Der Rauchwarnmelder als elektronischer Lebensretter

Tag für Tag kommt es zu Bränden, bei welchen Menschen gefährdet und manche von ihnen auch getötet werden! Der tragische Feuertod der bekannten Kammerschauspielerin Gertraud Jesserer kurz vor Weihnachten 2021 ist nur einer von vielen! Jährlich fallen in Österreich etwa 30 bis 50 Menschen dem Feuer zum Opfer. Die meisten von ihnen ersticken dabei qualvoll und könnten durch die Verwendung von Rauchwarnmeldern (RWM) zeitgerecht gewarnt werden.

Gefährliche Rauchbomben, bei Bränden sind in erster Linie die heißen Brandgase, Rauch und Qualm die Todesursache. Der Giftcocktail wird durch die vielen im Haus befindlichen Kunst-, und chemischen Stoffe verstärkt! Inzwischen kennt man bis zu 5.000 giftige Bestandteile, die sich bei Bränden entwickeln können, die bekanntesten Kohlenmonoxid (CO) und Kohlendioxid (CO2) sowie Blausäure (HCN) und andere hochtoxische Substanzen! Schon wenige Lungenzüge führen bei einem derartigen “Giftcocktail” zu schweren Vergiftungen und sogar zum Tod!

Das Schutzziel von Rauchwarnmeldern (RWM) hier kann man der Gefahr einigermaßen begegnen. Dabei sollen Brände bereits im Entstehungsstadium entdeckt und die Menschen zeitgerecht vor giftigen Brandgasen alarmiert werden. Dies ist vor allem notwendig, wenn Menschen schlafen, da in diesen Fall der Geruchsinn weitgehend ausgeschaltet ist. Daher ist der RWM in erster Linie ein Personenschutz!

Wo müssen RWM montiert werden? Da der Brandrauch grundsätzlich immer nach oben steigt, ist auf jeden Fall eine Deckenmontage erforderlich. Um den Raum überwachen zu können, wäre zur Montage die Mitte des Raumes ideal. Dazu gibt es die Mindest-, sowie die Optimal Ausstattung, die in den Montageanleitungen des Herstellers zu berücksichtigen sind! Man unterscheidet, Einzelrauchmelder (Insellösung), sowie miteinander vernetzte Melder. Diese sind insbesondere für Neubauten interessant! Die Norm der Europäischen RWM, welche in Österreich angeboten werden, haben die ÖNORM EN 14604, sie erfüllt die Anforderung der gültigen Prüfverfahren und Leistungskriterien!

Anmerkung: In Beherbergungsbetrieben, öffentlichen Gebäuden wie Kindergärten, Schulen usw. ist vom Gesetzgeber die Ausstattung genau geregelt. Im privaten Wohnbereich sollten in allen Räumen, wo man schläft, sowie in Gängen, über welche Fluchtwege führen, RWM angebracht sein! Auch dazu gibt der Herstellen genaue Auskunft, welche Abstände bzw. ab welcher Größe des Raumes welche und wie viele RWM angebracht werden sollten!

Qualität ist gefragt! Leider gibt es gerade um den Themenkreis sehr viele Trittbrettfahrer, d.h. es handelt sich um Massenfabrikate die die Anforderungen nicht oder nur teilweise erfüllen! Bei Sicherheitseinrichtungen sollte man nicht sparen, Qualitätsmelder sind außerdem mit einem “Q” versehen, das für hochwertige Rauchwarnmelder steht und alle Normen der Sicherheit aufweist!

Im Zweifelsfall fragen Sie den Brandschutzbeauftragten der Gemeinde, oder ihre Feuerwehr!

BSW – HBI a.D. Baumann Günther

Über den Autor

Dr. Rainer Hilbrand
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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