Österreich ist reich an Ampeln. Eine aktuelle VCÖ-Analyse zeigt, dass es in den neun Landeshauptstädten 2.311 Ampelanlagen gibt. Davon 337 in Graz. In absoluten Zahlen gibt es zwar in Wien mehr Ampeln, aber im Verhältnis zur Bevölkerungszahl hat Graz gemeinsam mit St. Pölten die meisten Ampeln. Bei Fußgängerampeln ist leider öfters zu sehen, dass Grünphasen kurz, die Rotphasen hingegen sehr lange sind. Auf die Gehgeschwindigkeit älterer Menschen oder Menschen mit Mobilitätseinschränkung wird zu wenig Rücksicht genommen.
“Österreich ist reich an Ampeln”, fasst VCÖ-Expertin Lina Mosshammer eine aktuelle VCÖ-Analyse zusammen. Allein in den neun Landeshauptstädten gibt es 2.311 Ampelanlagen. Mehr als die Hälfte davon, nämlich 1.304, sind in Wien im Einsatz, dahinter folgen Graz mit 337 und Linz mit 204. Die Stadt Salzburg hat 141 Ampelanlagen, Innsbruck 120, Klagenfurt 110, St. Pölten 65 und Bregenz 18. Die wenigsten Ampelanlagen gibt es in Eisenstadt mit zwölf.
Im Verhältnis zur Bevölkerungszahl gibt es in Graz und St. Pölten die meisten Ampelanlagen mit jeweils 11,3 pro 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Es folgen Klagenfurt mit 10,5 und Linz mit 9,7 Ampelanlagen pro 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner, wie die VCÖ-Analyse zeigt.
“Für Fußgängerinnen und Fußgänger bedeuten Ampeln oft lange Wartezeiten. Während Rotphasen sehr lange sind, sind hingegen die Grünphasen oft zu kurz. Auf die langsamere Gehgeschwindigkeit beispielsweise älterer Menschen wird dabei zu wenig Rücksicht genommen”, stellt VCÖ-Expertin Lina Mosshammer fest. Während ein Jugendlicher eine dreispurige Fahrbahn in schnellem Schritt in etwas mehr als fünf Sekunden überquert, benötigt eine ältere Person oder eine Person mit Kleinkind mit rund 14 Sekunden fast dreimal so lange und eine Person mit starker Mobilitätseinschränkung mit 19 Sekunden fast viermal so lange, wie Studien zeigen.
Wenn während des Überquerens die Fußgängerampel von Grün auf Rot wechselt, dürfen die Fußgängerinnen und Fußgänger die Fahrbahn weiter queren (Paragraph 76, Absatz 3 der StVO), aber insbesondere für ältere Menschen ist das eine sehr unangenehme, stressige Situation. “Zudem darf, wenn es eine Schutzinsel gibt, nur zu dieser weiter gegangen werden, wodurch Fußgängerinnen und Fußgänger durch Abgase belastet werden und insbesondere für Eltern mit Kleinkindern ist das Warten auf einer Schutzinsel alles andere als angenehm”, erklärt VCÖ-Expertin Lina Mosshammer.
Seit dem Jahr 2022 ist in der Straßenverkehrsordnung explizit festgehalten, dass bei Ampelschaltungen auf die “Bedürfnisse der Fußgängerinnen und Fußgänger, nach kurzer Wartezeit und ohne Eile queren zu können” Bedacht zu nehmen ist. Entsprechend sind bei Fußgängerampeln längere Grünphasen und kürzere Rotphasen umzusetzen, betont der VCÖ. “Ohne Eile überqueren können muss auch für Eltern mit Kindern, für ältere Menschen oder Menschen mit Mobilitätseinschränkung gelten”, betont VCÖ-Expertin Mosshammer.
Zudem sollten Ampeln in Schwachlastzeiten auf gelb Blinken umgestellt werden. “Heute gibt es eher zu viele als zu wenige Ampeln. Es soll keinen Kahlschlag geben, aber ein vernünftiges Durchforsten des Ampelwaldes ist den Städten auf jeden Fall sinnvoll”, stellt VCÖ-Expertin Mosshammer fest. So sollte bei Straßen, die verkehrsberuhigt werden, auch immer überprüft werden, ob bestehende Ampelanlagen noch nötig sind. Ein sparsamerer Einsatz von Ampelanlagen würde auch die Kosten reduzieren, denn nicht nur die Anschaffung, auch der Betrieb von Ampelanlagen kostet einiges an Geld.