Die Einkommensobergrenze für steirische Sozialleistungen wurde per Landtagsbeschluss vereinheitlicht und liegt nun jeweils auf dem Niveau, das von der Europäischen Union durch die so genannte EU-Silc-Studie jährlich ermittelt wird, um die Armutsgrenze im jeweiligen EU-Mitgliedsland sichtbar zu machen. Aktuell sind das 1.371 Euro für Einzelpersonen und 2.057 Euro für Ehepaare und Haushaltsgemeinschaften in Österreich.
Konkret bedeutet das für die Steiermark folgende Erhöhungen: Im Kautionsfonds steigt die Einkommensobergrenze von aktuell 1.208 Euro, beziehungsweise 1.812 Euro auf die EU-Silc-Grenze von 1.371 bzw. 2057 Euro – ein Plus von 14 Prozent. Auch bei der Senior:innenurlaubsaktion wird die Grenze angepasst – von 1.128,74 bzw. 1733,74 Euro auf EU-Silc-Niveau – um 21 Prozent mehr.
„Diese Erhöhung ist ein Schritt für mehr soziale Gerechtigkeit. Durch die Anpassung haben mehr Menschen die Möglichkeit, eine Sozialleistung in Anspruch zu nehmen. Wir erreichen damit auch mehr Menschen, die arbeiten und ein geringes Einkommen haben, bisher aber dennoch über der Grenze lagen“, betont Soziallandesrätin Doris Kampus.
1.371 Euro als Grenze gelten auch für den Heizkostenzuschuss. Aktuell wurden bisher in der Steiermark rund 17.600 Heizkostenzuschüsse bewilligt. Das sind um knapp 4.570 Haushalte mehr als 2021/2022 – aktuell ein Plus von mehr als 30 Prozent. Die Antragsfrist läuft noch bis zum 28. Februar 2023.
„Die massive Teuerung hat auch die Armutsschwelle in der Steiermark verschoben. Die neue Obergrenze macht es nun für mehr Menschen möglich, steirische Sozialleistungen zu beziehen. Beim Heizkostenzuschuss konnten wir in unserer Region in diesem Winter bisher schon 927 Personen unterstützen, auch der Kautionsfonds (243) ist wichtig, um Wohnen leistbar zu machen“, unterstreicht SPÖ-Landtagsabgeordnete Michaela Grubesa
Bei der Wohnunterstützung wird die Einkommensgrenze jährlich angepasst und liegt in der Regel sogar über dem EU-Silc-Niveau. 2022 bezogen in der Steiermark monatlich im Schnitt rund 17.300 Menschen Wohnunterstützung, die wiederum im Schnitt 132 Euro bekommen haben. Durch die Anpassung erhält eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern knapp 550 Euro mehr an Wohnunterstützung.
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„Einkommensobergrenze für Sozialleistungen angehoben, das sorgt für mehr soziale Sicherheit in der Steiermark.“
Foto: Peter Drechsler
