Graz: Betrüger festgenommen. Aktuelle steirische Polizeimeldungen

Gratwein, Bezirk Graz-Umgebung.–  Beamte der Polizeiinspektion Gratwein nahmen einen 36-Jährigen fest, der im Verdacht steht, durch betrügerische Handlungen einen derzeitigen Schaden von über Zwanzigtausend Euro verursacht zu haben. 

Mehrere Monate ermittelten die Beamten der Polizeiinspektion Gratwein gegen den Tatverdächtigen wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges, betrügerischen Datenverarbeitungsmissbrauches und der Erpressung in zahlreichen Fällen. Unter anderem soll der 36-Jährige mit widerrechtlich erlangten Telefonnummern und Internetzugängen sowie falschen Personendaten Bestellungen bei diversen Onlineshops getätigt haben. Bis dato entstand dadurch ein Schaden in der Höhe von über Zwanzigtausend Euro. Nach umfangreichen Erhebungen und auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Graz konnte der Mann nun festgenommen und anschließend in die Justizanstalt Jakomini eingeliefert werden.

Polizisten mit Waffe bedroht

Graz, Bezirk Ries. – In der Nacht auf Montag, 24. April 2023, öffnete ein 61-Jähriger der Polizei mit einer Faustfeuerwaffe in der Hand die Wohnungstür. Er wurde festgenommen.

Gegen 1.45 Uhr verständigte eine Bewohnerin eines Mehrparteienhauses die Polizei da jemand versuchte in ihre Wohnung einzudringen. Von den einschreitenden Beamtinnen und Beamten konnte vor Ort niemand angetroffen. Sie vernahmen jedoch lautstarke Musik aus einer der Wohnungen und forderten den Bewohner auf die Wohnungstür zu öffnen, da es sich hierbei um ungebührlich lauten Lärm handelte.

Nach mehrfachem Anläuten, lautem Klopfen und deutlicher Kommunikation, dass die Polizei hier sein würde, öffnete der 61-Jährige aus Graz unbekleidet die Wohnungstür. Dabei richtete er eine Faustfeuerwaffe auf die Polizistinnen und Polizisten. Nach erfolgter Täteransprache legte der Mann seine Waffe ab und wurde widerstandslos festgenommen.

Die Beamtinnen und Beamten überstellten den 61-Jährigen ins Polizeianhaltezentrum Graz. Die Faustfeuerwaffe und seine Waffenbesitzkarte wurden sichergestellt. Gegen ihn wurde ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen. Er wird wegen Verdachts der gefährlichen Drohung und wegen versuchtem Widerstand gegen die Staatsgewalt angezeigt.

Ein Verletzter bei Verkehrsunfall

Judenburg, Bezirk Murtal. – Sonntagabend, 23. April 2023, touchierte ein 49-Jähriger mit einem Pkw die Mittelbetonleitwand und wurde schwer verletzt.

Gegen 18:20 Uhr war der 49-Jährige aus dem Bezirk Murtal mit einem Pkw auf der S 36 in Fahrtrichtung Klagenfurt unterwegs. Aus unbekannter Ursache touchierte er bei Straßenkilometer 35,400 die Mittelbetonleitwand und kam entgegen der Fahrtrichtung auf dem zweiten Fahrstreifen zum Stillstand. Dabei wurde er schwer verletzt. Ein mit ihm durchgeführter Alkotest ergab eine leichte Alkoholisierung. Da er während der Amtshandlung ein lethargisches Verhalten vorwies, einen starren Blick hatte und den Polizisten kaum folgen konnte, wurde eine weitere Beeinträchtigung vermutet.

Der 49-Jährige wurde nach der Erstversorgung ins Krankenhaus nach Judenburg eingeliefert. Der amtshabende Arzt stellte eine Fahruntüchtigkeit aufgrund einer Alkoholisierung und Übermündung fest. Dem 49-Jährigen wurde der Führerschein vorläufig abgenommen.

Bei seiner Befragung gab der 49-Jährige an, dass sich im Fahrzeug eineinhalb bis drei Gramm Marihuana befinden würden. Er hätte auch am 20. April 2023 Suchtmittel konsumiert.

Die Feuerwehren Judenburg und Aichdorf waren im Einsatz.

Errichtung Sicherheitsbereich für Bundesligaspiel SK Sturm Graz – FK Austria Wien am 26.04.2023:

Graz/Steiermark.- Am kommenden Mittwoch findet mit Beginn um 18:30 Uhr das Fußballspiel, SK Sturm Graz gegen FK Austria Wien statt. Die Landespolizeidirektion Steiermark, Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung, verordnet gemäß § 49a Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz einen Sicherheitsbereich rund um die Merkur Arena. Die Verordnung tritt am 26. April 2023 um 14:00 Uhr in Kraft und endet am 27. April 2023 um 23:00 Uhr.

Die Landespolizeidirektion Steiermark, Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung, verordnet gemäß § 49a Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz einen Sicherheitsbereich am 26.04.2023, von 14.00 bis  23.00 Uhr, um die Merkur Arena. Der Sicherheitsbereich umfasst das Gebiet innerhalb der folgenden Straßenzüge: Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151 – Evangelimanngasse – über Münzgrabenstraße – Harmsdorfgasse bis Nr. 12 (Krzg. Weinholdstraße) – Weinholdstraße bis Nr. 31 – Dr. Lister-Gasse bis zur Krzg. Lortzinggasse – Lortzinggasse bis Krzg. Paul-Ernst-Gasse – Richtung Süden bis Karl-Huber-Gasse Nr. 11 – Richtung Westen bis Raiffeisenstraße Nr. 198 – Raiffeisenstraße Richtung Norden bis Haus Nr. 166 (Kirche) – Richtung Nordwesten bis Krzg. Lisztgasse – Kollowitzgasse – Kollowitzgasse bis Eduard-Keil-Gasse – Richtung Westen bis Kasernstraße – Kasernstraße Richtung Norden bis Senefeldergasse – schräg über Dauerkleingartenanlage bis Raiffeisenstraße Nr. 61 – Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151.

Aus diesem Sicherheitsbereich können Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes Personen wegweisen, die gefährliche Angriffe gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum im Zusammenhang mit einer Sportgroßveranstaltung begehen bzw. begangen haben. Gleichzeitig ist ihnen das Betreten des Sicherheitsbereiches verboten. Personen, die trotz eines Betretungsverbotes den Sicherheitsbereich bei dieser Sportgroßveranstaltung betreten, begehen eine Verwaltungsübertretung und können mit einer Geldstrafe bis zu € 1.000,–, im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Freiheitsstrafe bis zu 4 Wochen, bestraft werden. Verharren die Personen trotz erfolgter Abmahnung weiter in der Fortsetzung ihrer strafbaren Handlung, können sie festgenommen werden.

Über den Autor

Dr. Rainer Hilbrand
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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