ÖAAB–FCG-Arbeiterkammer-Fraktion Steiermark: „Kleine Räder, großes Risiko: Fehlender Versicherungsschutz für E-Scooter-Pendler nicht akzeptabel”

Arbeitsweg darf nicht zur gefährlichen Versicherungslücke werden – Gesetzgeber muss handeln

Immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, vor allem in Städten, setzen auf E-Scooter: schnell, klimafreundlich, flexibel. Doch wer damit zur Arbeit fährt, begibt sich derzeit in eine gefährliche Versicherungslücke. Die gesetzliche Unfallversicherung greift nicht, wenn für den Arbeitsweg ein „Spiel- und Sportgerät” verwendet wird und der Unfall auf die Bauart des E-Scooters zurückzuführen ist – etwa wegen kleiner Räder, instabiler Fahrweise oder Bodenunebenheiten. Der Oberste Gerichtshof spricht von einer „dem E-Scooter immanenten Gefahr” – in diesen Fällen werden Leistungen verweigert.

„Es ist absurd: Wer mit dem Auto oder Fahrrad zur Arbeit fährt, ist geschützt – wer mit dem E-Scooter fährt und stürzt, fällt doppelt hart. Diese Sonderbehandlung ist unlogisch. Arbeitsweg ist Arbeitsweg. Diese Versicherungslücke muss geschlossen werden”, warnt FCG-Landesvorsitzender und AK-Vorstandsmitglied Guido Mauerhofer.

Für ÖAAB-FCG-Fraktionsvorsitzenden Lukas Tödling ist klar: „E-Scooter sind im urbanen Raum oft eine praktische Möglichkeit, den Weg zur Arbeit zurückzulegen. Moderne und umweltfreundliche Mobilität darf nicht mit Rechtsunsicherheit und fehlendem Schutz bestraft werden!”

Die ÖVP-Gewerkschafter in der Arbeiterkammer fordern daher die Bundesregierung auf, umgehend die Gleichstellung von E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrern beim Unfallversicherungsschutz sicherzustellen. „Jeder Unfall muss gleich gut abgesichert sein”, so Mauerhofer und Tödling abschließend.

© ÖAAB-FCG

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Markus Raich
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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