Tödlicher Arbeitsunfall – Sturz in Jauchengrube. Aktuelle steirische Polizeimeldungen

Leutschach, Bezirk Leibnitz.- Ein 84-Jähriger stürzte Mittwochnachmittag, 14. Mai 2025, in eine Jauchengrube und verstarb.

Der alleine lebende 84-jährige Einheimische war offensichtlich in den Nachmittagsstunden damit beschäftigt, Holz auf einen Traktor zu verladen. Um an die Holzscheite zu gelangen, musste er im Bereich eines Misthaufens über eine stillgelegte Jauchengrube gehen. Der Zugang zur Grube war mit einem Holzbrett abgedeckt. Dieses Brett dürfte durchgebrochen sein, worauf der Mann in die Jauchengrube stürzte.

Der Mann wurde von einem Verwandten gefunden, die Leichenbergung erfolgte durch die Feuerwehr Leutschach. Fremdverschulden dürfte dem derzeitigen Erhebungsstand nach auszuschließen sein.   

Ungewöhnlicher Verkehrsunfall

Graz, Bezirk Sankt Leonhard.- Bei einem Fahrradsturz mit einem Fahrrad Donnerstagfrüh, 15. Mai 2025, wurde zwei Personen verletzt. Beim Fahrrad handelte es sich aber um kein Tandem

Ein 21-jähriger Grazer lenkte kurz vor 01:00 Uhr in einem schwer alkoholisierten Zustand, stehend tretend, ein Fahrrad in der Lichtenfelsgasse. Am Sattel saß ein ebenfalls schwer alkoholisierter gleichaltriger Grazer. Plötzlich kamen die beiden Männer zu Sturz und zogen sich diverse Abschürfungen sowie eine Person den Teilverlust eines Zahnes zu.

Einer der Verletzten, der Treter, wurde in das LKH Graz eingeliefert. Sein Mitfahrer lehnte jegliche ärztliche Hilfe ab. Betreffend des Unfalles ergeht ein Abschlussbericht an die Staatsanwaltschaft Graz. Weiters wird der gesamte Vorfall hinsichtlich der Alkoholisierung und der Fahrweise der zuständigen Verwaltungsstrafbehörde angezeigt.

Bundesligaspiel Grazer AK 1902 – LASK am 17.05.2025: Errichtung eines Sicherheitsbereiches

Graz. – Am Samstag, 17. Mai 2025, findet um 17.00 Uhr, das Bundesligaspiel Grazer AK 1902 gegen LASK statt. Die Landespolizeidirektion Steiermark, Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung, verordnet gemäß § 49a Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz einen Sicherheitsbereich rund um die Merkur Arena. Die Verordnung gilt am 17. Mai 2025, von 13.00 bis 22.00 Uhr.

Die Landespolizeidirektion Steiermark, Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung, verordnet gemäß § 49a Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz einen Sicherheitsbereich am 17.05.2025, von 13.00 bis  22.00 Uhr, um die Merkur Arena. Der Sicherheitsbereich umfasst das Gebiet innerhalb der folgenden Straßenzüge: Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151 – Evangelimanngasse – über Münzgrabenstraße – Harmsdorfgasse bis Nr. 12 (Krzg. Weinholdstraße) – Weinholdstraße bis Nr. 31 – Dr. Lister-Gasse bis zur Krzg. Lortzinggasse – Lortzinggasse bis Krzg. Paul-Ernst-Gasse – Richtung Süden bis Karl-Huber-Gasse Nr. 11 – Richtung Westen bis Raiffeisenstraße Nr. 198 – Raiffeisenstraße Richtung Norden bis Haus Nr. 166 (Kirche) – Richtung Nordwesten bis Krzg. Lisztgasse – Kollowitzgasse – Kollowitzgasse bis Eduard-Keil-Gasse – Richtung Westen bis Kasernstraße – Kasernstraße Richtung Norden bis Senefeldergasse – schräg über Dauerkleingartenanlage bis Raiffeisenstraße Nr. 61 – Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151.

Aus diesem Sicherheitsbereich können Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes Personen wegweisen, die gefährliche Angriffe gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum im Zusammenhang mit einer Sportgroßveranstaltung begehen bzw. begangen haben. Gleichzeitig ist ihnen das Betreten des Sicherheitsbereiches verboten. Personen, die trotz eines Betretungsverbotes den Sicherheitsbereich bei dieser Sportgroßveranstaltung betreten, begehen eine Verwaltungsübertretung und können mit einer Geldstrafe bis zu € 1.000,–, im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu 4 Wochen, bestraft werden. Verharren die Personen trotz erfolgter Abmahnung weiter in der Fortsetzung ihrer strafbaren Handlung, können sie festgenommen werden.

Bildhinweis (© LPD Stmk)

Über den Autor

Dr. Rainer Hilbrand
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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