Gesundes Essen in der Gemeinschaftsverpflegung: Neue Fördergelder für 2023

Von Kinderkrippen und Schulen über Unternehmen bis hin zu Pflegeheimen: In den
unterschiedlichsten Betrieben wird täglich frisch gekocht – und das immer häufiger gesund und regional. Die Initiative GEMEINSAM G’SUND GENIESSEN unterstützt seit 2011 dabei. Auch 2023 können Einrichtungen mit Gemeinschaftsverpflegungen um eine Förderung ansuchen. Basis dafür sind die steirischen Mindeststandards in der Gemeinschaftsverpflegung. Diese legen die Kriterien für gesunde Verpflegungsangebote fest, wobei ökologische und soziale, aber auch wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt werden. Ebenso die Speisesaalgestaltung und der Genuss – nur wenn Essen schmeckt, appetitlich angerichtet ist und in einer entspannten Atmosphäre eingenommen werden kann, wird es gut angenommen.
Gesundheitslandesrätin Juliane Bogner-Strauß: „Immer mehr Gemeinschaftsverpflegungen beweisen
täglich, wie gut gesundes Essen schmeckt und dass die Zubereitung keineswegs aufwändig sein muss.
Die Initiative GEMEINSAM G’SUND GENIESSEN unterstützt Betriebe bei der Weiterentwicklung ihres
Speisenangebots, sodass noch mehr Steirerinnen und Steirer täglich in den Genuss eines gesunden und
schmackhaften Essens kommen.“
Bereits seit 2011 leistet die Initiative GEMEINSAM G’SUND GENIESSEN, die vom Gesundheitsfonds
Steiermark umgesetzt wird, einen wertvollen Beitrag für gesündere Ernährung in der
Gemeinschaftsverpflegung. 200 Projekte wurden bisher erfolgreich umgesetzt.

Bis zu € 2.650,00 Förderung
Einrichtungen mit Gemeinschaftsverpflegung wie Kinderkrippen und Kindergärten, Schulen mit Mittagsverpflegung oder Betriebe und Pflegeheime können ab sofort bis 28. Juli 2023 beim
Gesundheitsfonds Steiermark eine Förderung beantragen. Pro Einrichtung stehen max. € 2.650,00 an
Fördermittel zur Verfügung.
Zusätzlich zur Förderungsmöglichkeit gibt es auf der Website www.gemeinsam-geniessen.at
umfangreiche Informationen für Köche, aber auch für Direktorinnen und Pädagoginnen. Alle
Informationen sind kostenfrei zugänglich.

Details zur Förderung

Einreichen können bei dieser Förderung: alle steirischen Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen sowie deren Erhalter, d. h. Kinderkrippen, Kindergärten, Horte, Schulen, Betriebskantinen, Pflegeheime sowie beispielsweise Gemeinden.

Gefördert werden:
primär: Beratungskosten durch speziell geschulte Ernährungsexpert*innen im kleineren Umfang auch: Sachkosten (z. B. anteilig Hochbeete) in einer Höhe von insgesamt maximal € 2.650,00 pro Einrichtung (die maximale Förderungshöhe ist abhängig vom tatsächlichen Verpflegungsangebot).
Mit den Fördermitteln werden die Checklisten zu den steirischen Mindeststandards gemeinsam mit einer
Expertin bearbeitet, um Optimierungspotenziale festzustellen (u. a. zu den Themen regionaler & saisonaler Einkauf, Speisesaal- und Speiseplangestaltung, Gemüseanteil etc.).

Voraussetzungen:
Die Einrichtung bietet Jause und/oder Mittagessen an und/oder hat Automatenverpflegung. Mindestens eine Person aus der Gemeinschaftsverpflegungs-Einrichtung setzt sich gemeinsam mit einer geschulten Ernährungsexpertin bzw. einem geschulten Ernährungsexperten zum Thema Verpflegung auseinander.
Die Bereitschaft, sich mit den steirischen Mindeststandards zu beschäftigen, ist gegeben. Das Projekt/der Check der Verpflegung wird bis Ende 2023 durchgeführt.

Einreichzeitraum:
Eingereicht werden kann um eine Förderung bis 28. Juli 2023.
Der Antrag für eine Förderung ist auf www.gesundheitsfonds-steiermark.at/gesundeernaehrung/foerderungen-im-bereich-ernaehrung/#GGGförderung verfügbar.
Bei Fragen steht die Fach- und Koordinationsstelle Ernährung des Gesundheitsfonds Steiermark, die für
die Initiative GEMEINSAM G‘SUND GENIESSEN verantwortlich ist, zur Verfügung
(lisa.bauer@gfstmk.at)

Über den Autor

Dr. Rainer Hilbrand
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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