Corona-Maßnahmen werden gelockert

Die von der WKO eingeforderten Lockerungen der Corona-Maßnahmen werden umgesetzt. Die Bundesregierung hat heute den Öffnungsplan für die kommenden Wochen vorgestellt. 
 
Die Eckpunkte im Überblick:

Ab dem 5. Februar 2022 gilt:Für Gastro, Hotels und andere Settings Verlegung der Sperrstunde von 22:00 auf 24:00 UhrErhöhung der Veranstaltungskapazität von 25 auf 50 Personen (Zusammenkünfte ohne zugewiesene Sitzplätze)Veranstaltungen nur mit 2G und FFP2-MaskeAb dem 12. Februar 2022 gilt:2G-Verpflichtung im Handel wird aufgehobenVerpflichtung zum Tragen der FFP2-Maske bleibt weiterhin aufrecht Ab dem 19. Februar 2022 gilt:3G in Gastronomie und Tourismus (statt 2G)PCR Test (nur 48h gültig), bei Nichtverfügbarkeit gilt auch ein Antigentest (nur 24h gültig)
-> ACHTUNG: gilt nur in diesem Bereich Veranstaltungen: 3G und FFP2-MaskeInfo zu Impfzertifikaten:
Die Verkürzung der Gültigkeit der Impfzertifikate bleibt wie angekündigt (1. Februar 2022).

Hinweis: Bis zum Vorliegen der entsprechenden Verordnung können sich noch Änderungen ergeben.

Unser Corona-Infopoint bietet Ihnen laufende Updates und umfassende Service-Angebote für von Covid-19 betroffene Betriebe >>
 
Entfall der 2G-Kontrolle – jeder Tag zählt:

Beim Entfall der 2G-Kontrollen im Handel zählt für die Betriebe und deren Beschäftigte jeder Tag, daher schmerzt das spätere Inkrafttreten am 12. Februar 2022. Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Sperrstunde für Gastronomie und Hotels nun endlich auf 24:00 Uhr ausgedehnt wird. Aufgrund der ab 4. Februar 2022 geltenden allgemeinen Impfpflicht muss die Kontrollpflicht dann in einem nächsten Schritt auch im Tourismus sowie im Kultur- und Veranstaltungsbereich bald gänzlich fallen. 

Über den Autor

Dr. Rainer Hilbrand
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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