Die Bundesregierung hat im heutigen Ministerrat die Senkung der Umsatzsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel beschlossen. Ab 1. Juli 2026 wird der Mehrwertsteuersatz für zentrale Produkte des täglichen Bedarfs dauerhaft auf 4,9 Prozent gesenkt. Ziel ist es, Haushalte angesichts der weiterhin spürbaren Teuerung im Lebensmittelbereich gezielt zu entlasten und gleichzeitig den eingeschlagenen Budget- und Sanierungspfad konsequent fortzusetzen. Die Maßnahme wird vollständig gegenfinanziert und fügt sich in eine Reihe bereits umgesetzter Entlastungsschritte bei Energie und Wohnen ein.
Diese Grundnahrungsmittel profitieren von der Steuerermäßigung
Die Umsatzsteuer wird für folgende Produktgruppen auf 4,9 Prozent gesenkt:
Milch, Milcherzeugnisse und Eier:
Milch: KN 0401 10 sowie KN 0401 20 (inklusive laktosefreie tierische Milch)
Butter: KN 0405 10
Joghurt: KN 0403 20
Eier frisch von Hühnern (Gallus domesticus): KN 0407 21
Gemüse (frisch und gekühlt):
Kartoffeln: KN 0701 9050 sowie KN 0701 9090
Paradeiser: KN 0702 00
Speisezwiebel, Knoblauch und Lauch sowie anderes Lauchgemüse: KN 0703, ohne KN 0703 1011 (Steckzwiebel)
Kohl, Blumenkohl/Karfiol, Kohlrabi und andere Kohlarten: KN 0704
Salate: KN 0705 sowie KN 0709 9910
Karotten, Rüben und Knollensellerie: KN 0706
Gurken: KN 0707
Bohnen, Erbsen und andere Hülsenfrüchte: KN 0708
Anderes Gemüse: KN 0709 (zum Beispiel Kürbis, Auberginen/Melanzani, Paprika oder Spargel), ohne KN 0709 5400, KN 0709 5500 sowie KN 0709 5600
Gemüse gefroren (zum Beispiel Erbsen, Spinat): KN 0710
Obst:
Äpfel, Birnen, Quitten frisch: KN 0808
Steinobst frisch (zum Beispiel Marillen, Kirschen, Pfirsiche, Pflaumen/Zwetschken): KN 0809
Getreide, Müllereierzeugnisse und Backwaren:
Reis: KN 1006
Weizenmehl und Weizengrieß: KN 1101 sowie KN 1103 11
Nudeln (ohne Füllung): KN 1902 11, 1902 19 und gegebenenfalls 1902 30 10
Brot und Gebäck (Semmel, Mohnflesserl, Salzstangerl und so weiter): KN 1905 90 30 (inklusive glutenfreies Brot)
Sonstiges:
Speisesalz: KN 2501 00 91
Der Großteil dieser Produkte wird in Österreich hergestellt und verarbeitet.
Finanzielle Auswirkungen und Entlastung
Mindereinnahmen 2026: rund 200 Millionen Euro
Ab 2027: rund 400 Millionen Euro pro Jahr
Durchschnittliche Entlastung für private Haushalte: knapp 100 Euro pro Jahr
Gegenfinanzierung
Die Maßnahme wird vollständig gegenfinanziert. Vorgesehen sind unter anderem:
eine gemeinschaftliche Plastikabgabe für nicht recycelbares Plastik sowie
eine gemeinschaftliche Paketabgabe für Drittstaatspakete zum Schutz des stationären Handels.
Damit wird sichergestellt, dass der Budget-Sanierungspfad eingehalten und das Ziel verfolgt bis 2028 unter 3 Prozent des Defizits zu kommen.
Weitere Maßnahmen der Bundesregierung gegen die Teuerung (Auswahl)
Energie: Senkung der Elektrizitätsabgabe, Entlastungen bei Netzkosten und ein Strompreisdeckel für Krisenzeiten
Wohnen: Mietpreisbremse und gesetzliche Begrenzung von Mietsteigerungen ab 2026
Lebensmittel:
Verschärfte Kontrollen bei Rabatt- und Preistricks und höhere Strafen bei Verstößen
Kennzeichnungspflicht bei Shrinkflation ab 1. April 2026
Transparenz entlang der Wertschöpfungskette durch den Ausbau des Preisradars der Statistik Austria
Neuaufstellung der Preiskommission und Stärkung der Bundeswettbewerbsbehörde
Staatssekretärin für Konsumenten- und Konsumentinnenschutz Ulrike Königsberger-Ludwig:
“Wir senken die Steuer auf Produkte, die von allen Menschen in Österreich regelmäßig gekauft werden. Mit der Reduktion der Mehrwertsteuer auf diese Grundnahrungsmittel setzen wir einen weiteren gezielten Schritt zur Entlastung der Haushalte und zur Dämpfung der Inflation. Diese Maßnahme ist ein Signal der Zuversicht und ein Beitrag zur Stärkung des wirtschaftlichen Aufschwungs.”
Finanz-Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl:
“Mit der Senkung der Mehrwertsteuer auf ausgewählte Lebensmittel setzen wir einen weiteren Schritt zur Entlastung der Österreicherinnen und Österreicher. Für einen durchschnittlichen Haushalt bedeutet das rund 100 Euro Steuerersparnis im Jahr – durch einen Warenkorb, der bewusst auf Grundnahrungsmittel mit einem klaren Fokus auf heimischen Lebensmitteln ausgerichtet ist. Wir sind zuversichtlich, dass wir uns mit den in Summe gesetzten Maßnahmen unserem Inflationsziel von 2 Prozent weiter annähern. Gleichzeitig zeigen uns aktuelle Daten zur Wirtschaftsentwicklung eine Trendwende, auch im Bereich der Industrie. Diesen positiven Trend werden wir weiter unterstützen, damit es zu einem echten wirtschaftlichen Aufschwung für Österreich kommt.”
Staatssekretär im Außenministerium Sepp Schellhorn:
“Entlastung wirkt nur dann nachhaltig, wenn sie von fairen Marktbedingungen begleitet wird. Mit der Senkung der Mehrwertsteuer setzen wir einen gezielten Schritt gegen die Teuerung. Gleichzeitig wollen wir dem Lebensmittelhandel durch Abbau bürokratischer Hürden helfen. Wir stehen mit der Branche in engem Austausch und werden als Bundesregierung auch weiterhin unsere österreichische Lebensmittelhändler bei ihren Chancen und Herausforderungen im In- und Ausland unterstützen.”





