Grundregeln
- 2G überall außer am Arbeitsort (wegen „Lockdown für Ungeimpfte“)
- FFP2-Pflicht in allen geschlossenen Räumen
Ausgangsregelung
- Generell „Lockdown für Ungeimpfte“
- Verlassen des privaten Wohnbereichs unzulässig für Ungeimpfte und nicht Genesene ab 12 Jahren (Ausnahmen: für Ungeimpfte siehe hier; für schulpflichtige Kinder durch Corona-Testpass)
- Zusätzlich
- Sperrstunde für sämtliches Gastgewerbe ab 23:00 Uhr (wobei in der Steiermark die Öffnung der der Gastronomie erst am 17. Dezember 2021 erfolgt)
- Evaluierung der geschlossenen Nachtgastronomie bis 9. Jänner 2022
Öffentliche Orte
- FFP2-Pflicht in geschlossenen Räumen
Verkehrsmittel
- 2G in Seilbahnen, Busreisen und Ausflugsschiffen
- FFP2-Pflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln
- COVID-19-Beauftragter + Präventionskonzept für Seil- und Zahnradbahnen, Reisebusse, Ausflugsschiff
Kundenbereiche (Erwerb von Waren oder Inanspruchnahme von Dienstleistungen + körpernahe Dienstleistungen)
- 2G in allen Kundenbereichen von Handel und Dienstleistungen (außer im Handel des täglichen Bedarfs)
- FFP2-Pflicht
- COVID-19-Beauftragter + Präventionskonzept
Gastronomie und Beherbergungsbetriebe
- Öffnung in der Steiermark erst am 17. Dezember 2021
Sportstätten
- Zutritt nur mit 2G
- FFP2-Pflicht in allgemein zugänglichen Bereichen (während Sport: keine Masken oder Abstandspflicht)
- Kontaktdatenerhebungen, COVID-19-Beauftragter + Präventionskonzept in nicht-öffentlichen Sportstätten
- Bei Trainings/Wettkämpfen/Meisterschaftsspielen gelten zusätzlich die Regelungen für Zusammenkünfte
Freizeit- und Kultureinrichtungen
- COVID-19-Beauftragter + Präventionskonzept
- Generelles Verbot von Stehgastronomie
- Generelles Verbot von Barbetrieb
- Zutritt nur mit 2G
- FFP2-Pflicht außer am Sitzplatz
- Kontaktdatenerhebung
- Zusammenkünfte in Freizeit und Kultur indoor ohne zugewiesene Sitzplätze:
- Zutritt nur mit 2G
- FFP2-Pflicht
- Höchstgrenze: max 25 Personen
- Zusammenkünfte in Freizeit und Kultur indoor mit zugewiesenen Sitzplätzen:
- Zutritt nur mit 2G
- FFP2-Pflicht
- ab 50 Personen: Anzeigepflicht
- ab 250 Personen: Bewilligungspflicht
- Höchstgrenze: max 2000 Personen
- Zusammenkünfte in Freizeit und Kultur outdoor ohne zugewiesene Sitzplätze:
- Zutritt nur mit 2G
- FFP2-Pflicht
- ab 50 Personen: Anzeigepflicht
- ab 250 Personen: Bewilligungspflicht
- Höchstgrenze: max 300 Personen
- Zusammenkünfte in Freizeit und Kultur outdoor mit zugewiesenen Sitzplätzen:
- Zutritt nur mit 2G
- FFP2-Pflicht
- Höchstgrenze: max 4000 Personen
- ab 50 Personen: Anzeigepflicht
- ab 250 Personen: Bewilligungspflicht
Ort der beruflichen Tätigkeit
- 3G am Arbeitsplatz
- FFP2-Pflicht am Arbeitsplatz außer bei sonstigen geeigneten Schutzmaßnahmen
- Homeoffice-Empfehlung
Alten- und Pflegeheime sowie stationäre Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe
- Generell:
- COVID-19-Beauftragter + Präventionskonzept
- Mitarbeitende:
- 2,5G am Arbeitsplatz (Antigentests nur bei mangelnder Verfügbarkeit von PCR-Tests)
- FFP2-Pflicht am Arbeitsplatz außer bei sonstigen geeigneten Schutzmaßnahmen
- Besuchende:
- Zutritt nur mit 2G+ (grundsätzlich PCR-Tests, Antigentests nur bei mangelnder Verfügbarkeit von PCR-Tests)
- FFP2-Pflicht
- Besucherobergrenzen tgl. max. 2 Personen (wie im Lockdown)
- Kontaktdatenerhebung
Zusammenkünfte
- Generell:
- Kontaktdatenerhebung
- COVID-19-Beauftragter +Präventionskonzept
- Indoor ohne zugewiesene Sitzplätze:
- Zutritt nur mit 2G
- FFP2-Pflicht
- Höchstgrenze: max. 25 Personen (inkl. Familientreffen, Geburtstagsfeiern, Hochzeitsfeiern, Weihnachtsfeiern etc.)
- Indoor mit zugewiesenen Sitzplätzen:
- Zutritt nur mit 2G
- FFP2-Pflicht
- Höchstgrenze: max 2000 Personen
- ab 50 Personen: Anzeigepflicht
- ab 250 Personen: Bewilligungspflicht
- Outdoor ohne zugewiesene Sitzplätze:
- Zutritt nur mit 2G
- FFP2-Pflicht
- Höchstgrenze: max 300 Personen
- ab 50 Personen: Anzeigepflicht
- ab 250 Personen: Bewilligungspflicht
- Outdoor mit zugewiesenen Sitzplätzen:
- Zutritt nur mit 2G
- FFP2-Pflicht
- Höchstgrenze: max 4000 Personen
- ab 50 Personen: Anzeigepflicht
- ab 250 Personen: Bewilligungspflicht
Gelegenheitsmärkte
- Generell:
- COVID-19-Beauftragter +Präventionskonzept
- Reiner Verkaufsmarkt:
- Zutritt nur mit 2G
- FFP2-Pflicht
- COVID-19-Beauftragter + Präventionskonzept
- Kirtagsähnliche Gelegenheitsmärkte:
- Zutritt nur mit 2G
- FFP2-Pflicht
- Höchstgrenze: max 300 Personen gleichzeitig
- ab 50 Personen: Anzeigepflicht
- ab 250 Personen: Bewilligungspflicht
- Kontaktdatenerhebung
Hinweis: Diese Information erfolgt nach aktuellem Wissensstand. Bis zum Vorliegen der Verordnung können sich noch Änderungen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene ergeben.