Die Eckpunkte im Überblick:
Ab dem 12. Februar gilt:
- 2G-Verpflichtung im Handel, in Museen, Kunsthallen, Bibliotheken etc. wird aufgehoben
- Verpflichtung zum Tragen der FFP2-Maske bleibt weiterhin aufrecht
- 2G-Verpflichtung bei körpernahen Dienstleistungen wird aufgehoben
- 3G-Verpflichtung und FFP2-Maskenpflicht bleiben aufrecht
- Veranstaltungen: Wegfall der Personenobergrenzen
- 2G-Verpflichtung und FFP2-Maskenpflicht bleiben aufrecht
- Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze über 50 Personen sind nur erlaubt, wenn es ein Konsumationsverbot gibt, d.h. die FFP2-Maske durchgehend getragen wird
Bereits angekündigte Lockerungen – ab dem 19. Februar gilt:
- 3G in Gastronomie und Tourismus (statt 2G)
- PCR Test (nur 48h gültig), bei Nichtverfügbarkeit gilt auch ein Antigentest (nur 24h gültig) -> ACHTUNG: gilt nur in diesem Bereich
- Veranstaltungen: 3G und FFP2-Maske
Hinweis: Bis zum Vorliegen der entsprechenden Verordnung können sich noch Änderungen ergeben.