Streicheleinheiten für den „Wilden Berg“
Der Wildpark Mautern verfügt zwar nur über einen kleinen Streichelzoo, die Streicheleinheiten durch den Landesrechnungshof (LRH) erstrecken sich jedoch auf den gesamten Betrieb, der seit rund zehn Jahren unter dem Titel „Der Wilde Berg Mautern“ firmiert. Denn der jüngste LRH-Bericht spart nicht mit Lob an diesem Freizeitbetrieb im oberen Murtal, der Ende 2014 direkt vom Land Steiermark übernommen wurde und seither von der Planai-Hochwurzen-Bahnen GmbH als Management-Partnerin geführt wird. Einzig bei den Beschaffungsmodalitäten stießen die Prüfer auf einige Mängel.
Viel geboten wird im Wildpark Mautern, der neben dem eigentlichen Tiergarten-Bereich noch über eine Seilbahn, Gastronomie, eine Greifvogel-Schau, zahlreiche Spielgeräte, eine Sommerrodelbahn und eine Mountain-Kart-Strecke verfügt. Mit all diesen Vergnügungen für Jung und Alt konnte sich der Wildpark in den letzten Jahren als erfolgreicher Freizeitbetrieb etablieren, wird im Prüfbericht des LRH (Leitung: Direktor Heinz Drobesch) positiv vermerkt. Genau das spiegelt sich auch in den Besucherzahlen wider, die sich seit der Übernahme durch das Land Steiermark verdoppelten: In den letzten Jahren lagen die Eintritte stabil über der 100.000er-Marke, für den LRH ein Zeichen „nachhaltiger Attraktivität“.
Größere Investitionen dienten vor allem Infrastruktur-Maßnahmen und wurden primär durch Förderverträge des Landes Steiermark finanziert. So wurden etwa Tiergehege saniert, die Gastronomie umgebaut und eine Aussichts-Plattform neu errichtet. Da der aktuelle Bestandvertrag für das Areal des Wildparks im Jahr 2027, also schon in zwei Jahren, ausläuft, empfiehlt der LRH einige Anpassungen für die angestrebte Verlängerung dieses Vertrages mit dem Eigentümer der Liegenschaft, etwa von Zusatzvereinbarungen über Mehrbesucher abzusehen oder bei der Vertragsdauer auf die langfristige Planung Bedacht zu nehmen. Auf jeden Fall fordert der LRH bei Beschaffungen die verstärkte Einholung von Vergleichsangeboten sowie eine ausführliche Dokumentation des Beschaffungsvorgangs ein, worin der LRH im Prüfzeitraum 2020 bis 2023 einige Mängel feststellen musste.