In der Steiermark ist Verkehrslärm für rund 147.000 Menschen eine Belastung, davon geben fast 120.000 den Kfz-Verkehr als Hauptursache an, erinnert die Mobilitätsorganisation VCÖ anlässlich des morgigen Tages gegen Lärm. Dauerhafte Lärmbelastung erhöht das Risiko für Herzinfarkt und Schlaganfälle, warnt der Umweltmediziner Hans-Peter Hutter. Eine wirksame Maßnahme zur Reduktion der Verkehrsbelastung sind niedrigere Tempolimits. Tempo 30 statt 50 im Ortsgebiet wirkt hinsichtlich des Verkehrslärms so wie eine Halbierung der Verkehrsmenge.
Lärm beeinträchtigt in der Steiermark rund 311.000 Menschen ab 16 Jahren. “Fast die Hälfte der lärmgeplagten Personen gibt Verkehrslärm als Hauptursache an, davon wiederum 81 Prozent den Lärm des Kfz-Verkehrs”, weist VCÖ-Expertin Lina Mosshammer auf Daten der Statistik Austria hin.
Für die menschliche Gesundheit ist dauerhafte Lärmbelastung eine ernstzunehmende Gefahr, wie auch der Umweltmediziner Hans Peter Hutter von der Medizinischen Universität erklärt: “Seit Jahrzehnten ist bekannt: Lärm ist ein starker Stressor mit Auswirkungen auf die körperliche, psychische und soziale Gesundheit. Nach wie vor sind Hunderttausende Menschen Lärmpegeln aus dem Straßenverkehr ausgesetzt, die unter anderem das Risiko für Herzinfarkt und Schlaganfälle deutlich erhöhen oder zumindest die Lebensqualität beeinträchtigen. Hier kann man durchaus von Körperverletzung sprechen. Und das muss sich endlich ändern.”
Eine kostengünstige Maßnahme sind niedrigere Tempolimits, wie Tempo 30 statt 50 im Ortsgebiet. Laut deutschem Umweltbundesamt reduziert Tempo 30 bis 50 die dauerhafte Lärmbelastung um bis zu vier Dezibel. Auch die Maximalpegel gehen bei Tempo 30 zurück. Weniger Beschleunigung und ein gleichmäßigerer Verkehrsfluss reduzieren den Lärm. Eine Schweizer Studie zeigt, dass der maximale Vorbeifahrpegel bei Tempo 30 statt 50 um sechs Dezibel zurückging, im Schnitt konnte eine Lärmminderung um vier Dezibel erreicht werden. “Tempo 30 statt 50 wird so wahrgenommen wie eine Halbierung der Verkehrsmenge”, verdeutlicht VCÖ-Expertin Lina Mosshammer. Da ab etwa 30 km/h die Rollgeräusche den Motorenlärm übertönen, wirkt Tempo 30 statt 50 auch bei Elektroautos lärmmindernd.
Auf die Gesundheit der Anrainerinnen und Anrainer ist stärker Rücksicht zu nehmen, vor allem auch in der StVO (Straßenverkehrsordnung), betont der VCÖ. Diese erschwert es den Gemeinden und Städten, Temporeduktion umzusetzen. Möchte eine Gemeinde auf Straßen im Ortsgebiet, die auf Tempo 50 ausgelegt werden, Tempo 30 zur Minderung des Verkehrslärms umsetzen muss sie mit Gutachten nachweisen, dass die Temporeduktion “erforderlich” ist, um die Lärmreduktion zu erreichen. Gelingt das nicht, wird die Temporeduktion von der zuständigen Bezirksbehörde unter Berufung auf die StVO abgelehnt, auch dann, wenn der Gemeinderat per Beschluss die Temporeduktion möchte.
Weiteres Manko in der aktuellen Straßenverkehrsordnung: Kriterien in Bezug auf Klimaschutz, Klimawandelanpassung sowie Lebens- und Aufenthaltsqualität können aktuell nicht als Begründung für Tempo 30 geltend gemacht werden. Der VCÖ hat daher eine Initiative zur Änderung der Straßenverkehrsordnung gestartet, damit es Gemeinden und Städten erleichtert wird, Tempo 30 umzusetzen. Die VCÖ-Initiative wird vom Österreichischen Städtebund unterstützt sowie durch Bürgermeisterinnen und Bürgermeister oder Verkehrsstadträtinnen und Verkehrsstadträte aus mehr als 110 Gemeinden und Städten, davon 14 aus der Steiermark.
Im Ballungsraum Graz ist zudem der Fluglärm eine Belastung für mehr als 15.000 Menschen. Weniger Flugverkehr schont nicht nur die Umwelt, sondern auch die Gesundheit vieler Bürgerinnen und Bürger.