Inklusion in Gemeinden ist der Schlüssel zur Selbstbestimmung

Zum diesjährigen Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen – auch „Tag der Inklusion“ genannt – besuchen Selbstvertreter*innen der Lebenshilfe Gemeinden. Ihre Forderung: ein selbstbestimmtes Leben inmitten der Gemeinde.

Menschen mit Behinderungen haben ein Recht darauf, wie alle anderen selbstbestimmt leben zu können – inmitten der Gemeinschaft. Dafür braucht es barrierefreie Lebensräume und Wahlmöglichkeiten, wie und mit wem man wohnen möchte. In den meisten Gemeinden ist dieses Bild von Inklusion noch nicht Realität. Selbstvertreter*innen und Angehörige der Lebenshilfe fordern daher ihr Recht auf ein selbstbestimmtes Leben ein.

Ein Inklusions-Leitfaden für Gemeinden

Bereits im vergangenen Jahr starteten Selbstvertreter*innen rund um den 5. Mai zahlreiche Aktionen in ganz Österreich. Sie besuchten Gemeinden und deren Bürgermeister*innen und übergaben den Leitfaden „Inklusion in Gemeinden“.

Selbstvertreterin Margit Hauser aus Fürstenfeld berichtet von positiven Erfahrungen: „Wir waren mit der Gemeinde in Kontakt und haben gemeinsam geschaut, wo es Hindernisse gibt. Einige Barrieren sind daraufhin abgebaut worden.“

Menschen mit Behinderungen als Expert*innen
Auch heuer werden wir Gemeinden bei der Gestaltung von inklusiven Lebensräumen unterstützen.

Sandra Walla-Trippl, Generalsekretärin der Lebenshilfe Steiermark, erklärt: „Wir wollen gemeinsam die Inklusion in den Gemeinden vorantreiben. Unsere Selbstvertreter*Innen sind Expert*Innen in Sachen Barrierefreiheit und Inklusion und stehen den Gemeinden als kompetente Ansprechpersonen zur Seite. Mit dem Leitfaden unterstützen wir die Verantwortlichen, eine menschenfreundliche Gemeinde für alle zu schaffen.“

Tag der Inklusion 2023

In der Südoststeiermark übergeben Menschen mit Behinderungen den Bürgermeister*innen von rund 20 Gemeinden den Inklusions-Leitfaden sowie symbolische Inklusions-Ortstafeln. Auch in der Marktgemeinde Ilz werden Selbstvertreter*innen aktiv: Selbstvertreterin Margit Hauser übergibt dem Bürgermeister den Inklusions-Leitfaden. Anschließend wird – gemeinsam mit der Mittelschule – zum Tanz geladen. Das sind nur zwei Beispiele, wie Selbstvertreter*innen der Lebenshilfe Steiermark Inklusion in den Gemeinden aktiv mitgestalten.

Selbstvertreterin Nicole Braunstein betont: „Es sollte keine Unterschiede geben, ob ich eine Behinderung habe oder nicht, ob ich Unterstützung brauche oder nicht. Ich kämpfe dafür, dass Menschen mit Behinderung mitten in der Gemeinde sind – und nicht nur unter sich.“

Über die UN-Behindertenrechtskonvention

Das Recht auf ein „Selbstbestimmtes Leben und Inklusion in der Gemeinschaft“ ist im Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) fest verankert. Österreich hat sich bereits vor 15 Jahren, im Oktober 2008, dazu verpflichtet, die Inhalte der Konvention umzusetzen.

Über den Autor

Dr. Rainer Hilbrand
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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