Brauchtumsfeuer: Bisherige Verordnung bleibt bis auf Weiteres gültig. Keine Neuregelung für Osterfeuer 2023

Im Jänner diesen Jahres wurde eine Novelle der Brauchtumsfeuerverordnung in den Begutachtungsprozess gebracht. Dieser ist nun abgeschlossen. Im Rahmen der eingegangenen Stellungnahmen wurden rechtliche Fragen aufgeworfen, die eine tiefergehende Prüfung notwendig machen. Die bisher gültige Verordnung, die Osterfeuer, Sonnwendfeuer sowie Feuer im Rahmen regionaler Bräuche regelt, bleibt damit bis auf weiteres (und somit auch für Ostern 2023) aufrecht.

Brauchtumsfeuer-Verordnung: Eckdaten
Wo darf ein Brauchtumsfeuer durchgeführt werden?

  • in der Stadt Graz herrscht ein generelles Verbot
  • in den Gemeinden in einem Luftreinhaltegebiet:
    – darf nur EIN Sonnwend- und Osterfeuer je Gemeinde (durch die Gemeinde selbst) durchgeführt werden
    – andere Brauchtumsfeuer sind untersagt
  • in den restlichen steirischen Gemeinden lt. den Bestimmungen der Brauchtumsfeuerverordnung

Wann darf ein Brauchtumsfeuer durchgeführt werden?

  • Osterfeuer am Karsamstag zwischen 15:00 und 3:00 Uhr
  • Sonnwendfeuer am 21. Juni (oder dem darauffolgenden Samstag, sollte dieser auf einen anderen Wochentag fallen)
  • sowie Feuer im Rahmen regionaler Bräuche

Über den Autor

Dr. Rainer Hilbrand
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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