Informationen zum Corona-Fallmanagement in der Steiermark

Automatisches Quarantäne-Ende ohne Gesundtestungen

Graz, am 22. November 2021.- In der Steiermark sind mit heute Montag (22.11) Änderungen im Corona-Fallmanagement in Kraft getreten.
Es gelten nun folgende Vorgaben:
Infizierte/erkrankte Personen – befristete Absonderung mit automatischem Ende:Infizierte Personen, zwei Mal geimpft oder genesen: Absonderung für zehn Tage.Infizierte Personen, nicht oder nur einmal geimpft: Absonderung für 14 Tage.
Die Quarantäne für Infizierte endet bei Symptomfreiheit automatisch nach den angegebenen Fristen. Andernfalls wird der Bescheid von der Gesundheitsbehörde zuvor verlängert.Gesundtestungen am Ende der Quarantäne ausgesetzt:
Um die Ressourcen bei den Drive-Ins des Roten Kreuzes prioritär für die zu testenden Personen mit Verdacht auf Corona zu nutzen, werden die Gesundtestungen von infizierten Personen am Ende der Absonderung ausgesetzt.
Kontaktpersonen-Management in Schulen:
Bei positiven Corona-Fällen in Schulen wird derzeit innerhalb der Schule kein Kontaktpersonen-Managementdurchgeführt. Durch regelmäßige und verstärkte Testungen in den Schulen ist jedoch sichergestellt, dass weitere Betroffene als infiziert erkannt werden.
Kontaktpersonen ohne Quarantäne:
Schon seit einigen Wochen gilt folgende Regelung für Kontaktpersonen: Wer über Immunschutz (durch Vorerkrankung und/oder zweimalige Impfung) verfügt und engen Kontakt zu einer infizierten Person hatte, wird nicht abgesondert. Ausnahme: Wenn die betroffenen Personen mit vulnerablen Gruppen arbeiten (das betrifft speziell medizinisches Personal), wird nach Einzelfallprüfung durch die Epidemieärztinnen und -ärzte eine zeitlich befristete Fernhaltung vom Arbeitsplatz verfügt.
Graz, am 22. November 2021

Über den Autor

Dr. Rainer Hilbrand
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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