Vor 15 Jahren, am 26. Oktober 2008, trat die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Österreich in Kraft. Österreich hat sich darin verpflichtet, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten. 15 Jahre später besteht weiter dringender Handlungsbedarf in vielen Bereichen.
Graz, 25.10.2023
15 Jahre nachdem die UN-BRK im Jahr 2008 in Österreich in Kraft getreten ist, macht die Lebenshilfe Steiermark auf die Widrigkeiten aufmerksam, mit denen Menschen mit intellektuellen Behinderungen in Österreich immer noch zu kämpfen haben. Die Lebenshilfe fordert die Politik deshalb einmal mehr auf, ihrer Verpflichtung nachzukommen und die UN-BRK umzusetzen.
Im September 2008 wurde die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert. Einen Monat später, am 26. Oktober 2008, trat die UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich in Kraft. Darin 50 Artikel, die den rund 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen hierzulande die gleichen Rechte und Chancen zusprechen wie Menschen ohne Behinderungen.
„Mit der UN-BRK hat sich Österreich vor 15 Jahren verpflichtet, dass Menschen mit Behinderungen dieselben Rechte auf Selbstbestimmung und Inklusion haben wie Menschen ohne Behinderungen. Sie wollen – wie alle anderen – ein selbstbestimmtes Leben führen und am Leben teilhaben“, sagt Hanna Kamrat, Selbstvertreterin der Lebenshilfe Steiermark.
Defizite und Rückschritte bei der Umsetzung
Ob und inwieweit die UN-BRK umgesetzt wird, wird im Rahmen der Staatenprüfung ermittelt. Sie fand in Österreich im August 2023 nach 2013 zum zweiten Mal statt. Dabei zeigte sich, dass Österreich die Rechte von Menschen mit Behinderungen in den letzten Jahren nicht nur nicht ausreichend umgesetzt hat, sondern es in Bereichen wie Bildung, Barrierefreiheit und De-Institutionalisierung sogar Verschlechterungen gab. Die vom UN-Fachausschuss im September 2023 veröffentlichten Handlungsempfehlungen sehen dringenden Aufholbedarf in diesen Themenbereichen.
- Unter diesem Link können Sie die Handlungsempfehlungen des UN-Fachausschusses nachlesen.
Es ist Zeit zu handeln
„Besonders bei der Bildung hat sich im Rahmen der Staatenprüfung dringender Handlungsbedarf gezeigt“, betont Sandra Walla-Trippl, Generalsekretärin der Lebenshilfe Steiermark, „wir brauchen ein inklusives Schulsystem, dass alle Menschen im Rahmen ihrer Möglichkeiten fördert – denn Bildung ist der Grundstein für Teilhabe in der Gesellschaft.“
Weiters hat sich die Lage für Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt in den letzten Jahren kaum verbessert und wurde vom Fachausschuss als besorgniserregend eingestuft.
„Der Weg zu einem selbstbestimmten Leben für alle ist noch weit. Damit Menschen mit Behinderungen die gleichen Rechte und Chancen haben, ist noch viel zu tun. Die Schonfrist ist um, wir müssen handeln!“, so Walla-Trippl.
(c)Lebenshilfe Steiermark

