Land Steiermark kommt dem Wunsch der Stadt Graz nach: Wahlkampfkostenobergrenze bei Gemeinderatswahlen soll künftig EUR 400.000,- nicht übersteigen

Die Stadt Graz hat sich mit einer Petition an das Land Steiermark gewandt, um konkrete Gesetzesänderungen auf den Weg zu bringen – unter anderem die Deckelung der Wahlkampfkosten bei Gemeinderatswahlen und deren Prüfung sowie die Einführung des Befragungsrechtes der Stadtsenatsmitglieder durch den Kontrollausschuss.

(Graz, 10. Juni 2025) – Diesem Wunsch kommen die Landtagsklubs der Regierungsfraktionen von ÖVP und FPÖ nach und werden dem zuständigen Unterausschuss nun eine entsprechende Gesetzesnovelle vorlegen. Die Wahlkampfkosten sollen bei künftigen Grazer Gemeinderatswahlen von EUR 400.000,- pro Partei nicht übersteigen dürfen. Nach dem Gesetzesentwurf müssen die wahlwerbenden Parteien – nach Vorbild der Regelung für die Landtagswahl – innerhalb von sechs Monaten nach dem Urnengang eine komplette Aufstellung aller Ausgaben dem Landesrechnungshof übermitteln, welcher in Zukunft die Einhaltung der Wahlkampfkostenobergrenze kontrollieren wird. Laut Bundesverfassung obliegt die externe Prüfung dem Rechnungs- bzw. dem Landesrechnungshof. Um hier nicht nur für rechtliche Klarheit zu sorgen wird im Zuge dessen der bisherige Stadtrechnungshofs zu Kontrollamt der Stadt Graz umbenannt. Darüber hinaus soll ein Befragungsrecht des Kontrollausschusses des Gemeinderates der Stadt Graz gegenüber den Stadtsenatsmitgliedern eingeführt werden.

„Es ist Gebot der Stunde auch im Wahlkampf sparsam mit Mitteln der öffentlichen Hand umzugehen, deshalb ist es nur richtig und wichtig eine Wahlkampfkostenobergrenze für die Landeshauptstadt neu zu definieren und auch bei den Gemeinderatswahlen einzuführen“, so ÖVP-Landtagsabgeordnete und Vorsitzende des Unterausschusses Petitionen der Stadt Graz Martina Kaufmann und sagt weiter: „Ich bin froh und möchte mich bei allen Beteiligten bedanken, dass es Innerhalb kürzester Zeit gelungen ist den Wünschen der Stadt Graz in einem Entwurf der Gesetzesnovelle nachzukommen und hoffe auf die Zustimmung aller im Landtag vertretenen Fraktionen. Das zeigt, dass rasche und vor allem konkrete Arbeit geleistet wurde. “

FPÖ-Landtagsabgeordneter Günter Wagner ergänzt: „Mit dieser Gesetzesnovelle stärken wir das Vertrauen der Bürger in die Politik. Klare Regeln, transparente Kontrolle und nachvollziehbare Ausgaben im Wahlkampf sind unerlässlich für eine faire demokratische Auseinandersetzung. Eine klare, gesetzlich verankerte Wahlkampfkostenobergrenze schafft Transparenz, verhindert Missbrauch und sichert faire Wettbewerbsbedingungen für alle kandidierenden Parteien. Gleichzeitig bekennen wir uns damit auch zu einem sparsamen und verantwortungsbewussten Umgang mit öffentlichen Mitteln. Die Bürger haben ein Recht darauf zu wissen, wofür Parteien ihr Geld im Wahlkampf ausgeben.“

Weitere parlamentarische Vorgehensweise: Am morgigen Mittwoch (11. Juni 2025) tagt der Unterausschuss „Petitionen der Stadt Graz“ im Landhaus, wo diese Gesetzesnovelle Gegenstand sein wird.

Über den Autor

Dr. Rainer Hilbrand
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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