Fachliche Kompetenz und praktische Erfahrung ist die Voraussetzung für Wildtiermanagement in der Kulturlandschaft
„Wer in Belangen des Wildtiermanagements in der Kulturlandschaft mitreden will, sollte nicht nur die fachliche Kompetenz haben, sondern auch auf dem aktuellsten Stand des Wissens sein“, stellt der stellvertretende Landesjägermeister der Steiermark, NAbg. Bgm. Andreas Kühberger nach der jüngsten Kritik von BIRD-Life Vogelkundlers Johannes Hohenegger am Krähenmanagement auf der Basis der neuen Verordnung klar.
Seit Jahren wird von den betroffenen Landwirten über die Kammer für Land- und Forstwirtschaft ein Schadensmonitoring durch Krähen betrieben. Legt man die dokumentierten Abschüsse von Krähen in der Steiermark über die Kartierung der Schäden, wird klar nachgewiesen, dass die Abschüsse punktgenau an den Schadenshotspots erfolgten. Diese Aufzeichnungen liegen den zuständigen Abteilungen des Landes Steiermark vor.
Durch dieses zielgerichtete Eingreifen konnte den krähengeplagten Landwirten und ihren Kulturen eine Verschnaufpause verschafft werden, damit sie anwachsen konnten. Auch das punktuelle Vergrämen durch Abschüsse auf Schafweiden, wo frisch geborene Lämmer den Krähenattacken auf ihre Augen hilflos ausgelieferten waren, hat einen nachhaltigen Effekt bewirkt und dadurch Tierleid verhindert. Auch der nachteilige Einfluss auf andere Singvögel durch den intelligenten Nesträuber wird in vielen Gebieten der Steiermark beobachtet.
Die ursprünglich vereinbarte Verlängerung der Krähenverordnung bis in den Herbst wurde auf der Basis eines Gutachtens der spendenwerbenden Organisation „BIRDLife“ verweigert. Dieses Gutachten hat aufgrund seiner groben fachlichen Mängel heftige Kritik ausgelöst.
Die neue Verordnung basiert auf den Zählergebnissen eines neu beauftragten Büros, das landesweit Zählungen durchführte und ganz andere Zahlen lieferte als jenes, bei welchem nur in einzelnen Gebieten, vorwiegend in der Nähe von Siedlungsgebieten, gezählt wurde.
Hohenegger behauptete in seiner Aussage auch, dass die Bejagung der natürlichen Feinde der Krähe, etwa des Habichts, ein Grund für die steigenden Krähenschäden seien. Die Abschusserlaubnis, die im Rahmen des Schutzes von Kleinhaustieren – etwa von Hühnern – im unmittelbaren Bereich von Gehöften vorgesehen war, ist 2012 schon gefallen.
Zitat Landesjägermeister-Stellvertreter NAbg. Andreas Kühberger:
„Die neuerliche, gewissenhaft durchgeführte Zählung ergab, dass Brutnester nicht mehr da waren, weil Bäume in der Zwischenzeit gefällt wurden oder umgestürzt sind. Dass die Krähen ihre Nester dann einfach ein Stück weiter auf einem neuen Baum gebaut haben, wurde gar nicht berücksichtigt. Die Zählung selbst hat den Eindruck erweckt, als sei nur vor der eigenen Haustür der Beteiligten gezählt worden. Das auf der Basis solcher Gutachten Entscheidungen gefällt werden, die uns Landwirten massiv schaden, ist einfach ein Wahnsinn!“
Fotocredit: Landesjägerschaft
