Wels setzte sich erfolgreich für Schwangere ein
Ein Fall aus Wels zeigt, wie wichtig rechtliche Unterstützung ist: Eine junge Frau aus Oberösterreich war als Gastrohilfskraft zunächst zur Erprobung für dreieinhalb Monate befristet beschäftigt. Ihre Arbeit wurde vom Arbeitgeber sehr geschätzt und eine unbefristete Weiterbeschäftigung schien fix. Doch kurz nachdem sie ihre Schwangerschaft bekanntgab, änderte sich alles: Die Befristung lief aus, ihr Arbeitsverhältnis wurde plötzlich doch nicht verlängert.
Die Frau wandte sich an die AK, weil sie sich ungerecht behandelt fühlte – zu Recht. Die Arbeiterkammer argumentierte, dass es keine sachliche Rechtfertigung für die kurze Befristung gab, denn das Probemonat hätte genügt, um die Eignung festzustellen. Selbst wenn die Befristung formell zulässig gewesen wäre: Die Nichtverlängerung war eindeutig diskriminierend und erfolgte einzig wegen der Schwangerschaft. Dank des konsequenten Einschreitens der AK lenkte der Arbeitgeber ein. Die Frau wird nun unbefristet weiterbeschäftigt.
AK Oberösterreich: Unterstützung und Beratung
Befristete Arbeitsverhältnisse bringen oft Unsicherheiten mit sich, sei es hinsichtlich der Weiterbeschäftigung, der Kündigungsmöglichkeiten oder des finanziellen Risikos nach Vertragsende. Die AK Oberösterreich rät Arbeitnehmer:innen daher, befristete Verträge genau zu prüfen und sich beraten zu lassen. „Ob per Mail, telefonisch oder mit Terminvereinbarung vor Ort, besser einmal zu oft nachgefragt, als auf Ansprüche und Rechte zu verzichten. Mit unseren vierzehn Bezirksstellen bieten wir unseren Mitgliedern kompetente Beratung und Hilfe direkt in ihrer Region“, betont AK-Präsident Andreas Stangl.