Prüfungsziel
Der RH überprüfte die seit 1. Jänner 2019 in den Ländern als gemeinsame Bund– Land–Schulbehörden bestehenden Bildungsdirektionen. Prüfungsziel war die Beurteilung der Neuorganisation der Schulbehörden und der jeweiligen landes- gesetzlichen Umsetzung sowie der daraus resultierenden Aufgabenbereiche der Bildungsdirektionen. Darüber hinaus überprüfte der RH die Personalausstattung, die Auswahlverfahren für Leitungspositionen, die finanzielle Entwicklung und die Orga nisationsstrukturen der Bildungsdirektionen sowie die Bildungsregionen. Der über prüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Schuljahre 2017/18 bis 2020/21 bzw. die Kalenderjahre 2017 bis 2020.
Die Hauptziele des Bildungsreformgesetzes 2017 waren die Neuordnung der Schul behörden, der Ausbau der Schulautonomie und die Möglichkeit der Einrichtung von Schulclustern. Die Bildungsdirektionen waren „gemischte Behörden“, denen die Bundesvollziehung (Bundesstrang) ebenso wie die Landesvollziehung (Landesstrang) übertragen wurden. Damit schufen der Bund und die Länder Behörden zur Vollziehung grundsätzlich aller Angelegenheiten des Schul– und Erziehungswesens im jeweiligen Land, ohne das Grundproblem – die Kompetenzzersplitterung im Schulwesen – zu beseitigen.
