Am 26. September 2019 erließ die Bezirkshauptmannschaft Liezen eine Verordnung, die ein Fahrverbot für LKW mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t zwischen 05:00 und 22:00 Uhr auf der B 320 von Liezen-Ost bis zur Salzburger Landesgrenze vorsah. Die Verordnung wurde in der Grazer Zeitung am 4. Oktober 2019 kundgemacht und mit Verkehrszeichen markiert. Am 25. Juni 2025 erklärte der Verfassungsgerichtshof diese Verordnung als gesetzwidrig und hob sie auf.
Der VfGH hielt fest, dass die Kundmachung des Lkw-Fahrverbots durch die Verkehrstafeln in rechtswidriger Weise erfolgt sei, weil sie nicht den Anforderungen der leichten und rechtzeitigen Erkennbarkeit nach der StVO entsprochen habe. Auf den Zusatztafeln wurde lediglich auf die Grazer Zeitung verwiesen, ohne dass erkennbar war, dass ein umfangreicher Ausnahmekatalog für Ziel- und Quellverkehr galt.
Nach der StVO müssen bei Verordnungen mit solchen Ausnahmen die wesentlichen Inhalte auf Hinweistafeln kenntlich gemacht werden. Da dies hier nicht der Fall war, war die Kundmachung in gesetzwidriger Weise erfolgt. Die Verordnung muss nun durch die BH Liezen neu erlassen und die Verkehrsschilder um den Hinweis auf die in der Verordnung genannten Ausnahmen vom Fahrverbot ergänzt werden.