Preissteigerungen aufgrund von Lieferkettenstörungen sind für viele Auftragnehmer in zahlreichen Branchen existenzbedrohend. Ein neuer juristischer Leitfaden zeigt Wege aus der Krise.
Franz Saringer, Präsident des „Verbandes österreichischer Biege- und Verlegetechnik“ (VÖBV) und Eigentümer der Firma Sako-Stahl, verfolgt mit großer Besorgnis die Preisentwicklung auf den Rohstoff- märkten: „Vor einem Jahr haben wir für eine Tonne Stahl noch rund 400 Euro bezahlt, heute müssen wir dafür an die 830 Euro budgetieren.“
Ein Riesenproblem, wenn man damals Verträge abgeschlossen hat, die heute bei gänzlich anderen Rahmenbedingungen zu erfüllen sind. Wer kommt für die corona- und lieferkettenbedingten Mehrkosten auf? Allein für Saringers Branche heißt das Mehrkosten von rund 200 Millionen Euro. „Jeder Auftrag, den man so erfüllen muss, bedeutet Verlust“, so Saringer. Den Auftragnehmern diese Mehrkosten allein „aufzuhalsen“, sei darum kein probates Mittel.
Leitfaden für Betriebe
Aus diesem Grund hat der VÖBV nun mit Unterstützung der Wirtschaftskammer ein Rechtsgutachten bei der Kanzlei Schiefer in Auftrag gegeben. Ergebnis ist ein Leitfaden, wie Betriebe mit dieser außerordentlichen Situation umgehen können. Rechtsanwalt Martin Schiefer: „Grundsätzlich sind Betroffene gut beraten, auf die Auftraggeber zuzugehen, um mit ihnen gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten. Denn auch sie wissen, dass es nichts bringt, Lieferanten ausbluten zu lassen. Gerade in einer Situation, wo wir alle in einem Boot sitzen: Lieferketten sind unterbrochen, die Preissteigerungen enorm. Nicht nur bei Stahl, auch bei Holz, Energie – eigentlich in allen Branchen.“
Lösungsorientierte Handlungsempfehlungen
Darum sei der vorliegende Leitfaden auch über die Biege- und Verlegetechnik hinaus anwendbar. In knapper, strukturierter Form wird die rechtlich komplexe Materie mit lösungsorientierten Handlungsempfehlungen auf den Punkt gebracht. Unternehmen werden mit Übersichten und Prüfschemata bei der Bearbeitung konkreter Anlassfälle unterstützt. Grundvoraussetzung sei eine lückenlose Dokumentation der Preissteigerung, für die es im Leitfaden entsprechende Muster gibt. Ohne eine solche Erhebung sei eine Preisanpassung unmöglich. Hilfestellung wünscht sich Saringer auch von der öffentlichen Hand als Auftraggeber, was die WKO deutlicher ausformuliert. Gerfried Weyringer, Experte im Rechtsservice: „Wir fordern, bestehende Aufträge im Sinne der Auftragnehmer nachzubessern. Verhallt der Wunsch, dann werden wir entsprechende Musterprozesse prüfen.“
Nachsatz: Man hoffe natürlich auf partnerschaftliche Lösungen. Grundlage dafür ist die ÖNORM B 2110 „Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen, Werkvertragsnorm“, die an sich schon vom Gedanken des Miteinanders auf der Baustelle getragen ist. Grundsätzlich ist sich die Expertenrunde einig, dass es nur eine gemeinsame Lösung geben kann und dass es wichtig ist, die Regionalität zu stärken, weil die Wirtschaft starke heimische Partner braucht.”Tipp!Leitfaden als Download: www.voebv.at
Quelle: WKO Steiermark