Graz, Bezirk Gries. – Anfang März 2023 wurde ein 44-Jähriger Opfer eines Internetbetruges. Der Schaden beträgt mehrere Hunderttausend Euro.
Der 44-Jährige aus Graz lernte Anfang März 2023 auf einem Online-Datingportal eine Frau kennen, die angeblich mit ihm gemeinsam in Kryptowährung investieren wollte. Insgesamt überwies der 44-Jährige, auf fünf Überweisungen verteilt, mehrere Hunderttausend Euro auf ein Wallet. Er dachte, dass das Geld sich noch in seiner Verfügungsmacht befinden würde, wurde über diese Tatsache jedoch getäuscht. Eine Rückauszahlung des Geldes war ihm nicht mehr möglich.
In weiterer Folge beauftragte er ein Unternehmen aus Israel, die sich angeblich auf die Rückholung von Kryptowährungen spezialisiert habe und überwies dieser Firma mehrere Tausend Euro.
Betrügerische Investment-Seiten im Internet
„Cyber Trading Fraud”
So schützen Sie sich:
- Das schnelle Geld und hohe Gewinnchancen gibt es auch im Internet nicht. Wenn Ihnen etwas „zu schön scheint, um wahr zu sein”, ist es höchstwahrscheinlich ein Betrug.
- Recherchieren Sie im Internet, ob es Warnungen oder Beschwerden zu diesen Plattformen oder Gesellschaften gibt, z.B.: Watchlist Internet, Suchmaschinen-Ergebnisseiten.
- Vergewissern Sie sich, dass im Falle von Trading- oder Handelsplattformen eine entsprechende Konzession der Finanzmarktaufsicht (FMA) besteht und prüfen Sie, ob bereits eine Warnung der FMA zu dieser Plattform oder den Betreibergesellschaften vorliegt.
- Lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGBs. Sind diese schlüssig und seriös?
- Wenn Sie nach der ersten Einzahlung sofort kontaktiert werden und nachdrücklich mehr Geld verlangt wird, zahlen Sie keinesfalls weitere Summen.
- Kreditkartenzahlungen sind teilweise bis zu drei Wochen stornierbar und die Zahlungen können rückgefordert werden.
- Wenn Sie bereits einen Schaden erlitten haben, erstatten Sie auf jeden Fall eine Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle. Sie brauchen sich nicht zu schämen – Ihre Mitarbeit kann für Ermittlungstätigkeiten hilfreich sein.
Errichtung Sicherheitsbereich für Bundesligaspiel SK Puntigamer Sturm Graz – FK Austria Wien am 26.04.2023:
Graz/Steiermark.- Am kommenden Mittwoch findet mit Beginn um 18:30 Uhr das Fußballspiel, SK Puntigamer Sturm Graz gegen FK Austria Wien statt. Die Landespolizeidirektion Steiermark, Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung, verordnet gemäß § 49a Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz einen Sicherheitsbereich rund um die Merkur Arena. Die Verordnung tritt am 26. April 2023 um 14:00 Uhr in Kraft und endet am 26. April 2023 um 23:00 Uhr.
Die Landespolizeidirektion Steiermark, Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung, verordnet gemäß § 49a Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz einen Sicherheitsbereich am 26.04.2023, von 14.00 bis 23.00 Uhr, um die Merkur Arena. Der Sicherheitsbereich umfasst das Gebiet innerhalb der folgenden Straßenzüge: Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151 – Evangelimanngasse – über Münzgrabenstraße – Harmsdorfgasse bis Nr. 12 (Krzg. Weinholdstraße) – Weinholdstraße bis Nr. 31 – Dr. Lister-Gasse bis zur Krzg. Lortzinggasse – Lortzinggasse bis Krzg. Paul-Ernst-Gasse – Richtung Süden bis Karl-Huber-Gasse Nr. 11 – Richtung Westen bis Raiffeisenstraße Nr. 198 – Raiffeisenstraße Richtung Norden bis Haus Nr. 166 (Kirche) – Richtung Nordwesten bis Krzg. Lisztgasse – Kollowitzgasse – Kollowitzgasse bis Eduard-Keil-Gasse – Richtung Westen bis Kasernstraße – Kasernstraße Richtung Norden bis Senefeldergasse – schräg über Dauerkleingartenanlage bis Raiffeisenstraße Nr. 61 – Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151.
Aus diesem Sicherheitsbereich können Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes Personen wegweisen, die gefährliche Angriffe gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum im Zusammenhang mit einer Sportgroßveranstaltung begehen bzw. begangen haben. Gleichzeitig ist ihnen das Betreten des Sicherheitsbereiches verboten. Personen, die trotz eines Betretungsverbotes den Sicherheitsbereich bei dieser Sportgroßveranstaltung betreten, begehen eine Verwaltungsübertretung und können mit einer Geldstrafe bis zu € 1.000,–, im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Freiheitsstrafe bis zu 4 Wochen, bestraft werden. Verharren die Personen trotz erfolgter Abmahnung weiter in der Fortsetzung ihrer strafbaren Handlung, können sie festgenommen werden.
Trickdiebstahl
Graz, Bezirk Innere Stadt. – Montagnachmittag, 24. April 2023, wurde eine 81-Jährige in ihrer Wohnung von unbekannten Tätern abgelenkt und bestohlen. Der Schaden beträgt mehrere Tausend Euro.
Um 15:20 Uhr läutete ein bislang unbekannter Täter in einem Mehrparteienhaus an der Wohnungstüre einer 81-jährigen Bewohnerin und gab sich dabei als Mitarbeiter einer Installationsfirma aus. Mit dem Vorwand, Messarbeiten im Badezimmer durchzuführen lenkte er die Frau ab und beschäftigte sie dort, indem er sie aufforderte, ihn zu unterstützen, während er mit einem Art Messgerät hantierte und sich auf einem Klemmbrett Notizen machte.
Nach kurzer Zeit kam der Frau dies suspekt vor und sie forderte ihn auf, dass sie jetzt das Badezimmer verlassen wolle. Dies habe der Unbekannte erst nach einer kurzen Weile ermöglicht, nachdem er vorher selbst einen Blick aus dem Badezimmer gemacht habe.
Nachdem der Mann die Wohnung verlassen hatte, bemerkte die Frau, dass im Schlafzimmer Goldschmuck fehlte. Ebenso sei eine Lade der Kommode im Vorraum offen gestanden.
Ein zweiter unbekannter Täter steht im Verdacht, in der Zwischenzeit die Wohnung durch die offenstehende Türe betreten und den Diebstahl durchgeführt zu haben.
Den zweiten Täter habe die Frau nicht gesehen. Der Wert des Schmucks beträgt laut Angaben der Geschädigten mehrere Tausend Euro. Die Ermittlungen laufen.
Personenbeschreibung Täter 1:
Mann, 180-185 cm groß, 40-45 Jahre alt mit kräftiger Statur und blonden kurzen Haaren. Der Mann sprach sehr gutes Deutsch mit slawischem Akzent. Bekleidet war der Täter mit blauen Jeans und hellblauem Oberteil mit orangen reflektierenden Streifen.