Infos, Kriterien, FAQ und Beantragung
Mit der Neuauflage des Härtefall-Fonds geht eine wesentliche Krisenunterstützung für Selbstständige in die Verlängerung. Für weitere fünf Betrachtungszeiträume – nämlich November und Dezember 2021 sowie Jänner, Februar und März 2022 – ist die Antragstellung vom 1.12.2021 bis 2.5.2022 möglich. Bis zu diesem Tag wird auch die rückwirkende Antragstellung für alle fünf Betrachtungszeiträume der Phase 4 möglich sein.
Anspruchsberechtigte erhalten für die Lockdown-Monate November und Dezember mindestens 1.100 Euro, Anfang 2022 dann mindestens 600 Euro. Das Umsatzminus muss im November und Dezember 30 Prozent, Anfang 2022 dann 40 Prozent im Vergleich zur Vorkrisenzeit betragen.
Weitere Unterstützungsmaßnahmen für betroffene Unternehmen haben wir unter Corona Unternehmenshilfen übersichtlich zusammengefasst. Mehr Infos des BMF zum Hilfspaket
Ein Überblick über alle weiteren zur Verfügung stehenden Unterstützungsmaßnahmen ist auf unserem Coronavirus-Infopoint verfügbar.