Holiday Ninja Pass: Winterregelungen für die Ferien und Ausbau der PCR-Testungen an Schulen

Der „Ninja-Pass“ ist in Österreich mittlerweile ein bewährter Corona-Testpass für Schülerinnen und Schüler. Die Tests werden in der Schule durchgeführt, der Pass gilt als Zutritts-Nachweis für alle Bereiche, in denen von Kindern und Jugendlichen die Vorlage eines negativen Testergebnisses verlangt wird.

Jetzt wird er als „Holiday-Ninja-Pass“ auch als Nachweis für die schulfreie Zeit erweitert – sowohl für österreichische schulpflichtige Jugendliche, als auch für schulpflichtige Urlaubsgäste aus dem Ausland.

Das Dokument des Holiday-Ninja-Passes sowie nähere Informationen und FAQs stehen auf der BMLRT Plattform www.sichere-gastfreundschaft.at zur Verfügung.

Tourismusministerin Elisabeth Köstinger

„Die Wintersaison ist gesichert. Der Ninja-Pass für Schülerinnen und Schüler hat sich bewährt. Da ist es gut, dass der Ninja-Pass für österreichische schulpflichtige Kinder sowie schulpflichtige Urlaubs- Kinder auch für die Ferienzeit ausgebaut wird. Mit dem abgewandelten Holiday-Ninja-Pass setzen wir somit eine praktikable Lösung um: Er ist eine Ausnahmeregelung für nicht bzw. nicht vollständig geimpfte oder genesene schulpflichtige Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren aus dem In- und Ausland.“

„Aktuell gilt in Österreich die 2G-Regel, die von allen Personen ab 12 Jahren einen Nachweis verlangt. Diese Voraussetzung ist aber nicht für alle Familien aus dem Ausland erfüllbar, da in anderen Ländern unterschiedliche Impfregeln gelten und viele Jugendliche noch nicht geimpft sind. Unter diesen Bedingungen hätten sich viele gegen einen Winterurlaub in Österreich entschieden. Mit dem Holiday-Ninja-Pass kann auch ohne vollständiger Impfung bzw. Genesungsnachweis ein offiziell anerkannter 2G-Nachweis in Österreich erbracht werden.“

„Unsere Betriebe sind bestens auf die Öffnung und eine sichere Wintersaison vorbereitet. Gemeinsam mit der Tourismus-Branche kämpfe ich um jeden einzelnen Gast. Mit Instrumenten wie dem Holiday-Ninja-Pass machen wir unseren Tourismusstandort attraktiv und sorgen für größtmögliche Sicherheit.“

Bildungsminister Martin Polaschek

„Die Schülerinnen und Schüler sollen möglichst sicher in und durch die Weihnachtsferien kommen. Ich möchte, dass sie mit ihren Familien gesunde und fröhliche Weihnachten feiern können. Es werden auch drei Antigen-Tests für die Ferien mitgegeben, um danach auch einen möglichst sicheren Schulstart zu gewährleisten. Es geht dann in der Sicherheitsphase weiter.“

„Mein Ziel ist es, dass die Schulen offenbleiben können. Wir müssen alles daransetzen, dass wir das Infektionsgeschehen in den Schulen so gut wie möglich im Griff haben. Dabei ist das Testen eine der wichtigsten Maßnahmen und trägt wesentlich dazu bei, dass die Schulen auch weiterhin offen sein können. Es ist uns dabei gelungen die PCR-Testungen nach den Winterferien flächendeckend in den Schulen zu erhöhen. Die Sicherheit an unseren Schulen wird damit ein gutes Stück weiter erhöht.“

Infos zum Holiday-Ninja-Pass und Winterregelungen:

  • Der Holiday-Ninja-Pass ist einem 2-G-Nachweis gleichgestellt, wenn:
  • von Tag 1 bis Tag 5 stets ein gültiger negativer Testnachweis vorliegt;
  • grundsätzlich mindestens 2 Tests davon PCR-Tests sind;
  • alle offiziellen Testnachweise dem Holiday-Ninja-Pass in Papierform oder digital angeschlossen sind und ein gültiger Lichtbildausweis mitgeführt wird.
  • Durch die Durchführung dieses regelmäßigen Testrhythmus ist der Holiday-Ninja-Pass auch am Tag 6 und 7 ohne weiteren Testnachweis gültig = 2 „Bonustage“.
  • Kann im Einzelfall ein PCR-Test-Nachweis aufgrund einer nicht zeitgerechten Auswertung (länger als 24 Stunden) oder mangelnder Verfügbarkeit nicht vorgewiesen werden, ist stattdessen ausnahmsweise der Nachweis eines Antigentests zulässig (sofern dies glaubhaft gemacht werden kann).
  • Die Regelung erfolgt analog zum Ninja-Pass der Schulen, wonach die Gültigkeitsdauer für Antigentests 48 Stunden und für PCR-Tests 72 Stunden beträgt.
  • Der 7-Tages-Rhythmus ist flexibel, was bedeutet, dass die Testungsserie an jedem Wochentag begonnen werden kann – ausschlaggebend für die Gleichstellung mit dem 2-G-Nachweis an 7 Tagen ist, dass während der ersten 5 Tage stets ein gültiges Testergebnis vorliegt. 
  • Auch der Test für die Einreise nach Österreich kann im Holiday-Ninja-Pass geltend gemacht werden.
  • Gültig ist der Pass ab Vorlage des ersten negativen Testergebnisses.
  • Als schulpflichtig gelten alle Jugendlichen, die nach dem Stichtag 31.08.2006 geboren wurden.
  • Der Holiday-Ninja-Pass dient der Dokumentation der seriellen Testungen und kann von jedem ausgefüllt werden, dem die entsprechenden Testnachweise vorliegen (z.B. vom Erziehungsberechtigten).

Infos zum Ausbau der PCR-Testung an den Schulen:

  • Die an den Schulen gesetzten Maßnahmen wurden bis zu den Weihnachtsfeiern verlängert:
    • Die Maßnahmen wirken.
    • Die Positivrate in den Schulen ist stetig gesunken. In der Woche vom 13. bis 17. Dezember wurden mit den Alles spült-Tests nur noch 687 Kinder positiv getestet (Vorwoche 938).
  • Für die Weihnachtsferien erhalten Schülerinnen und Schüler für 3 Antigen-Testungen Testmaterialien mit nach Hause:
  • Zwei Stück dürfen individuell verwendet werden
  • Ein Test soll am Sonntag, 9. Jänner 2021 verwendet werden
  • So können Schülerinnen und Schüler auch nach den Ferien wieder möglichst sicher in die Schule zurückkehren
  • Nach den Ferien ab 17. Jänner wird die Zahl der PCR-Tests an allen Schulen auf zwei pro Woche erhöht:
  • Das ist ein Kraftakt, denn die PCR-Kapazitäten sind nach wie vor knapp

Die Sicherheit an unseren Schulen wird damit aber wieder ein gutes Stück weiter erhöht.

Über den Autor

Dr. Rainer Hilbrand
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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